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Ratgeber Glasversicherung

Wenn Glas zu Bruch geht, kann das teuer werden. Unser Ratgeber gibt Auskunft über die passenden Tarife und zeigt verschiedene Varianten auf.
Ratgeber Glasversicherung
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Informationen

Die Hausratversicherung deckt zahlreiche Schäden ab, sogar wenn Sie sich im Urlaub befinden, kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass sie einspringt. Wird jedoch Glas zerstört, fühlt sich die Hausratversicherung in aller Regel nicht zuständig. Eine zusätzliche Glasversicherung kann diese Lücke schließen.

Durch die Hausratversicherung abgedeckt sind alle Dinge des Haushalts, die beweglich sind. Es liegt nahe, dass beispielsweise Fensterscheiben nicht dazu gehören. Auch fest montierte oder eingesetzte Scheiben, Spiegel oder künstlerisch bearbeitetes Glas ist über die Glasversicherung geschützt, während die Hausratversicherung hier nicht greift.

Mobiliar- und Gebäudeverglasung

Selbstverständlich sind nicht alle Glasbruchversicherungen gleich. Die Tarife der unterschiedlichen Anbieter unterscheiden sich ebenso wie die Prämien oder die Kulanz im Versicherungsfall. Bevor Sie sich also für eine Glasversicherung entscheiden, ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Der sollte neben dem Preis auch die Tarifmerkmale der Anbieter genaustens unter die Lupe nehmen. Die Versicherungsunternehmen unterschieden meist zwischen zwei Bereichen, der Mobiliarverglasung und der Gebäudeverglasung. Zur Mobiliarverglasung zählen:

  • Glas in Bildern, Duschkabinen, Vitrinen und Spiegeln
  • Schrank-, Wand- und Standspiegel
  • Sichtfenster, Glasplatten und – scheiben, die sich in Gas- und Elektroherden sowie in Mikrowellen befinden
  • Kochflächen aus Ceran und Glaskeramikplatten
  • Terrarien und Aquarien.

Zur Gebäudeverglasung zählen Glas- und Kunststoffscheiben von

  • Veranden, Loggien, Terrassen, Türen, Balkonen und Fenstern
  • Wetterschutzvorbauten und Wintergärten
  • Photovoltaikanlagen und Sonnenkollektoren.

An dieser Stelle darf der Hinweis nicht fehlen, dass nicht jeder Tarif Photovoltaikanlagen mit in den Versicherungsschutz einschließt. Und auch bei anderen Fragen sollten Sie sich vorher umfassend informieren oder sich Hilfe durch einen unabhängigen Fachmann (oder eine Fachfrau) holen. Je nach Konstellation und Rahmenbedingungen ist es möglich, dass Glasschäden über die Hausratversicherung, über die Gebäudeversicherung oder sogar die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall, holen Sie sich also am besten Hilfe, wenn Sie von Glasschäden betroffen sind.

Häufige Fragen

Frage: Warum brauche ich eine private Glasversicherung?

Antwort: Auch wenn die Hausratversicherung viele Gefahren abdeckt, ausgerechnet Glas fehlt dabei. Wenn Sie eingesetzte oder montierte Scheiben, Spiegel oder Platten aus Glas besitzen, aber auch wenn Sie künstlerisch bearbeitete Scheiben oder Spiegel im Haus haben, kann eine Glasversicherung sinnvoll sein. Sie sollten aber auf alle Fälle zunächst die verschiedenen Angebote vergleichen.

Frage: Was gehört zur Mobiliarverglasung?

Antwort: Da kommt einiges zusammen. Zum Beispiel Glasscheiben von Schränken, Vitrinen, Schränken und Bildern. Außerdem Glasplatten und Sichtfenster von Glasscheiben von Gasgeräten, Elektrogeräten und Öfen.

Frage: Was gehört zur Gebäudeverglasung?

Antwort: Zur Gebäudeverglasung gehören die Glasscheiben von Türen, Fernstern, Balkonen, Wintergärten, Terrassen, Veranden, Wänden, Wetterschutzvorbauten, Loggien, Brüstungen, Dächern, Sonnenkollektoren, Duschkabinen. Außerdem Profilbaugläser und Glasbausteine.

Frage: Wie errechnet sich der Beitrag?

Antwort: Erfreulicherweise wird der Beitrag lediglich anhand der Wohnfläche errechnet. Sie können sich also die Mühe sparen, sämtliche Glasflächen einzeln ausmessen zu müssen.