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Beitragssenkung in gesetzlichen Krankenversicherung

Im Jahr 2015 wollen sieben Krankenkassen Ihre Beiträge senken. Zu den Kassen, die eine Beitragssatzsenkung in Aussicht stellen, zählen die Techniker Krankenkasse, die BIG direkt gesund, die hkk, die Knappschaft und drei Betriebskrankenkassen (BKK firmus, BKK VDN, BKK VBU).

Ab dem kommenden Jahr können die Krankenkassen ihre Beiträge selbst bestimmen, denn mit Inkrafttreten der schwarz-roten Gesundheitsreform erhalten die gesetzlichen Anbieter ihre Beitragsautonomie zurück. Und tatsächlich werden Millionen Versicherte vorerst profitieren. Wie die Rheinische Post heute berichtet, wollen sieben Krankenkassen ihren Beitragssatz zum 01. Januar 2015 senken. Der aktuell gültige Einheitssatz von 15,5 Prozent hat dann keinen Bestand mehr.

Aber die Beitragsautonomie kann für die gesetzlich Versicherten sogar negative Auswirkungen haben. Noch sitzen die Krankenkassen auf einem Milliardenüberschuss. So liegen die Reserven der Kassen derzeit bei rund 13 Milliarden Euro, hinzu gesellen sich Überschüsse aus dem Gesundheitsfonds von 16 Milliarden Euro. Wenn aber die Arbeitslosigkeit wieder steigen sollte, so dass weniger Menschen in die Sozialkassen einzahlen, und zugleich die Gesundheitskosten weiter in die Höhe klettern, könnte aus dem Überschuss schnell ein Defizit werden.

Defizit für 2017 prognostiziert

Bereits für das Jahr 2017 prognostizieren Gesundheitsexperten eine Finanzierungslücke von 10 Milliarden Euro im Gesundheitssystem. Das fehlende Geld müssen sich die Krankenkassen dann vor allem von den Versicherten holen, sind doch die Beiträge der Arbeitgeber zukünftig bei 7,3 Prozent gedeckelt.

Der Münchner Gesundheitsökonom Günter Neubauer sagte deshalb der Rheinischen Post, er erwarte in 2017 einen durchschnittlichen Beitragssatz von 16,0 Prozent vom Bruttolohn. „Wenn alle Kassen erhöhen, dann ist der Anreiz zum Wechseln auch nicht sehr hoch“, so der Ökonom. Es ist zu erwarten, dass sich langfristig die Beiträge der Kassen angleichen werden.

Folglich ist die Höhe des Beitrages nicht alles, worauf man bei der Wahl der richtigen Krankenkasse achten sollte. Auch ein Blick in den Leistungskatalog der verschiedenen Kassen lohnt. Zwar sind fast 96 Prozent aller Kassenleistungen vom Gesetzgeber vorgegeben und folglich identisch. Aber bei den verbleibenden vier Prozent lassen sich durchaus Unterschiede beobachten. Seien es Zusatzleistungen wie eine kostenlose Zahnreinigung, die Teilnahme an Sport- oder Gesundheitskosten oder die Erstattung von Naturheilverfahren: Kasse ist nicht gleich Kasse!

Krankenzusatzversicherung bietet zusätzlichen Schutz

Gegen mögliche Leistungskürzungen können sich gesetzlich Versicherte mit einer privaten Krankenzusatzversicherung wappnen. Ob Zahnersatz, eine Chefarztbehandlung im Krankenhaus mit Ein- und Zweibettzimmer oder zusätzliche Kuraufenthalte: schon jetzt bietet eine solche Police Schutz, wo die Leistungen der GKV begrenzt sind oder nicht erstattet werden. Ein Beratungsgespräch hilft bei der Wahl des richtigen Tarifes!