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Informationen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Wer sich motorisiert in den Straßenverkehr begibt, muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abschließen. So steht es im Gesetz. Diese Pflicht gilt sogar für Fahrräder mit Hilfsmotor. Im Straßenverkehr gilt die Regel: Im Falle eines Unfalls ist der verursachende Auto- oder Kraftradfahrer unbegrenzt schadenersatzpflichtig. Weil im Straßenverkehr die Gefährdungshaftung gilt, muss der Betroffene manchmal auch dann Schadenersatz leisten, wenn er keine Schuld an einem Unfall trägt.

Für die Kfz-Haftpflichtversicherung gilt die Annahmepflicht. Versicherer dürfen Anträge nicht ablehnen. Der Annahmezwang beschränkt sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Mindestdeckung.

Die Autoversicherung übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen und wehrt unberechtigte Forderungen notfalls vor Gericht ab. Der Versicherer zahlt immer bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Die gesetzliche Mindestdeckung in Deutschland beträgt 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Mio. Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Sinnvoll ist es, höhere Summen zu vereinbaren. Für Sachschäden werden Deckungssummen bis 100 Millionen Euro angeboten.

Die Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust von Fahrzeugen als Folge versicherter Ereignisse.

Zu unterscheiden sind Vollkasko- und Teilkaskoversicherung. In der Teilkasko-Versicherung besteht Schutz gegen Schäden durch Diebstahl, Feuer, Blitzschlag und Explosion. Außerdem bei Sturm, Hagel, Überschwemmung, Unfälle mit Haarwild sowie Glasbruch.

Die Vollkaskoversicherung übernimmt darüber hinaus die Kosten für durch Unfall verursachte Schäden am versicherten Fahrzeug und für Vandalismus. Sie ist daher wichtig für teure und neue Autos.

Der Abschluss einer Kaskoversicherung ist im Gegensatz zur Kfz-Haftpflicht freiwillig. Erstattet werden jeweils die Reparaturkosten, bei Totalschaden der Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwerts des Fahrzeugs. Die Vollkasko zahlt auch dann, wenn der Schaden – etwa im Ausland – von einem nicht oder mit nur geringen Summen versicherten Unfallgegner verursacht wurde. Allerdings wird der Vertrag dann im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Geltungsbereich und versicherte Personen

Der Geltungsbereich der Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich geregelt. Dazu gehören alle europäischen Länder und außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die EU-Wirtschaftsgemeinschaft gehören, zum Beispiel die kanarischen Inseln oder die Azoren. Für die Kaskoversicherung können andere Regeln gelten.

Versichert sind z.B. der Versicherungsnehmer, der Fahrzeughalter und jeder berechtigte Fahrer des versicherten Fahrzeugs. Wichtig zu wissen: Bei einem Unfall haben mit Ausnahme des Fahrers in der Regel alle Insassen des Autos einen Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens gegen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs.

Häufige Fragen

Frage: Brauche ich eine Kaskoversicherung oder reicht die Kfz-Haftpflicht aus?

Antwort: Die Entscheidung, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung zu wählen, hängt allein von Ihrem persönlichen Versicherungsbedürfnis ab. Es empfiehlt sich aber, bei einem älteren, weniger wertvollen Auto, keine Kaskoversicherung abzuschließen, da sich die Reparatur von Schäden an einem älteren Auto oftmals nicht lohnt. Für neue, hochwertige Autos hingegen ist der Vollkaskoschutz sinnvoll.

Frage: Darf man 2 Fahrzeuge parallel versichert haben und wenn ja, wie lange?

Antwort: Es sind sogenannte Überschneidungszeiträume möglich; diese dürfen jedoch in der Regel nicht länger als 3-4 Wochen sein.

Frage: Ich bin Fahranfänger. In welche Schadensfreiheitsklasse werde ich eingestuft?

Antwort: Wenn Sie länger als 3 Jahre im Besitz Ihres Führerscheins sind, nimmt der Versicherer eine gewisse Fahrroutine an. Deshalb beginnen Sie in diesem Fall mit der SF ½.
Wenn Sie Ihren Führerschein vor weniger als 3 Jahren gemacht haben, steigen Sie in der SF 0 ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungs-Unternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 190-230%.
Weitere Informationen können Sie der Fahranfänger Seite entnehmen.

Frage: Ich möchte erneut eine Vollkasko abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Antwort: Falls der Vollkaskoversicherungsschutz länger als 6 Monate unterbrochen war, erfolgt die Einstufung in den gleichen Schadenfreiheitsrabatt wie vor der Stilllegung. Bei einer Stilllegung der Vollkasko von mehr als 1 Jahr sind die Regeln der Versicherer unterschiedlich. Meist jedoch gilt eine Wiedereinstufung in die Vollkasko unter Abzug einer SF-Klasse pro stillgelegtes Jahr.

Frage: Ich möchte erstmals eine Vollkaskoversicherung abschließen. Welche SFK bekomme ich?

Antwort: Die Schadenfreiheitsklasse in der Vollkasko entspricht der SF-Klasse in der Haftpflichtversicherung.

Frage: Kann ich eine Rückstufung der SFK im Schadensfall verhindern?

Antwort: Sie haben hierzu entweder die Möglichkeit, auf die Leistung der Kfz- Versicherung zu verzichten und den Schaden aus eigener Tasche zu bezahlen. Oder Sie nehmen den eventuell vereinbarten Rabattretter in Anspruch. In diesem Fall erfahren Sie zwar eine Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse, der Schadenfreiheitsrabatt bleibt jedoch gleich.

Frage: Mein Auto hat einen sehr hohen Neupreis. Was muss ich beachten?

Antwort: Je nach Versicherungsunternehmen ist die Handhabe mit hochpreisigen Autos unterschiedlich. Die meisten Direkt-Versicherungen gewähren keinen Kasko-Schutz für Fahrzeuge ab einem bestimmten Wert (meist ab 60.000 Euro). Meist entscheiden die Versicherer jedoch sehr individuell anhand der Typklasse des Autos.

Frage: Von wem erhalte ich die Versicherungspolice?

Antwort: Der Versicherer ist verpflichtet, dem Versicherungsnehmer eine Versicherungspolice (Nachweis über den Versicherungsschutz) zukommen zu lassen. Sie erhalten die Police im Rahmen des Versicherungsabschlusses zugestellt. Schließen Sie die Kfz-Versicherung am Jahresende ab, so kann es bis zu ein paar Wochen dauern, bis Sie im Besitz der Police sind. Grund: Die meisten Versicherungsnehmer wechseln nach einem Kalenderjahr Ihre Kfz-Versicherung. In dieser Zeit ist das Bearbeitungsaufkommen in den Versicherungsgesellschaften sehr hoch, so dass es zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann. Dies hat jedoch keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz.

Frage: Wann beginnt der Versicherungsschutz?

Antwort: Sobald Sie mit der Deckungskarte bzw. elektronische Versicherungsbestätigungsnummer auf der Zulassungsstelle waren um Ihr Fahrzeug anzumelden, sind Sie in der Kfz-Haftpflicht versichert. Für die Kaskoversicherung gilt dieser vorläufige Versicherungsschutz nur, wenn dies vom Versicherer explizit bestätigt wird. Sie genießen diesen vorläufigen Versicherungsschutz, auch wenn der eigentliche Vertrag mit dem Kfz-Versicherer noch nicht vorliegt.

Frage: Wann kann ich den Kfz-Versicherungsvertrag kündigen?

Antwort: Die ordentliche Kündigung erfolgt in der Regel immer zum Ablauf des Versicherungsjahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen. Die außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn Ihre Kfz-Versicherung einen Schaden reguliert oder die Beiträge erhöht hat. Auch hier gilt eine Frist von 4 Wochen ab Annahme/Ablehnung der Schadensregulierung bzw. Benachrichtigung über die Beitragserhöhung. Ein weiterer Grund für die Kündigung ist, wenn Sie Ihr Auto verkaufen oder auf eine andere Art loswerden. Am einfachsten geht es mit unserem KFZ-Kündigungsformular.

Frage: Warum sind manche Fahrzeuge nicht im System auffindbar?

Antwort: Wahrscheinlich handelt es sich um ein Fahrzeug mit LKW-Zulassung, ein Wohnmobil oder einen Re-Import. Für diese Kfz können wir keine Kfz-Versicherung vermitteln. Auch Firmenfahrzeuge und Anhänger sind nicht über uns versicherbar.

Frage: Was bedeuten HSN und TSN?

Antwort: HSN ist die Herstellerschlüsselnummer, TSN ist die Typschlüsselnummer. Die beiden Nummern entnehmen Sie Ihrem Fahrzeugschein.

Frage: Was bedeutet Werkstattbindung?

Antwort: Der Versicherungsnehmer erklärt sich dazu bereit, einen eventuellen Kaskoschaden in einer Kooperationswerkstatt des Kfz-Versicherungsunternehmens beheben zu lassen. Hierdurch kann er an seinen Versicherungsbeiträgen sparen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko?

Antwort: Die Kfz-Haftpflichtversicherung dient der Befriedigung begründeter und zur Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche Dritten gegenüber dem Versicherungsnehmer.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Versicherung. Jeder Halter eines Fahrzeugs muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung besitzen, um es auf öffentlichen Wegen benutzen zu dürfen.
Die Teilkasko (optional) deckt Schäden am eigenen Auto ab. Diese können durch Marderbiss (optional), Sturm/Hagel, Naturkatastrophen (z.B. Hochwasser, Lawinen), Zusammenstoß mit Wild, Glasbruch oder Diebstahl entstehen. Auch Schäden an Zubehör, welches fest mit dem Kfz verbunden ist, sind von der Teilkasko gedeckt.
Die Vollkasko (optional) beinhaltet die Leistungen der Teilkaskoversicherung. Sie zahlt den Eigenschaden (abzüglich einer eventuellen Selbstbeteiligung) bei selbstverursachten Unfällen. Darüber hinaus umfasst der Vollkaskoschutz Schäden durch mut-/böswillige Handlungen am Auto durch betriebsfremde Personen (Vandalismus) und Schäden von unbekannten Verursachern (Fahrerflucht).

Frage: Was ist ein Rabattretter?

Antwort: In einem Schadenfall wird die Police des Versicherten in eine für ihn schlechtere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) zurückgestuft. Es gibt aber Versicherungsverträge, die so genannte Rabattretter beinhalten. Rabattretter deshalb, weil dieser Zusatz den Versicherungsnehmer zwar nicht vor einer Rückstufung rettet, aber die Prämienhöhe gleich bleibt. Der Rabattretter greift allerdings meist nur bei den Versicherungsnehmern, die bereits eine SF-Klasse 25 oder höher erreicht haben.
Der Rabattretter ist kein Freibrief, denn bei manchen Versicherungsgesellschaften ist der Rabattretter bereits nach einem gemeldeten Schaden weg.

Frage: Was ist ein Saisonkennzeichen und wann benötige ich es?

Antwort: Ein Saisonkennzeichen eignet sich für Kfz mit saisonbedingter Zulassung. Beispiel: Sie lassen Ihr Cabrio nur für die Sommermonate zu. Beachten Sie: Die Saison sollte mindestens 6 Monate betragen, sonst wird der Versicherungsvertrag bei schadenfreiem Verlauf nicht höher gestuft. Außerhalb der Saison besteht Versicherungsschutz, jedoch nur auf einem Privatgelände/umfriedeten Abstellplatz. Das Auto darf nicht auf der Straße/öffentlich benutzt und abgestellt werden.

Frage: Was ist ein Schutzbrief?

Antwort: Ein Schutzbrief beinhaltet die Leistungen eines Pannendienstes, vergleichbar mit den Leistungen des ADAC. Der Schutzbrief greift meist ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort. Besonders sinnvoll kann er auf Fahrten ins Ausland sein, da der Schutzbrief im Falle eines Unfalls oder einer Panne die Kosten für das Abschleppen, Bergen, den Heimtransport, einen Mietwagen, Übernachtungskosten, etc. erstattet.

Frage: Was ist eine Mallorcapolice?

Antwort: Die sogenannte Mallorcapolice ist ein zusätzlicher Versicherungsschutz für Mietfahrzeuge im europäischen Ausland. Sie kann zusätzlich zur Kfz- Versicherung abgeschlossen werden. Sie springt bei einem Unfall ein, falls der Vermieter des Autos keine entsprechende bzw. eine zu geringe Versicherung abgeschlossen hatte.

Frage: Was ist im Schadenfall zu tun?

Antwort: Einen von Ihnen verursachten Unfall oder Schaden melden Sie unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, direkt beim Versicherer.

Frage: Was versteht man unter Schadenfreiheitsklassen?

Antwort: Die Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) richtet sich nach der Anzahl der Jahre, die Sie schadenfrei gefahren sind. Für jedes schadenfrei gefahrene Jahr wird man eine Schadenfreiheitsklasse höher eingestuft.
Zudem steigt der Rabatt auf die Versicherungsprämie, so dass die monatlichen Beiträge sinken. Wenn Sie allerdings einen Unfall verursachen, werden Sie in eine niedrigere SF-Klasse zurückgestuft und die Prämie steigt gegenüber dem Vorjahr.

Frage: Welche Schadenfreiheitsklasse muss ich für meinen Zweitwagen angeben?

Antwort: Wenn für den Zweitwagen eine Vorversicherung besteht, geben Sie die Schadenfreiheitsklasse an, in der Sie im nächsten Versicherungsjahr fahren.
Wenn Sie den Zweitwagen das erste Mal zulassen, steigen Sie in der SF ½ ein. Dies entspricht je nach Kfz-Versicherungsunternehmen einem Schadenfreiheitsrabatt von 115-140%.