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Wer zahlt für die Überschwemmungsschäden?

Flüsse traten über die Ufer, Dämme brachen, Städte wurden überflutet – in vielen Regionen Deutschlands sind die Auswirkungen des Dauerregens der letzten Tage noch sichtbar. Doch welche Versicherung zahlt, wenn das Wasser Schaden anrichtet? Eine Gebäudeversicherung erstattet in der Regel nicht den Schaden...

Hausbesitzer aufgepasst: Eine Wohngebäudeversicherung erstattet in der Regel nicht den Schaden, der bei einer Überschwemmung entsteht. Hierfür ist der Abschluss einer sogenannten Elementarschadenversicherung notwendig. Haushalte können sich mit einer solchen Police gegen Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung oder Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und sogar einen Vulkanausbruch absichern lassen. Muss das Gebäude trockengelegt werden oder das Mauerwerk instandgesetzt, trägt der Versicherer die anfallenden Kosten.

Circa ein Prozent der Häuser nicht versicherbar

Das Problem: Obwohl Politiker wie Sachsens Ministerpräsident Stanislaw Tillich an die Eigenverantwortung der Hausbesitzer appellieren, kann eine Elementarschadenversicherung in Regionen, die häufig von Überschwemmungen heimgesucht werden, oft nicht abgeschlossen werden. Das trifft etwa auf bestimmte Wohngebiete in der sächsischen Kleinstadt Grimma zu, deren Stadtzentrum auch diesmal wieder Opfer der Fluten wurde.

Dennoch lohnt es sich für alle Hausbesitzer, bei den Versicherungen nach einem entsprechenden Schutz zu fragen. Nur ein Prozent aller Häuser seien in Deutschland nicht gegen Elementarschaden versicherbar, betont der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und obwohl circa 99 Prozent aller Haushalte einen solchen Schutz erhalten würden, haben bisher nur 30 Prozent aller Hausbesitzer mit einer entsprechenden Police vorgesorgt – hier herrscht noch dringender Aufklärungsbedarf! Wissenschaftler betonen, dass die extremen Unwetter zukünftig auch in Deutschland zunehmen werden.

Kaskoversicherung übernimmt Schäden am Auto

Läuft ein Fluss über das Ufer und setzt das eigene Auto unter Wasser, dann kommt die Voll- oder Teilkaskoversicherung für den Schaden auf. Der Schadensfreiheitsrabatt wird dabei nicht angetastet. Deshalb ist es gerade für Autobesitzer in Risikogebieten empfehlenswert, das Auto mit dem extra Kaskoschutz abzusichern.

Wichtig ist zudem, bereits vor einer Naturkatastrophe möglichen Schäden vorzubeugen. Wer ein Haus in einem Überschwemmungs-Risikogebiet baut, sollte etwa die Rohre und Heizöltanks so planen, dass sie bei Hochwasser besonders geschützt sind. Das Gesetz zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes vom Mai 2005 verpflichtet erstmals bundesweit jeden, „der von Hochwasser betroffen sein kann, im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren, geeignete Vorsorgemaßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und zur Schadensminderung zu treffen“.