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Informationen

Viele Menschen in Deutschland besitzen bereits einen Hund, andere spielen mit dem Gedanken, sich einen Vierbeiner zuzulegen. Dabei ist aus finanzieller Sicht nicht nur die Hundesteuer relevant, sondern auch die Hundehaftpflichtversicherung. In einigen Bundesländern in Deutschland ist diese Hundehaftpflicht vom Gesetz her vorgeschrieben, ohne den Nachweis dieser Versicherung ist es in diesen Ländern nicht möglich, den Hund bei der Stadtverwaltung anzumelden.

Der beste Freund des Menschen ist mit keinem anderen Haustier vergleichbar. Hunde sind treu, sie sind schlau und sie folgen ihren Haltern bis ans Ende der Welt. Hunde haben aber auch einen eigenen Kopf, und genau das mögen wir so an ihnen. Eine besondere Rolle spielt selbstverständlich die Erziehung eines Hundes, doch man kann es drehen und wenden, wie man will, ein Hund ist und bleibt eben auch instinktgesteuert. Das kann zu kleineren Schwierigkeiten führen. Oder aber auch zu massiven Problemen, die teuer werden können. Richtig teuer.

Hunde und ihre Halter gehen durch dick und dünn. Was ein wenig verklärt romantisch klingt, hat jedoch auch eine Kehrseite. Denn der Halter eines Hundes ist für alle Schäden, die das Tier anrichtet, verantwortlich. Konkret bedeutet das, mit dem gesamten Vermögen zu haften, wenn einmal etwas passiert. Das kann selbst beim liebsten Hund der Fall sein, denn es muss nicht einmal das eigene Verschulden sein, das zu Schäden führt. An der Haftbarkeit ändert das nichts.

Eine Tierhalterhaftpflicht ist in jedem Fall angeraten, wenn man einen Hund hat. Die Hundehaftpflicht ist auch dann sinnvoll, wenn man ein vermeintlich niedliches und friedliches Tier hat, denn wenn die Rahmenbedingungen „stimmen“, kann auch aus dem kleinen Kuschelhund ein wütende Furie werden. Zudem müssen es nicht nur Biss- oder Kampfschäden sein, die Haltern das Leben schwer machen können. Auch versehentliche Sachbeschädigung kann teuer werden. Bei der Tierversicherung ist die Deckungssumme entscheidend, sie sollte nicht zu niedrig angesetzt werden. Die Beitragshöhe kann durch das Einbeziehen einer Selbstbeteiligung reduziert werden.

Häufige Fragen

Frage: Wieso brauche ich eine Hundehaftpflichtversicherung?

Antwort: Weil Sie für alle Schäden, die Ihr Hund verursacht, in voller Höhe mit Ihrem gesamten Vermögen haften. Auch wenn Ihr vierbeiniger Freund es nicht böse meint, besteht doch immer die Gefahr, dass er durch sein hundisches Verhalten einen Schaden anrichtet, der sehr teuer, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend werden kann.

Frage: Welche Schäden deckt die Police ab?

Antwort: Alle Schäden, die unter Personen-, Sach- oder Vermögensschäden fallen. Auch Schäden, die beim Gassigang mit anderen Personen passieren (ausgenommen sind hier professionelle Hundesitter, die sich selbst versichern müssen) sind abgedeckt.
Die Versicherung zahlt jedoch nur, wenn die Forderungen, die an Sie gestellt werden, auch gerechtfertigt sind. Sie können dem aber gelassen entgegensehen, denn im Falle von unberechtigten Forderungen dient die Hundehaftpflichtversicherung auch als Rechtsschutzversicherung, die solche Forderungen abwehrt.

Frage: Meine Hündin hat geworfen, sind die Welpen dann automatisch mitversichert?

Antwort: Nicht automatisch. Besonders, wenn Sie Ihre Unterschrift unter den Antrag einer sehr günstigen Hundehaftpflichtversicherung setzen, besteht die Gefahr, dass Welpen nicht mit im Versicherungsschutz eingeschlossen sind. Achten Sie also unbedingt darauf, ob Welpen versichert sind.

Frage: Welche Faktoren nehmen Einfluss auf den Beitragssatz?

Antwort: Im wesentlichen die Hunderasse, die Sie besitzen. Sogenannte Kampfhunde sind naturgemäß teurer als andere Rassen. Allerdings streiten sich die Gemüter schon seit Jahren darüber, welcher Hund ein sogenannter „Listenhund“ (also: Kampfhund) ist. Es lohnt sich also, einen Blick auf die Liste für Kampfhunde zu werfen, bevor Sie Ihren Vierbeiner versichern.

Frage: Wieso ist die eine Hunderasse teurer als die andere?

Antwort: Eine Frage, die sich unzählige Hundetrainer ebenfalls stellen. Immerhin ist in der Fachwelt allgemein anerkannt, dass es der Mensch ist, der für das Verhalten seines Hundes verantwortlich ist. Doch die Versicherer kalkulieren anders. Für sie sind Kampfhunde grundsätzlich ein größeres Risiko als vermeintlich „Kuschelhunde“.

Frage: Kann ich die Hundehaftpflicht von der Steuer absetzen?

Antwort: Ja! Was viele Hundehalter nicht wissen: Die Hundehaftpflichtversicherung gilt als Vorsorgeaufwand bzw. kann als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Sie sollten die Versicherung für Ihre Fellnase also unbedingt in der Steuererklärung angeben.