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Maschinenversicherung - Beratung & Abschluß

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Informationen

Ein Szenario, an das jeder Unternehmer mit Grauen denkt: Die Betriebsausgaben laufen und laufen und laufen. Aber die Maschinen tun es nicht. Für zahlreiche Unternehmen und Branchen ist der Ausfall der Maschinen gleichzusetzen mit einem bitteren Existenzkampf. Doch die Maschinenversicherung schützt vor diesen Sorgen.

Variationen der Maschinenversicherung

Eine Maschinenversicherung muss den Bedürfnissen des Kunden entsprechen. Daher sollten Sie sich überlegen, welche Variante für Sie die beste ist. Es gibt die Maschinenversicherung für Anlagen und Maschinen, die für fahrbare und transportable Geräte und die Maschinen-Betriebsunterbrechungsversicherung.

Was ist versichert?

Maschinen können aus sehr unterschiedlichen Gründen ausfallen oder stark beschädigt werden. Für Sie ist das in der Konsequenz fast egal, denn wenn Ihre Maschinen nicht arbeiten können, stehen Sie vor einem großen Problem. Dennoch ist es für Sie wichtig, darüber Bescheid zu wissen, was die Maschinenversicherung abdeckt. Zum Beispiel Ungeschicklichkeit, Bedienungsfehler, aber auch das Einwirken mit Vorsatz durch Dritte. Auch Material- und Konstruktionsfehler sowie Überspannung sind versicherbar. Hinzu kommen Schäden durch Frost und Sturm, durch Unter- oder Überdruck, durch Kurzschluss und das Zerreißen durch Fliehkraft. Fehlen noch das Versagen von Regel-, Mess- und Sicherheitseinrichtungen und Funktionsstörungen durch zu wenig Schmiermittel, Öl oder Wasser.
Aber aufgepasst: Nicht jede Police deckt automatisch alle hier genannten Punkte ab. Bevor sie Ihre Unterschrift unter einen Antrag setzen, sollten Sie also die Inhalt genau überprüfen bzw. durch einen Experten überprüfen lassen.

Welche Maschinen sind versicherbar?

Wie bereits angedeutet wird zwischen stationären und transportablen Maschinen unterschieden. Erstere sind Waagen, Waschanlagen, Fräsen, Verpackungsmaschinen, Biogasanlagen, Windkraftanlagen, Hebebühnen und vieles mehr.
Unter transportablen (oder auch fahrbaren) Maschinen versteht man Planierraupen, Kräne, landwirtschaftliche Maschinen und Zugmaschinen, Bagger, Gabelstapler, Kräne und weitere Maschinen.

Wer braucht eine Maschinenversicherung?

Zunächst einmal sind Bauhandwerker und Landwirte zu nennen. Aber letztlich sollte jeder Unternehmer, der hochwertige Maschinen verwendet, eine entsprechende Versicherung abschließen.
Manchmal kommt man um den Abschluss der Maschinenversicherung übrigens sowieso nicht herum. Wenn – und das ist durchaus nicht selten der Fall – der Maschinenpark eines Unternehmens auf Kredit finanziert wird, ist die Maschinenversicherung schon von Seiten des Kreditinstitutes eine Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens.

Gibt es Einschränkungen?

Gewissermaßen ja. Es geht um die Definition von Maschinen. Diese müssen betriebsfertig sein und regelmäßig gewartet werden. Selbsterklärend ist der Hinweis, dass die betroffenen Maschinen nur für die Tätigkeiten eingesetzt werden, die für sie vorgesehen sind.
Es gibt jedoch auch Maschinen, die nicht für die Maschinenversicherung vorgesehen sind. Wenn Ihr Unternehmen Fahrzeuge unterhält, die ausschließlich für den gewerblichen Transport von Gütern auf öffentlichen Straßen verwendet werden, kommt die Maschinenversicherung für Sie nicht in Betracht. Betroffen sind neben Lastwagen auch Busse, Luft- und Wasserfahrzeuge.

Häufige Fragen