Mit der Betriebshaftpflicht werden Haftpflichtansprüche abgedeckt, welche gegenüber einem Dritten durch betriebliche Tätigkeiten in einem Unternehmen entstehen. Falls unberechtigte Forderungen erhoben werden, werden diese durch die Betriebshaftpflicht abgewehrt. Das Risiko einer Haftung besteht sowohl für Unternehmen als auch für deren Mitarbeiter. Fehler können im beruflichen Alltag schnell passieren. Egal ob verschuldet oder nicht: Im deutschen Recht gilt immer noch der Grundsatz, dass für Schäden, die einem anderen zugefügt wurden, gehaftet werden muss. Die Schadensersatzforderungen können mitunter schwindelerregende Höhen annehmen: Deshalb sollten sowohl der Betrieb als auch dessen Mitarbeiter mit einer Betriebshaftpflicht gegen Schadensersatzforderungen abgesichert werden. Die Betriebshaftpflicht greift bei Personen-, Vermögens- und Sachschäden ein.
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Unternehmen im Schadensfall vor einer Insolvenz. Die Schäden belaufen sich insbesondere bei Personenschäden nicht selten auf Millionenbeträge. Kosten für Sachverständige, die Gutachten anfertigen, werden von der Betriebshaftpflichtversicherung ebenso übernommen wie Gerichtskosten. Die Versicherung und deren Leistungen werden im Regelfall individuell an die jeweilige Berufsbranche angepasst. Der Schadensfall tritt auch bei Arbeitsunfällen, Schäden an geliehenen Maschinen oder Geräten sowie vorsätzlich verursachten Schäden ein. Die Verletzung von Patent-, Marken- und Urheberrechten wird ebenfalls vom Versicherer geregelt. Strafen, Bußgelder und Schäden oberhalb der Deckungssumme werden vom Versicherer nicht abgegolten. Die Berechnung des Versicherungsbeitrages erfolgt nach spezifischen Merkmalen: Ausschlaggebend sind dabei vor allem die Branche und deren typische Risiken.
Der Begriff "Haftpflicht" bezeichnet bereits den Charakter einer Haftpflichtversicherung: Es muss für den Schaden gehaftet werden, der einem anderen entstanden ist. Wofür gehaftet werden muss ergibt sich aus dem Gesetz. Eine Haftung kann aber auch auf vertraglichem Wege entstehen, wenn diese dort vereinbart wurde oder aus einer Vertragsauslegung zu entnehmen ist. Mit der Betriebshaftpflicht wurde eine Art Berufshaftpflicht geschaffen, die in erster Linie industrielle Unternehmen, Gewerbetreibende, Handwerker und Freiberufler abdecken soll. Teilweise wird der Abschluss einer Betriebshaftpflicht vom Gesetz vorgeschrieben. Der Schutz des Versicherten besteht darin, dass die gegen ihn geltend gemachten Ansprüche von der Versicherung übernommen werden. Außerdem prüft der Versicherer nach, ob die erhobenen Ansprüche überhaupt bestehen.
Von einer Betriebshaftpflicht ist in erster Linie das Unternehmen als juristische Personen umfasst. Daneben werden aber auch Personen in leitender Funktion und Angestellte aller Art mitversichert. Die Versicherung kommt allerdings nur für solche Schäden auf, die in direktem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit entstanden sind. Subunternehmer sind im Regelfall nicht von der Versicherung umfasst: Diese müssen sich selbst um eine umfassende Absicherung kümmern. Bei Abschluss einer Betriebshaftpflicht sollte unter Umständen in die AGB's einbezogen werden, dass Schäden, die im Ausland verursacht werden, ebenfalls vom Versicherungsschutz umfasst werden. Wer Produkte herstellt und vertreibt, unterliegt dem Risiko, dass Dritte wie Verbraucher oder Abnehmer Schäden geltend machen. Diese Schäden werden nicht vollumfänglich von der Betriebshaftpflicht übernommen. In einem solchen Fall bietet sich der zusätzliche Abschluss einer Produkthaftpflichtversicherung an. Diese deckt im Regelfall vergeblich aufgewendete Herstellungs- und Weiterverarbeitungskoten ab. Rückrufaktionen, Austauschaktionen und Fehler einzelner Komponenten werden ebenfalls nicht von der Betriebshaftpflicht abgedeckt. Vor dem Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen durchgelesen werden: Diese wurden zumeist zu Gunsten des Versicherungsträgers gestaltet