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Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzliche Krankenkasse ist Pflicht für alle Arbeitnehmer jedoch variieren die Leistungen und Sparmöglichkeiten der angebotenen Tarife.
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Private Krankenversicherung Ratgeber

In unseren Ratgeber zur privaten Krankenversicherung bitten wir Ihnen ausführliche Informationen rund um diese Versicherung.
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Informationen

Kommt die Rede auf die private Krankenversicherung, so fokussieren sich die Gesprächsinhalte häufig auf Themen wie die bevorzugte Bedienung beim Arzt. Da werden zum einen die kurzen Wartezeiten angeführt, die oft an eine "Bestellpraxis auf Uhrzeit" erinnern. Zum anderen ist in aller Munde, dass Ärzte für ihre Privatpatienten in der Regel längere Konsultationszeiten einplanen, als dies bei gesetzlich krankenversicherten Personen der Fall ist. Doch hinter dem Begriff "Private Krankenversicherung" (PKV) verbergen sich in Abgrenzung zur "gesetzlichen Krankenversicherung" (GKV) weit mehr Alleinstellungsmerkmale. Damit beschäftigt sich dieser Beitrag.

Unterschiede zwischen PKV und GKV

Beim Begriff "Private Krankenversicherung", kurz PKV, handelt es sich um einen Sammelbegriff, unter dem privatrechtlich strukturierte Krankenversicherungs-Gesellschaften zusammengefasst sind. Während die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) jedermann ohne Ansehen seines Berufsstandes oder Einkommens offensteht, bestehen für die PKV diverse Abgrenzungen. Im Gegensatz zur GKV versichert die PKV nur jene abhängig Beschäftigten, deren Brutto-Einkommen die gesetzliche Versicherungs-Pflichtgrenze überschreitet. Des weiteren zählen Beamte, Freiberufler und Selbstständige zu den wichtigsten Zielgruppen der PKV. Ein signifikantes Unterscheidungsmerkmal betrifft Familien, denn Familienangehörige eines PKV-Versicherten sind nicht - wie bei der GKV für nicht erwerbstätige Familienmitglieder obligatorisch - automatisch mitversichert. Deren separate Zuordnung ist jedoch bei Entrichtung einer zusätzlichen Versicherungsprämie möglich. PKV-Versicherte sind "de jure" stets Vertragspartner ihres Arztes. Konsequenterweise erfolgt die Rechnungsstellung für die Behandlung nicht an die Krankenversicherung, sondern direkt an den Patienten. Im Zuge der Kostenerstattungs-Regelung rechnet der Versicherte die zunächst von ihm zu begleichende Arztrechnung mit seiner PKV ab.

Doch damit der Unterschiede nicht genug! Die Versicherungs-Prämien, das heißt die Beiträge, orientieren sich in der PKV am Eintrittsalter, den gewünschten Versicherungsleistungen und nicht zuletzt am Gesundheitszustand. Die GKV hingegen garantiert allen Versicherten die im Behandlungsfall erforderlichen Leistungen gemäß den gesetzlichen Richtlinien. Eine Differenzierung nach Alter, Einkommen oder Gesundheitszustand erfolgt nicht.

Im Einzelfall kann die Möglichkeit der Kooperation zwischen GKV und PKV für GKV-Patienten sinnvoll sein. Dieser Modus schafft die Möglichkeit, Versicherungsleistungen der GKV zu moderaten Tarifen um Inhalte aus dem Leistungskatalog der PKV anzureichern.

Kernkompetenzen des PKV-Leistungskatalogs

Der Gesetzgeber hat Vorsorge getroffen, dass sowohl GKV als auch PKV mit Basisleistungen aufwarten, die eine solide Gesundheits-Versorgung der Bevölkerung sicherstellen. Zu den wichtigsten Leistungs-Erweiterungen und damit Alleinstellungsmerkmalen der privaten Krankenversicherungs-Gesellschaften zählen die folgenden, unzweifelhaft markanten Positionen:

  • Umfassende Zahnbehandlung
  • Behandlungskomfort mit kurzfristigen Terminen und kurzen Wartezeiten
  • Psychotherapeutische Leistungen
  • Heilpraktiker-Konsultationen
  • Chefarzt-Behandlung
  • Unterbringung im 1-Bett-Zimmer
  • Zahlreiche Leistungen rund um alternative Heilmethoden.

9 Millionen Versicherte, ausgewählte Personengruppen

Mit rund 9 Millionen Versicherten kann der deutsche PKV-Versicherungsverbund derzeit aufwarten. Die Versicherten rekrutieren sich im Wesentlichen aus drei Zielgruppen. Für die deutsche Beamtenschaft, die nicht gesetzlich pflichtversichert ist, erweist sich die PKV als eine nahezu maßgeschneiderte Versicherungslösung. Aufgrund der bis zu 80 Prozent umfassenden Beihilfe zur Privatversicherung ist die PKV der bevorzugte Weg.

Selbstständige haben die freie Wahl zwischen GKV und PKV. Insbesondere für Unternehmer in jungen Jahren und mit geringen Vorerkrankungen stellt sich der Eintritt in die PKV wegen der besonderen Versicherungsleistungen als erstrebenswert und aufgrund der Prämiensituation als lohnenswert dar.

Für Studierende grenzt sich das Zeitfenster für eine Entscheidung zugunsten eine privaten Krankenversicherungs-Lösung als relativ klein dar. Ober der Student während der Studiensemester diesen Weg beschreitet ist in der Regel abhängig von den Eltern bzw. deren Versicherungsstatus.

Beim Personenkreis der Angestellten entscheidet das Brutto-Jahreseinkommen darüber, ob eine Option hin zur PKV möglich ist. Angestellte mit einem Brutto von über 52.500 Euro können eine Befreiung von der GKV beantragen und dann den Wechsel zur PKV problemlos vollziehen.

Die neuen Unisex-Tarife

Mit Stichtag 21.12.2012 traten in Deutschland die sogenannten Unisex-Tarife in Kraft. Das Geschlecht des Versicherten ist nicht länger ein Tarif-Kriterium. Nach Inkrafttreten der Regelung war bei den privaten Krankenversicherungen eine Beitragserhöhung zu verzeichnen. Zum gleichen Zeitpunkt erhöhten sich insbesondere bei den Heilmitteln sowie auf dem psychotherapeutischen Sektor die Leistungsumfänge. Während Frauen kaum von den Unisex-Tarifen profitieren können, stellt sich fürs weibliche Geschlecht die Unisex-Rente positiver dar.

Wenn der Schadenfall eintritt

Im Schadenfall kommt es auf eine zügige Meldung des entstandenen Schadens an. Wer beispielsweise eine verwüstete Wohnung vorfindet, muss ohne Zeitverzug die Polizei rufen. Parallel fordert der Versicherer die unverzügliche Übergabe einer "Stehlgut-Liste", auf der die entwendeten Gegenstände gelistet sind. In anderen Schadensfällen ist in der Regel eine zeitnahe, normale Schadensmeldung abzugeben, aus der hervor geht, was sich ereignet hat und was dabei beschädigt wurde.

Beachtenswertes beim Vergleich der Tarife in der PKV

Vor dem Abschluss einer PKV empfiehlt sich ein direkter Vergleich der Tarife innerhalb der privaten Krankenversicherer. Es lohnt sich, einen der im Internet vertretenen, neutralen Tarifvergleiche vorzunehmen und auf diesem Wege den Versicherer mit dem passendsten Preis-/Leistungsverhältnis zu finden. Dies gilt auch für Kassenpatienten, die auf der Suche nach Zusatzversicherungen für einen Auslandsaufenthalt oder anderen zusätzlichen Versicherungsleistungen sind.

Häufige Fragen

Frage: Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss, wenn ich über die PKV versichert bin?

Antwort: Grundsätzlich genauso hoch wie der Zuschuss für die gesetzliche Versicherung, also 50 Prozent. Allerdings nur bis zum gesetzlichen Höchstbetrag. Zahlen Sie also in Ihrer privaten Krankenversicherung mehr als diesen Höchstbetrag, der jedes Jahr neu festgelegt wird, kann es passieren, dass Ihr Anteil größer als 50 Prozent ist.

Frage: Wie läuft das mit der Erstattung? Muss ich in Vorkasse gehen?

Antwort: Genau genommen ja, denn sie haben einen Vertrag mit dem Arzt, der Ihnen eine Rechnung stellt. Allerdings können sie warten, bis die Krankenversicherung die Rechnung nach Ihrem Einreichen überwiesen hat. Nach Absprache ist es auch möglich, die Rechnung direkt an die Krankenversicherung schicken zu lassen. Generell allerdings lohnt es sich vielfach, keine Rechnungen einzureichen. Sind die Arztkosten eines Jahres geringer als die mögliche Beitragsrückerstattung, begleichen sie die Rechnung besser erst einmal selbst.
Bei Krankenhausaufenthalten wird in aller Regel wegen der deutlich höheren Kosten direkt zwischen Versicherer und Krankenhaus abgerechnet.

Frage: Wie sieht der Beitrag einer privaten Krankenversicherung im Alter aus?

Antwort: Wenn wir das sagen könnten, hätten wir wahrscheinlich bis ans Lebensende ausgesorgt. Ein paar Fakten spielen aber bei der Entwicklung des Beitrages eine Rolle. Es gibt einen Sparanteil, die zwischen 10 und 50 Prozent beträgt und der für die Alterungsrückstellungen angelegt wird. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber beschlossen, dass 10 Prozent des Beitrages ebenfalls in die Rückstellungen fürs Alter einfließen sollen. Natürlich ist auch das wirtschaftliche Handeln der privaten Krankenversicherung für die Beitragsentwicklung verantwortlich.
Seit einiger Zeit gibt es auch Tarife, die keine oder nur geringe Alterungsrückstellungen bilden. Für die Versicherten bedeutet dies, einen geringeren monatlichen Beitrag zu zahlen. Dieser Baustein lässt sich in zahlreiche - wenn auch nicht alle – Tarife einbinden, er ist jedoch mit Vorsicht zu genießen, weil die Alterungsrückstellung einen erheblichen Anteil an der späteren Beitragsentwicklung hat.

Frage: Was ist in der PKV mit Kindernachversicherung gemeint?

Antwort: Wer sich privat krankenversichert, muss normalerweise Gesundheitsfragen beantworten. Für die Kindernachversicherung gilt das nicht. Ist ein Elternteil vollversichert und bekommt Nachwuchs, muss die PKV das Kind versichern, und zwar völlig unabhängig von gesundheitlichen Voraussetzungen.

Frage: Was passiert, wenn ich arbeitslos werde?

Antwort: Normalerweise müssen sie dann in die gesetzlichen Krankenversicherung zurück. Beziehen Sie jedoch ALG I und waren zuvor bereits fünf Jahre privat versichert, können sie sich von der GKV befreien lassen. Der Zuschuss der Arbeitsagentur ist dann so hoch wie der für die GKV. Haben sie das 55. Lebensjahr erreicht bzw. überschritten, können Sie auch im Falle von Arbeitslosigkeit nicht zurück in die GKV.

Frage: Gibt es einen Weg zurück in die GKV?

Antwort: Nur in Ausnahmefällen. Davon gibt es aber einige. Wenn Sie als Angestellter mit Ihrem Gehalt unter die Versicherungspflichtgrenze fallen, werden Sie wieder versicherungspflichtig in der GKV. Gleiches gilt, wenn sie selbstständig waren und eine Stelle als Angestellter bekommen. Liegen sie als Angestellte über die Pflichtgrenze, können Sie, um in die GKV zurückzukehren, beispielsweise durch eine betriebliche Altersvorsorge Ihr Gehalt reduzieren und unter Umständen so unterhalb die Versicherungspflichtgrenze fallen. Wenn sie als Selbstständiger Ihre Tätigkeit aufgeben und keiner Arbeit nachgehen, können sie – wenn Sie verheiratet sind – auch in die GKV-Familienversicherung wechseln, sofern Ihr/e Partner/in berufstätig ist.
Ein besonderer Fall liegt vor, wenn Sie bereits 55 Jahre oder älter sind. Eine Rückkehr in die GKV ist dann nur möglich, wenn Sie in den letzten fünf Jahren wenigstens einen Tag lang gesetzlich versichert waren.

Frage: Was muss ich tun, wenn ich meine private Krankenversicherung kündigen will?

Antwort: Sie müssen sich an die Kündigungsfrist halten, die in aller Regel drei Monate beträgt und zum Jahresende wirksam wird. Es gibt allerdings auch Tarife, in denen Kalenderjahr und Versicherungsjahr nicht identisch sind. Außerordentlich kündigen können sie im Falle einer Beitragserhöhung. Die Kündigungsfrist beträgt dann 2 Monate nach Erhalt der Mitteilung über den neuen Beitrag.
Eine besondere Form der Beendigung ist die Versicherungspflicht. Wenn sie also wieder in die GKV zurück müssen, reicht eine Mitteilung darüber bei Ihrer privaten Krankenversicherung.

Frage: Wie können Neugeborene mitversichert werden?

Antwort: Wenn mindestens ein Elternteil privat versichert ist, sein Einkommen höher ist als die Versicherungspflichtgrenze und er mehr verdient als der gesetzlich versicherte Elternteil. In diesem Fall ist allerdings die Familienversicherung in der GKV nicht möglich. Sind beide Elternteile in der PKV, muss die Versicherungsgesellschaft auch das Neugeborene aufnehmen. Sind beide Eltern gesetzlich versichert, kommt auch der Nachwuchs in die GKV.