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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

I. Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote der Ronis GmbH, gleich ob diese im Internet oder auf anderem Wege erbracht werden, sowie für jegliche Nutzung der von der Ronis GmbH zur Verfügung gestellten Leistungen. Durch die Nutzung der Leistungen der Ronis GmbH gelten diese allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich vereinbart, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende andere allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht.

II. Allgemeines

Die Ronis GmbH betreibt das Web-Portal für Versicherungen und Finanzprodukte und bietet ihren Kunden (Kunde) den unabhängigen und kostenlosen Vergleich von Versicherungs- und Finanzprodukten an. Soweit der Kunde dies wünscht, stellt die Ronis GmbH den Kontakt zu kompetenten Versicherungs- und Finanzvermittlern her. Es wird darauf hingewiesen, dass die Ronis GmbH keinen Versicherungsschutz gewährt sondern diese zwischen den Produktgesellschaften und den Kunden lediglich vermittelt.

Der ertrag unter Einbeziehung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bezieht sich nur auf die im Maklervertrag ausdrücklich benannten privatrechtlichen Versicherungsverträge, für die eine Vermittlungstätigkeit der Ronis GmbH ausdrücklich gewünscht wurde. Eine anderweitige oder weitergehende Tätigkeits- oder Beratungsverpflichtung, außer für die Vermittlung des gewünschten Versicherungsschutzes, des Kunden besteht nicht. Insbesondere ist eine Beratung oder Betreuung der gesetzlichen Sozialversicherungen nicht von der Maklertätigkeit umfasst.

Dem Kunden ist bewusst, dass Versicherungsschutz nicht mit Abschluss dieses Maklervertrages entsteht, sondern erst dann, wenn ein rechtswirksamer Versicherungsvertrag zustande gekommen ist.

Versicherungs- und Finanzverträge kommen ausschließlich zwischen dem Kunden und der Produktgesellschaft zustande. Die Ronis GmbH wird nicht im Auftrag von Produktgesellschaften tätig und stellt auch keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfin von Produktgesellschaften dar.

III. Vertragspartner/Vertragsschluss

Die Ronis GmbH wird von ihren Kunden nur mit der Wahrnehmung der Vermittlung einer oder mehreren konkreten Versicherungsangelegenheiten beauftragt. Diese Beauftragung erstreckt sich auf die künftigen Vermittlungsbemühungen der Ronis GmbH.

Es kann gesondert vereinbart werden, dass sich die Beauftragung auf bereits beim Abschluss dieses Vertrages bestehende Versicherungsverhältnisse erstrecken soll.

Eine Beratungsanfrage verpflichtet Die Ronis GmbH noch nicht zu einer Annahme des Auftrages oder zu einem unverzüglichen Tätigwerden. Eine Tätigkeitsverpflichtung entsteht erst nach Erteilung einer Übernahmebestätigung oder durch die Übersendung von entsprechenden Versicherungsangeboten durch Die Ronis GmbH.

Die Ronis GmbH erhält ausreichend Zeit, um die Vermittlung eines Versicherungsvertragsverhältnisses vorzubereiten und verschiedene Angebote bei den Versicherern einzuholen. Benötigt der Kunde eine sofortige Deckung eines Risikos, hat er ein sofortiges Tätigwerden mit der GmbH im Maklervertrag schriftlich zu vereinbaren.

Die Ronis GmbH kann nicht gewährleisten, dass zeitnah ein Versicherer die vorläufige Deckung oder überhaupt die Übernahme eines Risikos erklärt. Der Kunde wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Versicherer und nur in dem beschriebenen Umfang über vorläufigen oder gewünschten Versicherungsschutz verfügt.

Bei der Bearbeitung der Vermittlungsanfrage kann nur der vom Kunden geschilderte Sachverhalt zugrunde gelegt werden. Der dargelegte Sachverhalt ist als vollständig und wahrheitsgemäß zur Beratungsgrundlage anzunehmen.

Die Ronis GmbH ist nicht verpflichtet und nicht in der Lage sich fortlaufend über eventuelle Änderungen der Verhältnisse des Kunden zu informieren. Entsprechendes gilt für die Unterrichtung über alle Vorgänge und Umstände, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können, auch wenn der Kunde selbst erst später eigene Kenntnis erhält.

IV. Stellung der Ronis GmbH

Die Ronis GmbH ist selbstständiger und unabhängiger Versicherungsvermittlerin, welche rechtlich und wirtschaftlich auf der Seite ihres Kunden steht, dessen Interessen sie weisungsgemäß wahrnimmt. Die Ronis GmbH übernimmt für den Kunden die Vermittlung oder in Stellvertretung den Abschluss von Versicherungsverträgen, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Erklärungen, die die Ronis GmbH im Auftrage ihrer Kunden an die Versicherer weiterleitet, werden dem Kunden zugerechnet.

Die Ronis GmbH erklärt, dass sie über die erforderlichen behördlichen Zulassungen verfügt. Um seiner Informationsverpflichtung über den eigenen Status entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen zu genügen, bestätigt der Kunde mit Abschluss des Maklervertrages eine separate Kundeninformation als Anlage zu diesem Vertrag erhalten zu haben.

V. Leistungen der Ronis GmbH

Die Ronis GmbH bietet ihren Kunden die Möglichkeit, sich mittels der von der Ronis GmbH zur Verfügung gestellten Internetseiten, über Versicherungsprodukte und Finanzdienstleistungen (Produkte) zu informieren. Die Kunden können online ein für sie geeignetes Produkt auswählen, Anträge auf Erteilung von Versicherungsschutz stellen, Angebote oder eine persönliche Beratung durch einen Kooperationspartner der Ronis GmbH anfordern.

Die Ronis GmbH erbringt keine Anlage- oder Versicherungsberatung. Sie ist hierzu in analoger Anwendung des § 6 Absatz 6 VVG nicht verpflichtet, da sie ihre Dienstleistung ausschließlich im Fernabsatz erbringt. Auch stellt die Leistung der Ronis GmbH keine Rechts- oder Steuerberatung dar. Die Ronis GmbH gibt keinerlei Empfehlungen bezüglich der Produkte ab.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass, soweit der Kunde Anfragen an die Ronis GmbH stellt, die Beantwortung dieser Anfragen keine Beratungsleistung im Hinblick auf den persönlichen oder gewerblichen Versicherungs- oder Finanzbedarf des Kunden darstellt.

Die Ronis GmbH ist berechtigt, dem Kunden Informationen zu ihrem Produktangebot und zu Versicherungs- bzw. Finanzprodukten zuzusenden. Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Einwilligung.

Aufgaben des Maklers

Der übernimmt durch diesen Vertrag folgende Aufgaben: Die Ermittlung der Kundenwünsche und Bedürfnisse. Die Auswahl von geeigneten Versicherern und Versicherungsprodukten, welche den mitgeteilten Kundenwünschen und Bedürfnissen entsprechen können. Der Makler berücksichtigt lediglich solche Versicherer, die bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassen sind und eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland unterhalten und Vertragsbedingungen in deutscher Sprache und nach deutschem Recht anbieten. Der Makler übernimmt keine Prüfung der Solvenz der Versicherer, soweit diese der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen. Der Makler berücksichtigt nur diejenigen Versicherer, die bereit sind mit ihm zusammenzuarbeiten und ihm eine übliche Courtage für seine Tätigkeiten bezahlen. Direktversicherer oder nicht frei auf dem Versicherungsmarkt zugängliche Deckungskonzepte werden von dem Makler nicht berücksichtigt. Wünscht der Kunde dennoch ausdrücklich eine solche Beratung oder Vermittlung, ist hierfür jeweils eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren. Die Beratung nach fachlichen Kriterien im Rahmen eines sachgemäßen Ermessens, welcher Versicherungsvertrag geeignet ist, die Bedürfnisse des Versicherungsnehmers (Kunden) zu erfüllen. Der Makler ist nicht verpflichtet, den günstigsten oder umfassendsten Versicherungsschutz zu vermitteln. Der Kunde wurde vom Makler auf die üblichen versicherungsvertraglichen Leistungsausschlüsse und einen deshalb nicht allumfassenden Versicherungsschutz hingewiesen. Entgegen der Empfehlung des Maklers wünschte der Kunde keinen weiterführenden Versicherungsschutz, soweit dieser überhaupt auf dem Versicherungsmarkt vermittelbar wäre. Die Dokumentation der Kundenwünsche und Bedürfnisse und der erteilte Rat des sowie die ausdrücklichen Weisungen des Kunden. Die Dokumentation erfolgt unter Berücksichtigung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Beratungsaufwand und der vom Versicherungsnehmer zu zahlenden Prämie und soweit nach der Schwierigkeit, die angebotene Versicherung zu beurteilen oder der Person des Versicherungsnehmers und dessen Situation hierfür Anlass besteht. Aufgrund einer gesonderten schriftlichen Erklärung des Kunden kann dieser sowohl auf die Darlegung einer Beratungsgrundlage, als auch auf eine Beratung oder die Dokumentation der Beratung insgesamt voll-ständig verzichten. Der Kunde wird hiermit und auf der gesondert zu erteilenden Verzichtserklärung ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass er aufgrund seines Beratungsverzichtes Rechtsnachteile erleiden kann. Die Überwachung und laufende Betreuung der Versicherungen und nach Abstimmung mit dem Versicherungsnehmer die Anpassung des Versicherungsschutzes an veränderte Risiko- und Marktverhältnisse. Die Prüfung und Weiterleitung von Unterlagen, die das vermittelte Versicherungsvertragsverhältnis betreffen. Die vollständige Unterstützung des Versicherungsnehmers im Schadenfall gegenüber dem Versicherer. Sofern der im Schadensfall mit der Unterstützung des Kunden betraut wird, übernimmt der die Fristenprüfung. Die Umdeckung des Versicherungsschutzes, wenn es zur Gewährung oder Aufrechterhaltung des gewünschten Versicherungsschutzes erforderlich ist und die Weisungen des Kunden nicht rechtzeitig eingeholt werden können. Im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben des erteilt dieser auf Anfrage des Kunden jederzeit Auskunft zu dem vermittelten Vertragsverhältnis. Der Kunde wird nicht auf eigene Fehler des Maklers oder anderer Berater hingewiesen, es sei denn, der Kunde stellt ei-ne ausdrückliche schriftliche Anfrage gegenüber dem Makler, die dieser in gesetzlich zulässiger Weise beantworten kann. Dem Makler ist im Rahmen des Rechtsberatungsgesetzes eine eigenständige Rechtsberatung untersagt. Der Makler verpflichtet sich, die Versicherer nur entsprechend der Weisungen seines Kunden zu informieren. Darüber hinausgehende Informationen werden an den/oder die Versicherer oder sonstige Dritte nicht weitergegeben, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

VI. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist zur Mitwirkung, insbesondere zur unverzüglichen und vollständigen Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben verpflichtet, soweit es zur ordnungsgemäßen Erledigung der Beauftragung erforderlich ist. Insbesondere hat er der Ronis GmbH unaufgefordert alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen vollständig, geordnet und so rechtzeitig zu übergeben, dass der Ronis GmbH eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. Dies gilt auch für Änderungen seiner Risiko- oder Rechtsverhältnisse oder der zugrunde liegenden Tatsachen nach Vertragsschluss, die für den jeweiligen Versicherungsschutz relevant sein könnten. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Information, besteht eventuell kein oder kein vollständiger Anspruch aus dem Versicherungsvertrag.

Leitet die Ronis GmbH für den Kunden erstellten Unterlagen, insbesondere die Versicherungspolicen und Bedingungswerke oder Prämienrechnungen zur Kenntnisnahme zu, ist der Kunde verpflichtet, diese selbst auf sachliche Richtig- und Vollständigkeit zu überprüfen und auf etwaige Fehler, Abweichungen vom Antragsinhalt oder Unrichtigkeiten unverzüglich hinzuweisen.

Der Kunde verpflichtet sich, Arbeitsergebnisse der Ronis GmbH nur mit seiner schriftlichen vorherigen Einwilligung an Dritte weiterzugeben. Für eigene Versicherungsanalysen und individuell erstellte Deckungskonzepte nimmt die Ronis GmbH Urheberrechtschutz nach den Bestimmungen des Urhebergesetzes in Anspruch. Eine Haftungsverantwortung der Ronis GmbH für deren Inhalt gegenüber Dritten wird ausgeschlossen.

Die aus den Versicherungsverträgen unmittelbar erwachsenden Verpflichtungen, wie die Prämienzahlungen, Anzeigepflichten und die Einhaltung vertraglicher Obliegenheiten, etc. sind vom Kunden zu erfüllen.

Der Kunde ist verpflichtet, der Ronis GmbH die vertragsbezogene Korrespondenz des Versicherers für eine gewünschte Interessenwahrnehmung zur Verfügung zu stellen oder den Schriftverkehr mit dem Versicherer ausschließlich über den Makler zu führen.

Als Ort der Zustellung des gesamten Schriftverkehrs mit dem Kunden gilt die Postanschrift, die bei der Auftragserteilung angegeben wurde. Teilt der Kunde einen Wechsel seiner Anschrift nicht unverzüglich mit, verbleibt es bei dieser Regelung mit der Folge, dass der Zugang von Willenserklärungen fingiert wird.

Kann nur durch die Abgabe einer Erklärung eine Frist oder ein Rechtsanspruch für den Kunden gewahrt werden, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass diese Erklärung durch die Ronis GmbH auch ohne ausdrückliche Einwilligung mit dem mutmaßlichen Einverständnis des Kunden abgegeben werden kann, wenn die Ronis GmbH die erforderliche Information besitzt.

VII. Vertragsdauer

Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit der rechtskräftigen Unterzeichnung. Er kann von jeder Vertragspartei ohne Einhaltung einer besonderen Frist gekündigt werden.

VIII. Vergütung

Neben der Verpflichtung zur Zahlung der Versicherungsprämie gegenüber dem Versicherungsunternehmen entstehen dem Kunden keine weiteren Kosten für die Vermittlungstätigkeit des Maklers. Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Maklers trägt das Versicherungsunternehmen.

IX. Haftungsausschluss

Jedwede Entscheidung, welche der Kunde der Ronis GmbH auf der Grundlage der von der Ronis GmbH zur Verfügung gestellten Informationen trifft, nimmt der Kunde in alleiniger Verantwortung vor. Die Haftung der Ronis GmbH für die Auswahl der vom Kunden ausgewählten Produkte und sonstige Schäden, welche durch die Nutzung oder Unmöglichkeit der Nutzung des Internetangebots der Ronis GmbH entstehen, ist ausgeschlossen.

Die Ronis GmbH ist um ständige Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Tarif-, Preis- und Bedingungsinformationen bemüht. Eine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit der Informationen übernimmt die Ronis GmbH jedoch nicht.

Obwohl die Ronis GmbH bemüht ist, eine möglichst umfangreiche Auswahl an Produkten einzubeziehen, besteht keine Verpflichtung seitens der Ronis GmbH, sämtliche am deutschen Markt oder im europäischen Dienstleistungsverkehr erhältlichen Produkte zu berücksichtigen.

Die zur Bearbeitung der Anfrage erforderlichen Kundendaten sowie Versicherungsanträge wird die Ronis GmbH umgehend an die vom Kunden ausgewählten Produktgesellschaften weiterleiten. Eine Gewähr für die richtige und zeitgerechte Übermittlung von Anfragen und Anträge auf den Abschluss von Produktverträgen kann Ronis GmbH jedoch nicht übernehmen. Die Ronis GmbH hat keinen Einfluss darauf, ob vom Kunden beantragte Produktverträge angenommen werden. Die Ronis GmbH übernimmt insofern keine Gewähr für das Zustandekommen eines Produktvertrages oder das Zustandekommen zu dem vom Kunden beantragten Vertragsbeginn.

Soweit ein Kunde der Ronis GmbH nicht volljährig oder nicht voll geschäftsfähig ist oder wenn er falsche oder unvollständige Angaben macht, besteht keine Verpflichtung der Ronis GmbH, entsprechende Anfragen zu bearbeiten. Für die Richtigkeit sämtlicher Angaben ist insofern der Kunde allein verantwortlich. Die Ronis GmbH ist für den Fall, dass der Kunde unwahre Angaben macht, berechtigt, dem Kunden den Schaden in Rechnung zu stellen, der Ronis GmbH durch die vorsätzliche Angabe falscher Daten entstanden ist.

Im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Ronis GmbH, bleiben die Rechte des Kunden durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt.

Wenn der Kunde eine persönliche Beratung anfordert, wird diese Anfrage an den nächst gelegenen Kooperationspartner der Ronis GmbH weitergeleitet. Eine Vertragsbeziehung entsteht im Falle des Zustandekommens des Produktvertrages nur mit der Produktgesellschaft und dem Kooperationspartner. Die Ronis GmbH übernimmt keine wie immer geartete Haftung für das Handeln oder Unterlassen ihrer Kooperationspartner. Diese handeln insofern ausschließlich auf eigene Rechnung und stellen keine Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen der Ronis GmbH dar. Die Ronis GmbH ist nicht verpflichtet, Produktverträge, die durch die Vermittlung von Kooperationspartnern zustande gekommen sind, zu betreuen.

Sämtliche Ansprüche des Kunden verjähren innerhalb von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

  • Die Haftung der Ronis GmbH ist für Fälle leicht fahrlässiger Verletzung seiner vertraglichen Pflichten auf einen Höchstbetrag von € 1 Mio. je Schadensfall begrenzt. Bis zu dieser Haftungssumme hat der Ronis GmbH durch Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung Vorsorge getroffen.
  • Für Schadenverursachungen durch Dritte haftet der Makler nicht. Im Falle eines untergeordneten Mitverschuldens des Maklers tritt die Haftungsverpflichtung des Maklers vollständig zurück (vgl. § 254 BGB). Dem Kunden ist die gesetzliche Norm bekannt und er erklärt sich mit der vorgenannten Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich einverstanden.
  • Die in § 9 Ziffer 1 und 2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Haftung der Ronis GmbH auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit oder einer Verletzung der Pflichten aus § 42b VVG oder § 42c VVG beruht.
  • Bei einer nicht vollständigen, unverzüglichen oder wahrheitsgemäßen Information durch den Kunden haftet die Ronis GmbH für etwaige Nachteile oder Schäden des Kunden nicht.
  • Für Fehlberatungen oder nicht geeignete Beratungsergebnisse wegen lückenhafter oder fehlerhafter Sachverhaltsschilderung wird nicht gehaftet, es sei denn, der Kunde weist der Ronis GmbH nach, dass er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
  • Für Beratungsfehler und Schäden, die durch die Nichtbeachtung der Korrespondenzverpflichtung entstehen, weil die Ronis GmbH keine Kenntnis erlangte, haftet die Ronis GmbH nicht.
  • Für die Richtigkeit von EDV-Berechnungen, für Produktangaben oder Versicherungsbedingungen der Versicherer oder sonstiger für den Auftraggeber tätiger Dritter haftet die Ronis GmbH nicht.
  • Für Vermögensschäden, die dem Kunden infolge leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten entstehen, haftet der Makler nicht.
  • Der Kunde hat keinen Anspruch auf Benennung des Vermögensschadenhaftpflichtversicherers.
  • X. Abtretungsverbot und Aufrechnungsverbot

    Sämtliche sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechte oder Ansprüche des Kunden gegen die Ronis GmbH sind nicht übertragbar, abtretbar oder belastbar.

    Die Aufrechnung des Kunden gegen eine Forderung der Ronis GmbH ist unzulässig, soweit die Forderungen des Kunden nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

    XI. Datenschutz

    Gemäß § 28 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes ist die Ronis GmbH verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen: die vom Kunden an die Ronis GmbH überlassenen Daten werden bei dieser gespeichert und auf Wunsch gelöscht. Diese Daten werden für die Ausführung der Produktvertragsvermittlung an die jeweilige Produktgesellschaft weitergeleitet. Die Ronis GmbH ist berechtigt, diese Daten im Rahmen eigener Werbemaßnahmen zu nutzen. Sofern der Kunde eine persönliche Beratung durch einen Versicherungsvermittler wünscht, erteilt er bereits jetzt sein Einverständnis damit, dass die zur Kontaktaufnahme notwendigen Daten an diesen Versicherungsvermittler weitergeleitet werden.

    Der Gesetzgeber verlangt zu Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine gesonderte Einwilligung des Kunden. Diese Erklärung ist als Anlage zur Datenschutzerklärung diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beigefügt und wurde von dem Kunden gesondert als Zeichen seines Einverständnisses unterzeichnet.

    Die Ronis GmbH hat die Kundenunterlagen für die Dauer von 5 Jahren nach Erteilung des Auftrages aufzubewahren. Diese Verpflichtung erlischt jedoch schon vor Beendigung dieses Zeitraumes, wenn die Ronis GmbH den Kunden schriftlich aufgefordert hat, die Unterlagen in Empfang zu nehmen und der Kunde dieser Aufforderung binnen 6 Wochen nach Erhalt nicht nachgekommen ist.

    Zu den Kundenunterlagen im Sinne dieser Regelung gehören alle Schriftstücke, die der Makler aus Anlass seiner beruflichen Tätigkeit von dem Kunden oder für diesen erlangt hat. Dies gilt nicht für den Briefwechsel zwischen dem Makler und dem Kunden und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere und Aufzeichnungen.

    Auf Anforderung des Kunden, spätestens nach Beendigung des Auftrages, hat die Ronis GmbH dem Kunden die ihm überlassenen Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist herauszugeben. Die Ronis GmbH kann von Unterlagen, die er an den Kunden zurückgibt, Abschriften oder Fotokopien anfertigen und zurückhalten.

    XII. Anwendung deutschen Rechts

    Für das zwischen der Ronis GmbH und dem Kunden bestehende Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

    XIII. Gerichtsstand

    Für alle Streitigkeiten zwischen Ronis GmbH und dem Kunden wird als Gerichtsstand der Sitz der Ronis GmbH vereinbart, sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz, bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten ist der Sitz der Ronis GmbH, soweit beide Vertragsparteien Kaufleute oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts sind.

    XIV. Erklärungsfiktion

    Der Kunde nimmt Änderungen dieser Geschäftsbedingungen durch sein Schweigen konkludent an, wenn ihm unter drucktechnischer Hervorhebung die Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich durch die Ronis GmbH angezeigt worden sind, der Kunde innerhalb einer Frist von einen Monat ab Zugang der Änderung keinen Widerspruch gegen die Änderung eingelegt hat, und er von dem Makler mit dem Änderungsschreiben explizit darauf hingewiesen worden ist, dass sein Schweigen als Annahme der Änderung gilt.

    XV. Rechtsnachfolge

    Der Kunde willigt bereits jetzt in eine etwaige Vertragsübernahme durch einen anderen oder weitere Makler, beispielsweise durch Verkauf oder Erweiterung des Maklerhauses, ein. Er erklärt sich damit einverstanden, dass in einem solchen Falle die für die Vermittlung und Betreuung von zukünftigen bzw. bestehenden Geschäften erforderliche Informationen und Unterlagen weitergegeben werden.

    XVI. Schlussbestimmungen

    Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, oder sich eine Regelungslücke herausstellen, berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages als Ganzem. Die unwirksame Bestimmung oder die Schließung der Lücke hat vielmehr ergänzend durch eine Regelung zu erfolgen, die dem beabsichtigtem Zwecke der Regelung am nächsten kommt.

    Änderungen und Ergänzungen zu diesem Maklervertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses