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Für Schäden, die Sie anderen zufügen, haften Sie mit Ihrem ganzen Vermögen. Schützen Sie es durch die Privathaftpflichtversicherung.
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Wer auf die Jagd geht, muss nicht nur auf die Ausrüstung achten. Eine Jagdhaftpflicht ist zwingend vorgeschrieben. Unser Ratgeber beantwortet die wichtigsten Fragen.
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Jäger leben gefährlich. Sie sind zwar darin geübt, mit scharfer Munition durchs Gelände zu streifen. Doch vor Unfällen ist niemand gefeit, selbst der „älteste Hase“ nicht. Doch völlig unabhängig davon ist eine Jagdhaftpflichtversicherung sowieso Pflicht, bevor das Gewehr umgeschnallt wird. Das ist gut so, denn wie jeder andere Mensch haftet auch der Jäger für von ihm verursachte Schäden. Und zwar mit seinem kompletten Vermögen.

Jagdhaftpflicht: Für Jäger, aber nicht nur für Jäger

Wie den Name schon sagt, ist die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger vorgesehen. Doch es kommen weitere Personengruppen hinzu. Auch Jagdpächter und Förster müssen sich versichern, weil sie ihre Tätigkeiten ohne den Besitz eines Jagdscheines gar nicht ausüben dürfen.

Die größte Unfallgefahr geht natürlich von dem Gebrauch der Schusswaffe aus. Doch darin erschöpfen sich die Gefahrenquellen für Jäger nicht. So kann zum Beispiel durch Jagdhunde oder Beizvögel ebenfalls eine potenzielle Gefahr ausgehen. Diese Risiken sind durch die Jagdhaftpflicht abgedeckt. Diese Tatsache bringt eine Begleiterscheinung mit sich, die Sie als Jäger freuen dürfte, denn sie bedeutet, dass keine separate Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss. Allerdings sollten Sie bei der Antragsstellung darauf achten, dass auch wirklich Tiere mit in die Police aufgenommen werden.

Die richtige Versicherungssumme

Die große Frage bei der Haftpflichtversicherung ist die nach der passenden Versicherungssumme. Hier zu niedrig anzusetzen, ist aus zwei Gründen suboptimal. Zum einen sind die Beiträge für Haftpflichtversicherungen nicht so hoch, als dass man sich hier bei der Versicherungssumme einschränken sollte. Zum anderen kann eine zu niedrig angesetzte Summe im Schadensfall schlimmstenfalls dazu führen, dass nicht der gesamten Schaden übernommen wird.

Für Sachschäden ist eine Versicherungssumme von mindestens 50.000 Euro angeraten. Für Personenschäden reicht diese Summe aber unter Umständen nicht aus, denn sowohl einmalige Zahlungen als auch wiederkehrende wie beispielsweise solche für Renten oder Rehamaßnahmen können den Rahmen von 50.000 Euro schnell sprengen. Gut aufgehoben sind Sie in der Regel, wenn Sie für Personenschäden eine halbe Million Euro vereinbaren. Damit lassen sich normalerweise alle Schäden abdecken.

Häufige Fragen