In eine neue Wohnung zu ziehen, ist eine aufregende Sache. Doch neben der Freude über die neuen vier Wände ist der Umzug auch sehr kostenaufwändig. Und zu allem Überfluss fällt zusätzlich die Kaution an, die ein empfindlich tiefes Loch ins Portemonnaie reißen kann. Eine Alternative zur klassischen Kaution ist die Möglichkeit, eine Mietkautionsversicherung abzuschließen.
Nur fürs Protokoll: Faktisch handelt es sich bei der Mietkautionsversicherung um eine Bürgschaft. Denn das Versicherungsunternehmen, bei dem die Versicherung abgeschlossen wird, gibt die Zusage über eine Bürgschaft. Genaugenommen handelt es sich also um eine Bürgschaftsversicherung.
Während normalerweise die Kaution in bar (womit eine Überweisung gemeint ist) oder in Form eines Sparbuchs angelegt wird, entfällt das mit der Mietkautionsversicherung. Das Versicherungsunternehmen garantiert über die Bürgschaft die Übernahme möglicher Schäden im Zusammenhang mit der Kaution. Dabei entspricht die Höhe der versicherten Summe der Höhe der Kaution.
Eines vorweg: nicht jeder kann das. Denn bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, wird zunächst die Bonität des Antragstellers, sprich: des Mieters geprüft. Hinderungsgründe für eine Police kann ein niedriger Score-Wert sein, aber auch andere Einträge bei der Schufa können sich negativ auswirken. Solche Einträge können bestätigte Mahnverfahren sein, eine Insolvenz spricht ebenfalls gegen die Mietkautionsversicherung.
Weniger entscheidend sind die Einkommensverhältnisse des Antragstellers. Wenn die Schufa „sauber“ ist, können beispielsweise auch Menschen mit geringem Einkommen eine Versicherung bzw. Bürgschaft für ihre Mietkaution abschließen.
Umsonst ist die Mietkautionsversicherung freilich nicht. Nach dem Abschluss kommt es zu Beiträgen, die jährlich fällig werden. Wie hoch diese sind, richtet sich nach der Höhe der Kaution, in der Regel bewegen sich die Kosten zwischen 4,7 und 6 Prozent der Kautionshöhe.
Sicherheiten müssen übrigens bei der Mietkautionsversicherung nicht hinterlegt werden. Ein positiver Schufa-Eintrag reicht völlig aus. Wenn die Kaution eine kritische Höhe erreicht, die bei 10.000 Euro liegt, verlangen aber einige Anbieter Sicherheiten. Andere sind sogar bis zur „Schmerzgrenze“ von 15.000 Euro bereit, auf Sicherheiten zu verzichten.
Ja, das darf er. Kein Vermieter ist gesetzlich oder sonstwie verpflichtet, sich mit dem Abschluss der Mietkautionsversicherung einverstanden zu erklären.
Verpflichtend ist lediglich das Einverständnis über eine Bar-Kaution oder das Anlegen eines pfändbaren Sparbuchs. Es sind zwar schon Mietverhältnisse nicht zustande gekommen, weil sich Mieter und Vermieter nicht einig werden konnten. Doch in den letzten Jahren haben immer mehr Vermieter eine gewisse Offenheit gegenüber dieser Bürgschaft entwickelt.
Darin unterscheidet sich die Mietkautionsversicherung nicht von der herkömmlichen Kaution. Wenn nach dem Ende des Mietverhältnisses Zahlungsverpflichtungen entstehen, werden diese über die Versicherung geregelt.
Dazu muss der Vermieter die Bürgschaftsurkunde vorlegen, hinzu kommen – je nach Art des Schadens – entsprechende Dokumente, die die Zahlungsverpflichtungen dokumentieren und belegen. Nach der Prüfung wird die fällige Summe dem Vermieter durch die Versicherungsgesellschaft ausgezahlt.
Die Höhe dieser Auszahlung ist auf die im Vertrag abgeschlossene Summe begrenzt, die jedoch – wie andere Kautionen auch – drei Nettokaltmieten nicht übersteigen darf.
Das wäre in der Tat schlecht und hätte schon einen Knebelcharakter. Und tatsächlich ist es auch nicht so. Die Kautionsversicherung hat sehr angenehme Kündigungsoptionen.
Es gibt weder Kündigungsfristen noch Mindestlaufzeiten für die Versicherung. Allerdings fällt die Kautionssumme natürlich weg, wenn die Bürgschaft gekündigt wird. In diesem Fall muss also eine Alternative geschaffen werden. Und damit sind wir wieder bei der klassischen Kaution, die in bar oder in Form eines Sparbuches angelegt wird.
In Anbetracht der Tatsache, dass die Kaution bei jeder Wohnungsanmietung eine „harte Nuss“ ist, die auf die Budgetplanung vor und nach dem Umzug erhebliche Auswirkungen haben kann, ist die Mietkautionsversicherung sicherlich eine sinnvolle Alternative, um die Ausgaben zu schonen.
Man muss aber wissen, dass die Beiträge, die die Versicherungsgesellschaft erhält, nicht wieder zurückgezahlt werden. Diese Information ist besonders interessant, wenn man ein langfristiges Mietverhältnis eingehen will. Irgendwann übersteigen womöglich die Beiträge der Versicherung die Höhe der ursprünglich angesetzten Kaution. Dann macht der Mieter ein Minusgeschäft.
Ja, die Mietkautionsversicherung kann auch durch zwei Personen abgeschlossen werden. Der Vorteil: Diese Variante halbiert die Kosten des Einzelnen. Für zwei Personen gilt allerdings das gleiche wie für einzelne Versicherungsnehmer – die Bonität wird geprüft und muss positiv sein.
Die gibt es, und nicht nur für Studenten, sondern auch für Berufsanfänger. Nicht jede Versicherungsgesellschaft hat solche Tarife im Angebot, und oft darf die Kaution nicht höher als 1.500 Euro sein.
Wenn ein Schaden durch den Mieter verursacht wurde, kann der Vermieter die Kaution oder einen Teil davon einbehalten. Der Mieter hat jedoch zwei Wochen Zeit, sich dagegen zur Wehr zu setzen. Zudem gilt das auch im umgekehrten Fall. Wenn sich der Vermieter also ohne Angabe von Gründen weigert, die Kaution auszuzahlen, wird die Versicherungsgesellschaft aktiv. In diesen Fällen ist die Versicherung also auch eine wichtige Hilfe, wenn der Vermieter sich ohne berechtigte Gründe uneinsichtig zeigt.