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Betriebsunterbrechung

Schützt ein Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ertragsausfalls als Folge eines versicherten Sachschadens.
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Mit der Betriebshaftpflicht werden Haftpflichtansprüche abgedeckt, welche gegenüber einem Dritten durch betriebliche Tätigkeiten in einem Unternehmen entstehen.
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Was immer wir an Schäden anrichten, im Streitfalle haften wir dafür auch. Und zwar mit unserem gesamten Vermögen. Es liegt nahe, dass je nach Schadensumfang also die gesamte Existenz bedroht werden kann. Das gilt auch und ganz besonders für den Beruf. Die Berufshaftpflichtversicherung schützt vor den Folgen von Auseinandersetzungen, bei denen es um Kopf und Kragen gehen kann.

Architekten, Ingenieure, Firmen, Unternehmen und Freiberufler sind einem hohen Risiko ausgesetzt. Konflikte mit Kunden über Leistungen und Produkte können weitreichende Folgen haben. Wer ist Recht ist, ist dabei oft zweitrangig. Wenn es hart auf hart kommt, können Schadensersatzforderungen zu schmerzlichen finanziellen Belastungen führen, die im schlimmsten Fall zum Aus für das eigene Geschäft führen können. Die Berufshaftpflichtversicherung (aber auch die Betriebshaftpflichtversicherung) springen in diesen Fällen ein. Doch was genau bedeutet das eigentlich?

Haftpflicht als Rechtsschutz

Die Haftpflichtversicherung ist im Grunde eine (passive) Rechtsschutzversicherung. Sie hat die Aufgabe, Forderungen gegenüber dem Versicherungsnehmer genau zu überprüfen. Kommt sie zum Schluss, dass die Forderungen ungerechtfertigt sind, wehrt sie diese ab. Insofern funktioniert sie tatsächlich ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung.

Wer braucht eine Berufshaftpflicht?

Während eine Sterbegeldversicherung ausschließlich dazu gedacht ist, die Hinterbliebenen nicht mit den Beerdigungskosten zu belasten, bildet die Risikolebensversicherung einen langfristigen, finanziellen Schutz. Ebenfalls eignet sie sich als eine Variante der Restschuldversicherung und sichert somit den Ausgleich möglicher Kredite. Während bei der Sterbeversicherung eine Wartezeit von drei Jahren gültig ist, entfällt diese bei der Risikolebensversicherung. Eine Ausnahme bildet allerdings der Unfalltod. Dann zahlt die Sterbeversicherung häufig sogar die doppelte Versicherungssumme inklusive angefallener Zuschüsse aus. In jedem Fall kann der Todesfallschutz dahingehend als sinnvoll angesehen werden, wenn die Angehörigen nicht über genügend Kapital verfügen und somit mit hohen finanziellen Belastungen zu rechnen haben.

Eigentlich jeder, der selbständig ist oder als Freiberufler arbeitet. Allerdings gibt es für bestimmte Berufe sogar die Verpflichtung, eine Berufshaftpflicht abzuschließen. Zu ihnen zählen beispielsweise Ärzte und Zahnärzte, Architekten, Apotheker, Rechtsanwälte und eine Reihe anderer Berufe. Wer nicht in der Pflicht steht, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, sollte sich aber dennoch mit der Thematik befassen, denn treffen kann es letztlich jeden.
Für den beruflichen Bereich gibt es zahlreiche Risiken und zahlreiche Möglichkeiten, sich gegen zu versichern. Ob Sie eine Berufshaftpflicht brauchen, eine Betriebshaftpflichtversicherung oder auch eine Vermögensschadenhaftpflicht, sollte in einem ausführlichen Gespräch geklärt werden. Fakt ist jedoch, dass ein Vergleich der unterschiedlichen Anbieter und deren Tarife in jedem Fall lohnt. Sowohl die Leistungen als auch der Preis weichen zum Teil stark voneinander ab.

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