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Hausratversicherung Ratgeber

Was gehört zum Hausrat? Ist das Fahrrad mit versichert? Und wie ist es im Urlaub mit der Hausratversicherung? Alle Antworten finden Sie in unserem Ratgeber.
Hausratversicherung-Ratgeber
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Informationen

Die Hausratversicherung ist dem Bereich der freiwilligen Sachversicherungen zuzuordnen. Da sich jeder Haushalt aus vielfältigen, sachwertigen Gegenständen zusammensetzt, ist die Hausratversicherung eines Haushalts in der Regel dringend anzuraten. Wie die Bezeichnung "Hausrat" erahnen lässt, ist eine präzise Zuordnung der zu versichernden Gefahren unerlässlich, denn der dehnbare Begriff fordert eine klare Definition der Vertragsinhalte. Eine Hausratversicherung sollte im Laufe der Jahre vom Versicherten "lebendig" fortentwickelt werden und sich idealerweise stets dem Besitzzuwachs anpassen.

Was ist eine Hausratversicherung

Die Hausratversicherung ist vom Zuschnitt so konzipiert, dass der Hausrat eines Haushalts gegen finanziellen Schaden versichert werden kann. Unter dem Überbegriff des Hausrats vereinigen sich jene Gegenstände und Dinge, die sich dem Versicherten für seine private Nutzung zuordnen lassen. Die herkömmliche Hausrats-Police zählt dazu die beweglichen Einrichtungsgegenstände in den verschiedenen Bereichen eines Privathaushalts. Dazu gehört das Mobiliar ebenso wie Radio, Fernseher, PC oder Laptop. Aber auch Kleidung, Geschirr, Bücher, CDs und Wertsachen (Schmuck, Bargeld etc.) und Verbrauchsgüter der Bewohner genießen Versicherungsschutz. Dieser Schutz schließt auch Besucher des Haushalts ein. Die zweite Komponente der klassischen Hausratversicherung definiert die versicherten Gefahren. Dazu zählen Einbruch, Diebstahl, Feuer, Leitungswasser (z. B. Rohrbruch), Sturm- und Gewitterschäden, Blitzschäden und nicht zuletzt der Vandalismus. Wie diese Begriffs-Erläuterung verdeutlicht, zählt der "Hausrat" zu jenen vom Gesetzgeber als "freiwillig" deklarierten Privatversicherungen, auf die kaum ein Bürger verzichten sollte.

Optimal: Versicherungssumme entspricht Einrichtungswert

Eine Klarstellung vorab: Die Hausratversicherung ist nicht in der Lage, Schäden zu verhindern. Sie regelt im Rahmen der Vertragsvereinbarungen den Schadenersatz. Die Grundlage für die Bemessungshöhe bildet die im Vertrag fest gelegte Versicherungssumme. Eine optimale Balance ist dann erreicht, wenn der Wert der Einrichtungsgegenstände mit jenem der maximalen Versicherungssumme harmonisiert. Ist die in der Police definierte Summe geringer als der Gesamtwert der im Besitz des Versicherten befindlichen, beweglichen Einrichtung, so liegt eine Unterversicherung vor. Wird bei Eintritt eines Schaden eine Unterversicherung festgestellt, so kann der Schaden nicht in vollem Umfang ausgeglichen werden. Da sich Haushalte auch nach Vertragsabschluss in ihrem Wertegefüge weiter entwickeln, empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung des im Haushalt zusammengefassten beweglichen Besitzes und ein Abgleich mit der in der Police fest gelegten Deckungssumme.

Der absolut verbindliche Gesamtwert des individuellen Hausrats lässt sich nur schwer bestimmen. Viele Sachversicherer reagieren auf diese Tatsache mit einem sogenannten "Unterversicherungs-Verzicht". Diese Vertragsklausel bewahrt den Versicherten bei Eintritt eines Versicherungsfalls vor einer akribischen Prüfung des Hausrats-Wertes. Als "Daumenwert" für eine solide Bemessungs-Grundlage gilt ein Vertrag auf Basis einer Relation von mindestens 650,-- Euro pro Haushalts-Quadratmeter. Bei einer solchen Vertragsgestaltung ist ein Unterversicherungs-Verzicht unproblematisch vereinbar.

Erweiterungsmöglichkeiten in der Hausratversicherung

Neben dem oben genannten, klassischen Versicherungsrahmen bieten die Sachversicherer für viele Versicherte zusätzliche, sinnvolle, oft essenziell wichtige Erweiterungen an. In diesen Fällen sprechen die Fachleute von einer "verbundenen Hausratversicherung". Zu diesen Risiken zählt beispielsweise der Schutz gegen Überspannungsschäden, wie sie oft aus Blitzeinschlägen resultieren. Populär ist auch der Schutz gegen Fahrrad-Diebstahl, der sich über eine Erweiterungsklausel in die Police einbinden lässt.. Auch Aquarianer und Wasserbett-Besitzer finden hier im Falle austretenden Wassers adäquaten Schutz. Bei Elementarschäden ergeben sich unzweifelhaft regionale Betrachtungswinkel. Wer in einem Überschwemmungsgebiet ansässig ist, wird es schwer haben, seinen Hausrat gegen Hochwasser zu versichern. Unproblematisch ist hingegen die Erweiterung um eine Außen-Versicherung, mit der z. B. die Terrasse und der Garten in den Vertrag eingebunden werden.

Höhe der Hausratversicherung: die Deckungssumme

Die Grundlage für den vom Versicherer zu leistenden Schadenersatz ist die in der Police fest gelegte Deckungssumme. Wer sich mit seiner 100-Quadratmeter-Wohnung für die "Unterversicherungs-Klausel" mit 650-Euro-Taxierung pro Quadratmeter entscheidet, akzeptiert damit eine Deckungssumme von 65.000 Euro. Tritt ein höherer Schaden ein, so ist die Schadens-Begleichung bei 65.000 Euro "gedeckelt".

Wenn der Schadenfall eintritt

Im Schadenfall kommt es auf eine zügige Meldung des entstandenen Schadens an. Wer beispielsweise eine verwüstete Wohnung vorfindet, muss ohne Zeitverzug die Polizei rufen. Parallel fordert der Versicherer die unverzügliche Übergabe einer "Stehlgut-Liste", auf der die entwendeten Gegenstände gelistet sind. In anderen Schadensfällen ist in der Regel eine zeitnahe, normale Schadensmeldung abzugeben, aus der hervor geht, was sich ereignet hat und was dabei beschädigt wurde.

Kündigung einer Hausratversicherung

Sowohl der Abschluss als auch das Ende der Hausratversicherung sind wichtige Meilensteine. Ein Hausrat-Versicherungsvertrag lässt sich schriftlich, ohne Begründung, mit einer Frist von drei Monaten zur vereinbarten Laufzeit kündigen. Bei Nichteinhaltung der Kündigungs-Modalitäten verlängert sich der Vertrag in der Regel um ein weiteres Jahr.

Häufige Fragen

Frage: Was ist eigentlich in einer Hausratversicherung versichert?

Antwort: Alles, was als Einrichtung gilt, also Möbel, Haushaltsgeräte, Elektronik, Sportgeräte oder Musikinstrumente. Aber auch Dinge, die verbraucht werden, also beispielsweise Bargeld. Schmuck oder Kunst können auch zum Hausrat gehören, hierbei gilt es aber zu beachten, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Dinge extra in den Vertrag mit eingebaut werden müssen. Die Hausratversicherung gilt übrigens unter bestimmten Prämissen auch für Urlaubsreisen.

Frage: Was ist nicht versichert?

Antwort: Nicht versichert ist das Gebäude selbst, es muss über die Gebäudeversicherung abgesichert werden. Zum leistet die Hausratversicherung nicht, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Wer bei Abwesenheit die Fenster nicht schließt und einen Einbruch meldet, geht ebenso leer aus wie derjenige, die im Winter nicht ausreichend heizt und der Hausratversicherung eingefrorene Rohre meldet. Ebenfalls nicht in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind Schäden durch Kernenergie, Kriege, innere Unruhen und Schäden infolge von Naturereignissen wie Überschwemmungen oder Erdbeben. Teilweise sind solche Schäden aber durch den Einschluss einer Elementarversicherung versicherbar.

Frage: Was ist mit Unterversicherung und Unterversicherungsverzicht gemeint?

Antwort: Wenn der tatsächliche Wert des Hausrats höher ist als die Versicherungssumme, spricht man von einer Unterversicherung. Dies kann der Fall sein, wenn man sich im Laufe der Zeit Dinge zulegt, ohne diese in die Hausratversicherung aufzunehmen. Im Schadenfall wird dann nicht die gesamte Summe erstattet. Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart, kommt es nicht zu einer Unterversicherung.

Frage: Was passiert bei einem Umzug?

Antwort: Bei einem Umzug wird der Versicherungsschutz mit in die neue Wohnung genommen. Während des Umzuges besteht sogar für beide - also die alte und die neue Wohnung - Versicherungsschutz. In jedem Fall sollte dem Versicherer der Umzug rechtzeitig mitgeteilt werden, wozu auch die Angabe der neuen Anschrift gehört. Es ist möglich, dass der Vertrag in der neuen Wohnung entsprechend der neuen Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Führt diese Anpassung zu einem höheren Beitrag, steht dem Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

Frage: Was ist eigentlich eine Gefahrerhöhung?

Antwort: Wird zum Beispiel vor dem Haus, in dem sich die versicherte Wohnung befindet, ein Gerüst aufgebaut oder verlassen die Mieter für einen längeren Zeitraum die Wohnung, so gilt dies aufgrund der größeren Gefahr von Einbrüchen als Gefahrerhöhung. Alles, was zu einer solchen Gefahrerhöhung führt, muss dem Versicherer unverzüglich mitgeteilt werden.

Frage: Was heißt eigentlich "Dynamische" Hausratversicherung?

Antwort: Das bedeutet, dass Ihre Hausratversicherung mit Ihnen „wächst“. Gemeint ist hier die Wertsteigerung Ihres Hausrats. Kommt es dabei zu keiner Anpassung der Versicherungssumme, laufen Sie Gefahr, im Schadensfall nicht alles erstattet zu bekommen. Die dynamische Hausratversicherung schützt Sie gegen diese Unterversicherung.

Frage: Wo liegen die Qualitätsunterschiede bei einer Hausratversicherung?

Antwort: Theoretisch gibt es nur wenige Unterschiede. Allerdings lohnt sich ein Blick auf das Kleingedruckte. Denn in dem, was die Hausratversicherung einschließt, gibt es kleine, aber feine Unterschiede, ein Vergleich lohnt sich also. Natürlich ist es darüber hinaus sinnvoll, die Preis zu vergleichen, die teils spürbar voneinander abweichen.

Frage: Was tun im Schadensfall?

Antwort: Melden, und zwar so schnell wie möglich! Bei kleineren Schäden erstattet die Hausratversicherung normalerweise ohne weitere Prüfungen. Bei größeren wie zum Beispiel Einbrüchen sieht das anders aus. Hier muss der Versicherte die Polizei verständigen und alles tun, um den Schaden zu begrenzen. Ist eine Kontokarte gestohlen worden, muss das Konto sofort gesperrt werden, um nur ein Beispiel zu nennen. Übrigens: Kleinere Schäden sollte man sich besser nicht erstatten lassen, sondern selbst einspringen. Nach einem Schadenfall kann die Versicherung den Vertrag kündigen und nicht immer findet sich problemlos ein neuer Versicherer.

Frage: Warum kostet die Hausratversicherung so wenig?

Antwort: Die Beiträge der Hausratversicherung orientieren sich an den Schadensverläufen. Die sind in der Stadt meist ungünstiger als auf dem Land. Insgesamt lässt sich jedoch sagen, dass die kalkulierbaren Risiken der Versicherer überschaubar sind, sodass es zu recht niedrigen Beiträgen kommt. Oft werden mit Versicherungsmaklern zusätzliche Rabatte ausgehandelt.

Frage: Besteht Versicherungsschutz für Kinder, die nicht bei ihren Eltern leben?

Antwort: Das kommt auf die Umstände an. Wenn Kinder beispielsweise eine Ausbildung absolvieren und in dieser Zeit nicht bei ihren Eltern wohnen, sind sie im Versicherungsschutz eingeschlossen. Beim Versicherungsschutz für Kinder, die woanders leben, gilt es jedoch, die Vertragsbedingungen genau zu prüfen.

Frage: Ist das sogenannte Phishing mit in er Hausratversicherung enthalten?

Antwort: Phishing könnte man als eine moderne Form des „Online-Einbruchs“ bezeichnen. Hierbei werden mithilfe von E-Mails vertrauliche Daten des Nutzers „gefischt“, um Zugang zu vertraulichen Daten zu erlangen und damit Schaden anzurichten. In aller Regel sind Phishing-Attacken mit der Hausratversicherung abgedeckt, alleine bei den Schadenshöhen unterscheiden sich die Anbieter.

Frage: Sind Wertsachen auch versichert?

Antwort: Bargeld, Schmuck oder Sparbücher sind in der Hausratversicherung mit versichert. Wer allerdings Schutz braucht, der über die Höchstsummen hinausgeht, sollte dies gesondert in seine Versicherung einbauen lassen. Alle Wertsachen, die sich bei einer Bank befinden, werden meist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, da hierfür die Banken zuständig sind. Aufgrund der überschaubaren Gefahren, die sich aus bei einer Bank gelagerten Wertsachen ergeben, zeigen sich viele Versicherer jedoch oft kulant und schließen diese mit ein.