Die Hausratversicherung deckt zahlreiche Schäden ab, sogar wenn Sie sich im Urlaub befinden, kann es unter bestimmten Voraussetzungen sein, dass sie einspringt. Wird jedoch Glas zerstört, fühlt sich die Hausratversicherung in aller Regel nicht zuständig. Eine zusätzliche Glasversicherung kann diese Lücke schließen.
Durch die Hausratversicherung abgedeckt sind alle Dinge des Haushalts, die beweglich sind. Es liegt nahe, dass beispielsweise Fensterscheiben nicht dazu gehören. Auch fest montierte oder eingesetzte Scheiben, Spiegel oder künstlerisch bearbeitetes Glas ist über die Glasversicherung geschützt, während die Hausratversicherung hier nicht greift.
Selbstverständlich sind nicht alle Glasbruchversicherungen gleich. Die Tarife der unterschiedlichen Anbieter unterscheiden sich ebenso wie die Prämien oder die Kulanz im Versicherungsfall. Bevor Sie sich also für eine Glasversicherung entscheiden, ist ein Versicherungsvergleich sinnvoll. Der sollte neben dem Preis auch die Tarifmerkmale der Anbieter genaustens unter die Lupe nehmen. Die Versicherungsunternehmen unterschieden meist zwischen zwei Bereichen, der Mobiliarverglasung und der Gebäudeverglasung. Zur Mobiliarverglasung zählen:
An dieser Stelle darf der Hinweis nicht fehlen, dass nicht jeder Tarif Photovoltaikanlagen mit in den Versicherungsschutz einschließt. Und auch bei anderen Fragen sollten Sie sich vorher umfassend informieren oder sich Hilfe durch einen unabhängigen Fachmann (oder eine Fachfrau) holen. Je nach Konstellation und Rahmenbedingungen ist es möglich, dass Glasschäden über die Hausratversicherung, über die Gebäudeversicherung oder sogar die Privathaftpflicht abgedeckt sind. Dies ist jedoch nicht zwingend der Fall, holen Sie sich also am besten Hilfe, wenn Sie von Glasschäden betroffen sind.