Ein Betrieb muss laufen. Kommt die Produktion oder die Dienstleistung – aus welchen Gründen auch immer – zum Erliegen, gehen die Umsätze zurück. Ein Umstand, der nicht nur schmerzhaft ist, sondern die Existenz einer Firma bedrohen kann. Faktisch deckt die Betriebsunterbrechungsversicherung das Ausfallrisiko eines Unternehmens ab.
Die Betriebsunterbrechungsversicherung springt ein, wenn die Produktionsabläufe einer Firma unterbrochen werden. „Produktion“ bedeutet in diesem Fall nicht (nur) die Herstellung von Waren, sondern bezieht sich auf die Abläufe eines Unternehmens an sich. Auch ein Dienstleistungsunternehmen kann also betroffen sein, wenn die Leistung nicht erbracht werden kann. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt nicht nur für die Kosten auf, die durch den Stillstand entstehen, sie erstattet darüber hinaus entgangene Gewinne bzw. Umsätze.
Zunächst einmal gibt es die Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung, dann die Maschinenunterbrechungsversicherung und die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung. Des weiteren bieten die Versicherungsgesellschaften Variationen an, die sich individuell an den Bedürfnissen der Betriebe orientieren, zum Beispiel die Versicherung gegen Betriebsschließungen, Vermögensschäden oder gar Seuchengefahr. Häufig gibt es auch Bündelungen, die gerade für kleinere Unternehmen sinnvoll sein können.
Juristisch betrachtet niemand, denn die Betriebsunterbrechungsversicherung ist keine verbindlich vorgeschriebene Versicherung. Dennoch sollte sich jeder Unternehmer mit dem Gedanken an mögliche Ausfälle auseinandersetzen und durchrechnen, ob und wie lange er diese schadlos überstehen kann. Bei Leistungen und Beitrag gibt es große Unterschiede, was mit den persönlichen Rahmenbedingungen und der Betriebsgröße zusammenhängt. Die Tarife der zahlreichen Anbieter sind zuweilen komplex und im Preis-Leistungsverhältnis sehr unterschiedlich, ein Vergleich ist daher unbedingt vor einer Unterschrift zu empfehlen.