Eine private Unfallversicherung zählt zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie kann immer Leistungen erbringen, wenn eine Person durch einen Unfall eine körperliche Beeinträchtigung erleidet. Dabei ist es völlig unerheblich, ob diese Beeinträchtigung nur vorübergehender oder dauerhafter Natur ist. Lediglich die Höhe der Leistung unterscheidet sich in beiden Fällen.
Es gibt viele Gründe, warum eine private Unfallversicherung notwendig erscheint. In erster Linie muss an die finanziellen Folgen eines Unfalls gedacht werden, die zum Teil beträchtlich sein können. Nicht selten müssen teuere Anschaffungen getätigt oder behindertengerechte Umbauten finanziert werden. Da die gesetzliche Kranken- oder Pflegeversicherung in diesem Falle nur eine Grundabsicherung gewährt, ist eine zusätzliche private Absicherung unabdingbar. Dies gilt selbst dann, wenn eine gesetzliche Unfallversicherung vorhanden ist.
Die Versicherungsleistungen sind sehr umfangreich und schließen einmalige Invaliditätsleistungen ebenso ein wie eine lebenslange Unfallrente, Krankenhaustage- und Genesungsgeld oder eine Leistung an die Hinterbliebenen im Todesfall. Die Höhe dieser Leistungen kann individuell vereinbart werden und wird im Versicherungsvertrag festgehalten. Ein wesentliches Kennzeichen der Unfallversicherung ist die Gliedertaxe. Dadurch ist eindeutig geregelt, wie hoch die Invaliditätsleistungen ausfallen, wenn ein Körperteil vorübergehend oder dauerhaft geschädigt wird. Eine lebenslange Unfallrente wird gezahlt, wenn eine mindestens 50%ige Invalidität vorliegt und diese Invalidität die eindeutige Folge eines Unfalls ist.
Sofern ein Krankenhausaufenthalt nötig ist, zahlt die private Unfallversicherung ein Krankenhaustagegeld in individueller Höhe. Weitere Leistungen können bei Bedarf vereinbart werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Kostenübernahme für kosmetische Operationen, einen Kuraufenthalt oder verschiedene Reha-Maßnahmen. Außerdem kann ein Genesungsgeld vereinbart werden.
Muss das Unfallopfer geborgen werden, können die Kosten von der privaten Unfallversicherung übernommen werden. Das Gleiche gilt für die Kosten, die beim Transport ins Krankenhaus entstehen.
Sind die Verletzungen des Unfallopfers so schwer, dass es sofort oder zu einem späteren Zeitpunkt verstirbt, können die Hinterbliebenen eine einmalige Todesfall-Leistung erhalten. Die wichtigste Voraussetzung dafür ist, dass ein eindeutiger Zusammenhang zwischen dem Tod und dem Unfall nachgewiesen wird.
Viele Versicherungsgesellschaften bieten einen Basis-, Komfort- und Premiumschutz an. Sollte der Wunsch bestehen, den vorhandenen Versicherungsschutz zu erweitern, ist dies jederzeit möglich. Dabei kann es sinnvoll sein, über einen Wechsel in einen höherwertigen Versicherungstarif nachzudenken.
Die Versicherungssumme kann aufgestockt und zusätzliche Leistungen können in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Außerdem lässt sich eine private Unfallversicherung gut mit einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung kombinieren. Eventuell kann über den zusätzlichen Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Rentenversicherung nachgedacht werden. Einige Versicherungsgesllschaften bieten die private Unfallversicherung als Ergänzung zu einer privaten Haftpflicht- und/oder einer Hausratversicherung an.
Verdienstausfälle bei Kindern durch Unfälle? Wohl kaum, mag man jetzt denken. Und weil das so ist, braucht es auch keine Kinderunfallversicherung.
Ist das so?
Leider nein, denn erstens sind unsere Kleinsten grundsätzlich viel gefährdeter als wir Erwachsenen. Und zweitens besteht für alles, was in der Freizeit passiert, kein gesetzlicher Versicherungsschutz. Aber gerade die Freizeit nutzt unser Nachwuchs, um zu toben, zu spielen und zu entdecken. So manches Abenteuer endet daher nicht selten mit einem Unfall.
Um vor den Folgen verlässlichen Schutz zu haben, ist eine Kinderunfallversicherung also unbedingt zu empfehlen.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wäre es sehr wichtig, die Versicherungssumme nicht zu knapp zu wählen. Als Faustregel kann hier gelten, dass die vollständige Invaliditätsleistung etwa das 6fache des jährlichen Bruttogehaltes betragen sollte. Für Personen, die bereits das 40. oder das 45. Lebensjahr überschritten haben, wäre eventuell das 3- bis 4fache des jährlichen Bruttogehaltes ausreichend. Bei einer anteiligen Invalidität, die mindestens 50% beträgt, wird nicht die volle Invaliditätssumme, sondern nur ein Teil davon gezahlt.
Beim Abschluss eines Versicherungsvertrages wäre es sehr wichtig, dass die persönlichen Angaben der Wahrheit entsprechen. Außerdem sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, ob der Versicherungsvertrag sofort nach der Unterzeichnung oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft tritt. Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherungen existiert aber bei der privaten Unfallversicherung keine Wartezeit.
Im Versicherungsvertrag ist genau geregelt, wie und zu welchem Zeitpunkt die private Unfallversicherung gekündigt werden kann. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate, wobei die Kündigung mit Ablauf des Vertragszeitraumes wirksam wird.
Frage: Warum sollte ich eine private Unfallversicherung abschließen?
Frage: Wie hoch sollte die Versicherungssumme sinnvollerweise sein?
Frage: Hat der Versicherungsschutz auch im Ausland Gültigkeit?
Frage: Sind bei einem Unfall Vorerkrankungen von Bedeutung?
Frage: Auf welche Leistungen kommt es bei der Unfallversicherung an?
Frage: Kann ich Beiträge zur Unfallversicherung steuerlich absetzen?