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Informationen

Auch als gesetzlich versichertes Mitglied müssen Sie nicht auf die Vorzüge privater Anbieter verzichten. Durch eine Zusatzversicherung kommen Sie in den Genuss hochwertiger Leistungen im In- und Ausland.
Krankenzusatzversicherung lässt sich in drei Bereiche gliedern, wobei noch weitere Teilbereiche hinzukommen.

Die ambulante Zusatzversicherung

Ambulante Zusatzversicherungen schließen die Lücken, die bei der ambulanten Behandlung durch die gesetzliche Krankenversicherung entstanden sind. Sie beinhalten Leistungen, die individuell abgestimmt werden können und tragen dazu bei, dass Sie beim Arzt bessere und hochwertigere Behandlungen erfahren.

Die stationäre Zusatzversicherung

Ein- oder Zweibettzimmer? Chefarztbehandlung? Nicht für Sie als Kassenpatient, denken Sie? Durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung ist auch im Krankenhaus ein komfortabler Aufenthalt sichergestellt.

Die zahnärztliche Zusatzversicherung

Kassenpatienten erhalten nur die Basisleistungen beim Zahnarzt. Spätestens wenn Sie Zahnersatz benötigen, werden Sie das bestätigen können. Durch eine Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich hochwertigen Zahnersatz und privatärztliche Leistungen.

Weitere Zusatzversicherungen

Das Geschäft mit den Zusatzversicherungen boomt. Kein Wunder, in den letzten Jahren hat die GKV ihre Leistungen immer weiter eingeschränkt. Deswegen liegt es nahe, dass gerade gesetzlich Versicherte Ausschau halten nach günstigen Tarifen und so ihren Versicherungsschutz verbessern wollen. Zu den Teilbereichen der Krankenzusatzversicherungen gehören beispielsweise Auslandskrankenversicherungen. Da die GKV im Ausland meist nur wenig, in Fällen vielen überhaupt keine Kosten übernimmt, liegt der Abschluss einer Versicherung für den Fall der Fälle nahe. Auch die Augenversicherung gewinnt an Bedeutung. Sehhilfen sind teuer, augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen gehen ebenfalls ins Geld. Und wenn Sie sich vielleicht einmal eine Laser-Operation leisten wollen, gehen Sie bei der GKV leer aus. Haben Sie die passende Augenversicherung, können Sie mit üppigen Zuschüssen rechnen.

Weitere Zusatzversicherung sind beispielsweise das Krankenhaustagegeld oder das Krankentagegeld. Vor dem Abschluss eines Vertrages ist es ratsam, die Angebote zu vergleichen und sich unabhängig beraten zu lassen. Denn sowohl bei den Leistungen als auch bei den Kosten gibt es spürbare Unterschiede.

Häufige Fragen

Frage: Mein Zahnarzt hat mir gesagt, dass demnächst einige Kronen erneuert werden müssen. Kann ich vorher schnell noch eine Zahn-Zusatzversicherung abschließen?

Antwort: Noch vor einiger Zeit wäre die Antwort auf diese Frage folgende gewesen: Nein, das können Sie leider nicht. Denn die Krankenversicherung nimmt mit der Antragsstellung eine Risikoprüfung vor. Sie müssen also Fragen zu Ihrer Gesundheit beantworten. Ergeben die Antworten angeratene Behandlungen, werden Sie keine Chance auf Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung durch die Krankenzusatzversicherung erhalten. Vergleichbar mit der Rechtsschutzversicherungen beinhalten viele Zahntarife sogar eine Wartezeit von bis zu 8 Monaten, bevor Leistungen erbracht werden.
Doch die Zeiten ändern sich. Inzwischen gibt es Versicherungsgesellschaften, die auch dann Tarife anbieten, wenn Behandlungen angedacht sind. Auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen können sie bei diesen Tarifen verzichten, außerdem sind sie sehr preiswert.
Nun fragen Sie sich wahrscheinlich, wo der Haken ist. Bei den neuen Tarifen ohne Gesundheitsprüfung müssen Sie damit rechnen, nur einen Teil der Behandlung erstattet zu bekommen. Wie hoch der ist, hängt mit der Art der Behandlung zusammen und damit, ob Sie Ihr Bonusheft regelmäßig aktualisiert haben. Zudem haben auch diese Tarife ihre natürlichen Grenzen, denn wenn Sie sich bereits in Behandlung befinden, werden Sie selbst bei diesen Tarifen keine Chance haben, eine Police zu erhalten.

Frage: Bin ich mit einer Krankenzusatzversicherung genauso gut abgesichert wie jemand, der vollständig privat versichert ist?

Antwort: Leider nicht ganz. Die Leistungen einer privaten Vollversicherung gehen so weit über das Spektrum der gesetzlichen Kassen hinaus, dass Sie auch mit einer Zusatzversicherung nicht das Niveau einer kompletten privaten Krankenversicherung erreichen können. Hinzu kommen zahlreiche Leistungsstreichungen innerhalb der gesetzlichen Krankenkassen. Dennoch bietet eine Kombination aus den Leistungen der GKV und der PKV attraktive Möglichkeiten, die Versorgung spürbar zu verbessern.

Frage: Gehören zu einer Zusatzkrankenversicherung auch Leistungen im Ausland, so dass ich auf die Auslandsreise-Krankenversicherung verzichten kann?

Antwort: Jein. Es gibt eine enorme Zahl von unterschiedlichen Tarifen, die teilweise nah an die Auslandsreise-Krankenversicherung heranreichen, teilweise jedoch weniger umfangreich sind. Wenn Sie häufiger auf Reisen sind und auf Nummer sicher gehen wollen, schließen Sie am besten eine separate Auslandsreise-Krankenversicherung ab. Mit sechs bis 10,- Euro Jahresbeitrag ist der finanzielle Aufwand überschaubar.

Frage: Zahlt mir der Arbeitgeber eigentlich seinen Anteil von 50 Prozent für die Krankenzusatzversicherung?

Antwort: Ein klares Nein. Der Arbeitgeber beteiligt sich nur an der Vollversicherung. Es ist zwar egal, ob sie privat oder gesetzlich vollversichert sind, entsprechend der Gesetze für die substitutive Krankenversicherung herrscht für den Arbeitgeber die Verpflichtung, sich daran zu beteiligen. Für Krankenzusatzversicherung gilt das jedoch nicht, weil es sich bei ihrem Abschluss um eine freiwillige Sache handelt, während die gesetzliche oder private Vollversicherung gesetzlich vorgeschrieben ist.

Frage: Was muss ich machen, wenn ich eine Zahnersatzleistung oder eine Zahnfüllung benötige?

Antwort: Das hängt von Ihrer Versicherungsgesellschaft und dem Tarif ab. Es gibt Tarife, bei denen Sie vor der Behandlung einen Heil- und Kostenplan vorlegen müssen, andere haben sogenannte Zahnstaffeln oder Summenbegrenzungen. Bei manch einem Versicherer gibt es auch Preis-Leistungsverzeichnisse, nach denen sich die Erstattungen und deren Höhe richten.
Grundsätzlich ist es empfehlenswert, sich vor eine Behandlung mit dem Versicherer auseinanderzusetzen, ihn über das geplante Vorhaben zu informieren und sich Klarheit über die Leistungen im konkreten Fall zu verschaffen.