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Die Bedeutung der Insolvenzversicherung ist nicht zu unterschätzen. Doch zunächst ist es wichtig, ihren Sinn klarzumachen, da der Begriff ein wenig irreführend ist.

Die Insolvenzversicherung muss jeder Reiseveranstalter abschließen, um sich gegen die Gefahren abzusichern, die aus einer nicht oder teilweise nicht erbrachten Leistung durch Insolvenz entstehen. Dabei geht es in erster Linie um die Insolvenz des Reiseveranstalters. Die Versicherung muss nicht zwingend in Form einer klassischen Police abgeschlossen werden. Ausreichend ist auch das Zahlungsversprechen eines deutschen Kreditinstituts. Wenn der Veranstalter seinen Sitz nicht in Deutschland, einem EWR-Staat oder einem EU-Staat hat, reicht es aus, wenn er eine Absicherung gemäß den Vorschriften des betreffenden Landes vorweisen kann.

Was bedeutet die Insolvenzversicherung für den Reisenden?

In erster Linie muss der Reiseveranstalter dem Reisenden die Versicherung bzw. die Zusage des Kreditinstituts nachweisen. Dies geschieht durch den sogenannten Sicherungsschein. Bevor der Reisende diesen Sicherungsschein nicht erhalten hat, muss er – da die Reise damit nicht vollständig abgeschlossen ist – an den Veranstalter keine Zahlungen leisten.

Sofern der Sicherungsschein nicht übergeben wird, kann der Reisende vom Reisevertrag zurücktreten, zumindest dann, wenn er zuvor eine Frist gesetzt und gemahnt hat.

Wenngleich die Insolvenzversicherung verpflichtend ist, gibt es auch Ausnahmen. Veranstalter, die keine gewerblichen und nur gelegentliche Reisen anbieten, müssen die Versicherung nicht abschließen. Das kann beispielsweise Vereine betreffen. Ebenfalls nicht notwendig ist die Insolvenzversicherung, wenn eine Reise ohne Übernachtung geplant ist oder Kosten die Höhe von 500 Euro nicht übersteigen. Juristische Personen des öffentlichen Rechts brauchen ebenfalls keine Insolvenzversicherung, wenn sie Reisen veranstalten.

Es kann mit der Insolvenzversicherung bzw. dem Sicherungsschein auch zu Problemen kommen. Zwar ist es für Reiseveranstalter verboten, auf eine Insolvenzversicherung zu verzichten, wenn die Voraussetzungen vorliegen. Es gab aber in der Vergangenheit durchaus Fälle, die für Reisende brisant wurden.

So wurden Fälle bekannt von Veranstaltern, die den Beitrag für die Versicherung nicht bezahlt haben. Damit bestand die Absicherung zwar auf dem Papier, aber nicht faktisch. Diffuser, aber ebenso unwirksam, sind Faxe oder Kopien des Sicherungsscheins. Zum einen ist nicht immer klar, ob diese authentisch sind. Zum anderen ist das Dokument nur rechtlich gültig, wenn es sich um das Original handelt. Hier ist also Vorsicht geboten.

Woran erkenne ich einen gültigen Sicherungsschein?

Bestimmte gesetzliche Vorgaben muss der Sicherungsschein erfüllen. So muss klar ersichtlich werden, wie lange der Schein gültig ist. Zudem müssen der Name und die Kontaktdaten des Versicherers auf dem Schein zu finden sein.

Was ist versichert?

Eine Insolvenzversicherung deckt den Reisepass ab, darüber hinaus werden die nötigen Aufwendungen erstattet, die für die Rückreise vom Urlaubsort zurück an den Heimatort entstehen. Dabei kann es sich etwa um Hotelkosten handeln, die der Reisende ein weiteres Mal zahlen muss, weil der Reiseveranstalter insolvent ist. Er bekommt allerdings nur das erstattet, was nicht durch schon erbrachte Leistung abgedeckt ist.

Was ist nicht versichert?

Wenn der Reiseveranstalter in die Insolvenz geht, der Reisende aber die Reise auf eigene Faust trotzdem fortsetzt, ist dieser Fall nicht versichert. Die Insolvenzversicherung übernimmt lediglich die Kosten, die für die entgangenen Leistungen entstehen. Dies gilt auch für die Gleichwertigkeit der Unterkunft.

Seit wann gibt es die Insolvenzversicherung?

Der Gesetzgeber hat die Verpflichtung für die Insolvenzversicherung bereits im Jahre 1994 beschlossen. Damals ging es darum, Pauschalreisen für die Kunden abzusichern. Gesetzliche Grundlage ist der § 651k des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).

Unter einer Pauschalreise versteht man eine Reise, die aus einem Paket besteht, das meist Flug und Unterkunft unter einem gemeinsamen Preis zusammenfasst. Das bezieht sich im Übrigen auch auf Kreuzfahrten, was auch sinnvoll ist, denn bei einer Kreuzfahrt geht es um die Beförderung, die Unterkunft und ein Ausflugsprogramm. Diese Aspekte machen eine Pauschalreise aus.

Die Rechtsprechung kam zudem zu dem Schluss, dass auch Ferienparks eine Insolvenzversicherung abschließen müssen, wenn sie Unterkünfte zusätzlich zum umfangreichen Freizeitangebot zur Verfügung stellen. Auch sie müssen also unter bestimmten Voraussetzungen einen Nachweis über eine Insolvenzversicherung erbringen.

Häufige Fragen

Bekomme ich auch eine Erstattung, wenn eine Airline in Insolvenz geht?

Nur, wenn es sich bei dem Angebot um eine Pauschalreise handelt. In diesem Fall muss der Reiseveranstalter angemessene Alternativen bieten. Eine komplette Stornierung der Reise ist jedoch nicht möglich.

Was mache ich, wenn ich den Sicherungsschein nicht bekomme?

Dann brauchen Sie weder die Reise anzutreten noch etwas an den Reiseveranstalter zu zahlen.

An wen muss ich mich wenden, wenn der Reiseveranstalter Insolvenz anmeldet?

In diesem Fall ist die Versicherung oder das Kreditinstitut zuständig, die bzw. das auf dem Sicherungsschein genannt ist.