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Informationen

Eine gesetzliche Krankenkasse (GKV) ist wie die andere? Nun, das könnte man meinen, schließlich sind die Leistungen der GKV durch den Gesetzgeber festgeschrieben. Aber ganz so ist es doch nicht, denn ein wenig Spielraum haben die gesetzlichen Krankenkassen. Und auch beim Beitrag gibt es kleine, aber feine Unterschiede.

Krankenkassen haben zwar nur einen begrenzten Bewegungsspielraum bei ihren Leistungsangeboten, doch der kann für Sie vielleicht entscheidend sein. Wenn Sie beispielsweise besonderen Wert auf homöopathische Behandlungen legen, gibt es Kassen, die diese durchaus anbieten. Andere lehnen derartige Behandlungen jedoch grundsätzlich ab.

Die besten Krankenkassen

Pauschal kann man selbstverständlich nicht sagen, welche GKV die beste ist. Das hängt auch von Ihrem Anspruch ab. Gemeinhin heißt es jedoch, dass eine BKK immer günstiger sei als eine andere Kasse. Das stimmt so zwar nicht immer, kann aber der Fall sein. Auch was den Service angeht, gibt es Unterschiede. Während Kasse A einen möglichst geringen Bürokratieaufwand bevorzugt, legt Kasse B Wert auf angemessene Kundenbetreuung – und ist bereit, dafür mehr Personal einzustellen.

Die Sache mit dem Zusatzbeitrag

Den Zusatzbeitrag gibt es schon eine ganze Weile. Zum 1. Januar 2014 wurde er aber an einigen Stellen verändert. So zahlen heute nur noch die Arbeitnehmer den Beitrag (wenn er denn erhoben wird), bis 31. Dezember 2013 teilten sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber diesen Beitrag. Ob es tatsächlich Kassen gibt, die künftig den Zusatzbeitrag in Anspruch nehmen, bleibt abzuwarten.

Vergleichen lohnt sich

Die Kassensuche ist mehr als nur das Finden der besten Krankenversicherung. Sie bedeutet auch die Suche nach einer GKV Kasse, der Sie Ihr Vertrauen schenken. Die Krankenkassentarife mögen nicht so unterschiedlich sein wie die Angebote der privaten Krankenversicherung (PKV), dafür sorgt schon die Gesetzgebung. Ein Vergleich lohnt sich trotzdem, denn hier ein wenig mehr Leistung, dort ein bisschen weniger Beitrag, das macht den Unterschied innerhalb der GKV aus.

Häufige Fragen

Frage: Welchem Prinzip folgt die gesetzliche Krankenversicherung?

Antwort: In der gesetzlichen Krankenversicherung greift das sogenannte Solidaritätsprinzip. Anders als in der privaten Krankenversicherung, wo jedes Mitglied eigene finanzielle Mittel anspart, wird die GKV aus dem Gesundheitsfonds finanziert. Die Leistungen werden also aus dem großen „Topf“ der Versichertengemeinschaft erbracht.

Frage: Wie kommen meine Beiträge in der GKV zustande? Und bleiben sie stabil?

Antwort: Die Höhe des Beitrags in der GKV hängt von den Einnahmen der Versicherten ab. Hier wird zwischen Angestellten und Selbstständigen unterschieden. Angestellte zahlen einen festgelegten Prozentsatz Ihres Bruttogehaltes in die GKV ein, wobei der Arbeitgeber davon die Hälfte trägt. Die Höhe des Beitrages orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze. Einkommen, das über dieser Grenze liegt, wird nicht mit eingerechnet.
Bei Selbstständigen kommen zu den Einnahmen aus der beruflichen Tätigkeit Kapitalerträge hinzu. Also Dividenden, Zinsen, Einnahmen aus Vermietung oder Verpachtung.
Die Frage nach der Stabilität der GKV-Beiträge kann seriös kaum beantwortet werden, da ein Blick in die Zukunft uns nun einmal nicht vergönnt ist. Allerdings lässt sich feststellen, dass durch den demografischen Wandel und steigende Gesundheitskosten die Beiträge aller Voraussicht nach nicht sinken werden.

Frage: Was sind die Beitragsbemessungsgrenze und die Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Antwort: Die Beitragsbemessungsgrenze bestimmt die Höhe des maximalen Krankenversicherungsbeitrags. Liegt diese beispielsweise bei 4.000,- Euro monatlich, wird Einkommen, das über diesen Wert hinausgeht, nicht bei der Beitragshöhe berücksichtigt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (auch Versicherungspflichtgrenze genannt) dagegen legt fest, ab welchem Bruttoeinkommen sich Angestellte privat versichern können. Für Selbstständige gilt diese Grenze nicht, sie sind grundsätzlich in ihrer Wahl der Krankenversicherung frei.

Frage: Besteht über die GKV auch Versicherungsschutz im Ausland?

Antwort: Ja und nein. Ja, wenn sie innerhalb von Ländern der Europäischen Union reisen, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben. Und nein für alle anderen Ländern. Hinzu kommt, dass die GKV im Ausland nur Kosten in der Höhe übernimmt, die auch hierzulande entstanden wären. Für Arztrechnungen und Kosten für den notwendigen Rücktransportes aus Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen kommt die GKV nicht auf.

Frage: Besteht bei der GKV Anspruch auf Gehaltsfortzahlung im Fall von Krankheit?

Antwort: Ja, allerdings nicht sofort. Die Gehalts- bzw. Lohnfortzahlung beginnt mit der 7. Woche der Krankheit, wenn die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers endet. Sie müssen sich dabei auf Einschränkungen einstellen, denn das Krankengeld beträgt im Falle der Beitragsberechnung nur 70 Prozent des regelmäßigen Entgeltes, das Sie erhalten. Es darf jedoch keinesfalls mehr als 90 Prozent des ursprünglichen Nettogehaltes betragen.
Beschränkt ist auch die Dauer des Krankengeldes. Sie beträgt maximal 78 Wochen innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren. Einen weiteren Anspruch auf Krankengeld haben Sie, wenn Sie Ihr krankes Kind betreuen müssen, vorausgesetzt, dies kann von keiner anderen Person in Ihrem Haushalt übernommen werden.

Frage: Was genau hat es mit der Familienversicherung auf sich?

Antwort: Die Familienversicherung ermöglicht Ihnen, nicht nur Ihre Kinder bei sich kostenlos mitversichern zu können. Die Möglichkeit besteht auch für Ehepartner/innen, sofern sie monatlich nicht mehr als 395 Euro oder 450 Euro im Rahmen eines Minijobs verdienen. Auch darf der/die Ehepartner/in nicht hauptberuflich selbstständig arbeiten oder Beamter/Beamtin sein. Zudem darf der/die Partner/in nicht privat vollversichert sein.
Die Mitversicherung von Kindern ist bis zum 23. Lebensjahr möglich. Für Kinder in Berufs- oder Schulausbildung gilt die Grenze von 25 Jahren. Ist eine/r der Partner/in privat versichert und verdient mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, können Kinder nicht in der GKV mitversichert werden.