Die Hausratversicherung ist dem Bereich der freiwilligen Sachversicherungen zuzuordnen. Da sich jeder Haushalt aus vielfältigen, sachwertigen Gegenständen zusammensetzt, ist die Hausratversicherung eines Haushalts in der Regel dringend anzuraten. Wie die Bezeichnung "Hausrat" erahnen lässt, ist eine präzise Zuordnung der zu versichernden Gefahren unerlässlich, denn der dehnbare Begriff fordert eine klare Definition der Vertragsinhalte. Eine Hausratversicherung sollte im Laufe der Jahre vom Versicherten "lebendig" fortentwickelt werden und sich idealerweise stets dem Besitzzuwachs anpassen.
Die Hausratversicherung ist vom Zuschnitt so konzipiert, dass der Hausrat eines Haushalts gegen finanziellen Schaden versichert werden kann. Unter dem Überbegriff des Hausrats vereinigen sich jene Gegenstände und Dinge, die sich dem Versicherten für seine private Nutzung zuordnen lassen. Die herkömmliche Hausrats-Police zählt dazu die beweglichen Einrichtungsgegenstände in den verschiedenen Bereichen eines Privathaushalts. Dazu gehört das Mobiliar ebenso wie Radio, Fernseher, PC oder Laptop. Aber auch Kleidung, Geschirr, Bücher, CDs und Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) und Verbrauchsgüter der Bewohner genießen Versicherungsschutz. Dieser Schutz schließt auch Besucher des Haushalts ein. Die zweite Komponente der klassischen Hausratversicherung definiert die versicherten Gefahren. Dazu zählen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser (z. B. Rohrbruch), Sturm- und Gewitterschäden, Blitzschäden und nicht zuletzt der Vandalismus. Wie diese Begriffs-Erläuterung verdeutlicht, zählt der "Hausrat" zu jenen vom Gesetzgeber als "freiwillig" deklarierten Privatversicherungen, auf die kaum ein Bürger verzichten sollte.
Eine Klarstellung vorab: Die Hausratversicherung ist nicht in der Lage, Schäden zu verhindern. Sie regelt im Rahmen der Vertragsvereinbarungen den Schadenersatz. Die Grundlage für die Bemessungshöhe bildet die im Vertrag fest gelegte Versicherungssumme. Eine optimale Balance ist dann erreicht, wenn der Wert der Einrichtungsgegenstände mit jenem der maximalen Versicherungssumme harmonisiert. Ist die in der Police definierte Summe geringer als der Gesamtwert der im Besitz des Versicherten befindlichen, beweglichen Einrichtung, so liegt eine Unterversicherung vor. Wird bei Eintritt eines Schaden eine Unterversicherung festgestellt, so kann der Schaden nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Da sich Haushalte auch nach Vertragsabschluss in ihrem Wertegefüge weiter entwickeln, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung des im Haushalt zusammengefassten beweglichen Besitzes und ein Abgleich mit der in der Police fest gelegten Deckungssumme.
Der absolut verbindliche Gesamtwert des individuellen Hausrats lässt sich nur schwer bestimmen. Viele Sachversicherer reagieren auf diese Tatsache mit einem sogenannten "Unterversicherungs-Verzicht". Diese Vertragsklausel bewahrt den Versicherten bei Eintritt eines Versicherungsfalls vor einer akribischen Prüfung des Hausrats-Wertes. Als "Daumenwert" für eine solide Bemessungs-Grundlage gilt ein Vertrag auf Basis einer Relation von mindestens 650,-- Euro pro Haushalts-Quadratmeter. Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist ein Unterversicherungs-Verzicht unproblematisch vereinbar.
Neben dem oben genannten, klassischen Versicherungsrahmen bieten die Sachversicherer für viele Versicherte zusätzliche, sinnvolle, oft essenziell wichtige Erweiterungen an. In diesen Fällen sprechen die Fachleute von einer "verbundenen Hausratversicherung". Zu diesen Risiken zählt beispielsweise der Schutz gegen Überspannungsschäden, wie sie oft aus Blitzeinschlägen resultieren. Populär ist auch der Schutz gegen Fahrrad-Diebstahl, der sich über eine Erweiterungsklausel in die Police einbinden lässt.. Auch Aquarianer und Wasserbett-Besitzer finden hier im Falle austretenden Wassers adäquaten Schutz. Bei Elementarschäden ergeben sich unzweifelhaft regionale Betrachtungswinkel. Wer in einem Überschwemmungsgebiet ansässig ist, wird es schwer haben, seinen Hausrat gegen Hochwasser zu versichern. Unproblematisch ist hingegen die Erweiterung um eine Außen-Versicherung, mit der z. B. die Terrasse und der Garten in den Vertrag eingebunden werden.
Die Grundlage für den vom Versicherer zu leistenden Schadenersatz ist die in der Police fest gelegte Deckungssumme. Wer sich mit seiner 100-Quadratmeter-Wohnung für die "Unterversicherungs-Klausel" mit 650-Euro-Taxierung pro Quadratmeter entscheidet, akzeptiert damit eine Deckungssumme von 65.000 Euro. Tritt ein höherer Schaden ein, so ist die Schadens-Begleichung bei 65.000 Euro "gedeckelt".
Im Schadenfall kommt es auf eine zügige Meldung des entstandenen Schadens an. Wer beispielsweise eine verwüstete Wohnung vorfindet, muss ohne Zeitverzug die Polizei rufen. Parallel fordert der Versicherer die unverzügliche Übergabe einer "Stehlgut-Liste", auf der die entwendeten Gegenstände gelistet sind. In anderen Schadensfällen ist in der Regel eine zeitnahe, normale Schadensmeldung abzugeben, aus der hervor geht, was sich ereignet hat und was dabei beschädigt wurde.
Sowohl der Abschluss als auch das Ende der Hausratversicherung sind wichtige Meilensteine. Ein Hausrat-Versicherungsvertrag lässt sich schriftlich, ohne Begründung, mit einer Frist von drei Monaten zur vereinbarten Laufzeit kündigen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungs-Modalitäten verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.
Frage: Was ist eigentlich in einer Hausratversicherung versichert?
Frage: Was ist nicht versichert?
Frage: Was ist mit Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht gemeint?
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