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Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann als „erwachsene“ Haftpflichtversicherung für Firmen betrachtet werden. Sie deckt Vermögensschäden ab, deren Höhe die private Haftpflichtversicherung in der Regel übersteigen. Doch was genau ist eigentlich ein Vermögensschaden?

Was ist ein Vermögensschaden?

Bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung muss man zwischen dem sogenannten „echten“ und dem „unechten“ Vermögensschaden unterscheiden. Anhand zweier Beispiele kann das gut verdeutlicht werden:

Echter Vermögensschaden: In der Datendank einen Call-Centers werden versehentlich wichtige Daten gelöscht. Die Mitarbeiter können daher ihrem Job nicht nachgehen, bis die Datenbank wieder einwandfrei arbeitet. Da faktisch durch die Löschung keine Sache beschädigt wurde, spricht man von einem echten Vermögensschaden (sonst wäre es ein Sachschaden).

Unechter Vermögensschaden: Im Zuge von Wartungsarbeiten wird die Hardwarekomponente einer Servers beschädigt. Auch hier können die Mitarbeiter bis zur Reparatur oder Wiederbeschaffung der beschädigten Komponente nicht arbeiten. Jene Hardwarekomponente ist jedoch zunächst einmal ein Sachschaden, daher handelt es sich um einen unechten Vermögensschaden (der sich erst aus der Beschädigung der Sache ergibt).

In einem Satz zusammengefasst kann man sagen, dass ein Vermögensschaden vorliegt, wenn der Versicherungsnehmer einem anderen einen finanziellen Schaden zufügt. Dies können zum Beispiel Kunden, Dienstleister oder Auftraggeber sein.

Welche Unternehmen brauchen eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung?

Die Frage müsste wohl eher lauten: Welche nicht?
Denn in finanzielle Bedrängnis kann fast jedes Unternehmen kommen. Steuerberater, Rechtsanwälte oder Notare ebenso wie Zeitungen, Werbeagenturen oder Verlage. Auch Kammern, Verbände, Innungen oder Hausverwaltungen sollten zwingend eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden haben. Hinzu kommt ein weiterer Faktor, der spezielle für Firmen gilt. Während Privatpersonen meist „nur“ selbst Schäden verursachen, besteht in Unternehmen mit Personal die Möglichkeit, dass nicht einmal der Firmeninhaber selbst für einen Schaden verantwortlich sein muss. Tatsächlich aber haftet der Unternehmen für alle Schäden, die Dritten zugefügt werden, auch dann, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin dafür zuständig war.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es dazu:
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“ Dabei gilt, dass die Höhe des Schadens unwesentlich ist, es gibt also keine Höchstgrenzen. Wird eine Person oder ein Unternehmen haftbar gemacht, dann in vollem Umfang des entstandenen Schadens. Vergleichen lohnt sich

Wer eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abschließen will, ist gut beraten, wenn er verschiedene Angebote vergleicht. Die Unterschiede erschließen sich manchmal erst, wenn man sich die Tarifbedingungen näher anschaut. Genau das lohnt sich in jedem Fall.

Häufige Fragen

Frage: Für wen ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sinnvoll?

Antwort: Sinnvoll, und manchmal auch vorgeschrieben, ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Freiberufler und Unternehmer. In bestimmten Situationen werden Aufträge sogar nur vergeben, sofern eine Vermögensschadenhaftpflicht vorliegt.

Frage: Was ist eigentlich ein Vermögensschaden?

Antwort: Grundsätzlich werden bei einem Vermögensschaden keine Sachen oder Personen geschädigt. Trotzdem entsteht ein finanzieller Schaden, der geregelt werden muss. Nicht immer sind die Grenzen zwischen Vermögens- und Sach- oder Personenschäden eindeutig festgelegt. Wenn Personen oder Sachen beschädigt werden, kann es daher sein, dass man von einem „unechten“ Vermögensschaden spricht.

Frage: Wer genau ist bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung versichert?

Antwort: Versichert sind Schäden, die beispielsweise durch falsche Beratung oder Fehler anderer Art zu einem finanziellen Schaden führen. Passiert zum Beispiel bei einer Buchübersetzung ein Fehler und muss daher das Werk erneut in eine Druckauflage gehen, kommt die Vermögensschadenhaftpflicht für den Fehler der Übersetzers auf.

Frage: Welche Deckungssumme ist für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung empfehlenswert?

Antwort: Das kann man pauschal so nicht sagen. Auf die Betriebsgröße kommt es jedenfalls nur zweitrangig an. Wichtiger sind die möglichen finanziellen Schäden, die entstehen können. Und die richten sich eben eher nach Branche bzw. Dienstleistung oder Produkt. Um es extrem zu formulieren: Ein Flugzeugbauer wird eine höhere Versicherungssumme benötigen als ein Autolackierer. Sie sollten also genau prüfen lassen, welche Versicherungssumme für sie angemessen ist.

Frage: Was ist passivem Rechtsschutz gemeint?

Antwort: Passiv klingt zunächst einmal defensiv. Und das ist es auch. Aber bei näherer Betrachtung ist dies ein ganz wichtiger Punkt. Denn die Vermögensschadenhaftpflicht übernimmt nicht nur die entsprechenden Schäden. Sie prüft zudem, ob sie überhaupt gerechtfertigt sind. Ist das nicht der Fall, wehrt sie ab, oder anders ausgedrückt: Sie fungiert als Rechtsschutzversicherung für Sie.