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Mehr Absicherung gegen Berufsunfähigkeit bei Riester

Das Jahr 2014 bringt zahlreiche Änderungen in vielen Lebensbereichen. Auch bei Versicherungen. Riester-Verträge sind in besonderem Maße davon betroffen, Kunden können frohlocken. Versicherungen sollen verbraucherfreundlicher werden.
Mehr Flexibilität durch Riester

Offenbar hat sich die neue Bundesregierung in den Kopf gesetzt, Versicherungen verbraucherfreundlicher zu machen. Die Kunden darf's freuen, dass beispielsweise angespartes Riester-Kapital inzwischen auch zur Tilgung von Immobilienschulden eingesetzt werden kann (wir berichteten).
Nachdem Riester-Verträge in der Vergangenheit unter anderem durch hohe bürokratische Auffälligkeiten ins Gerede gekommen waren, haben Gesetzgeber und Versicherungsgesellschaften einiges getan, um die Praxis zu vereinfachen, beispielsweise den Antrag auf Zulagen erleichtert. Nun kommt durch die Große Koalition ein weiterer Baustein hinzu. Einer, der für die Menschen extrem wichtig ist.

Mehr Sicherheit durch Riester

Selbst die meisten „Versicherungsmuffel“ sind sich einig, dass neben der Haftpflichtversicherung eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Policen gehört, die man im Schrank stehen haben sollte. Die Fälle von Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit haben in den letzten Jahren stetig zugenommen. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch Fakt ist, dass immer mehr Menschen davon betroffen sind.
Bislang galt für Riester-Verträge, dass maximal 15 Prozent in die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit, Erwerbsminderung oder die Hinterbliebenenversorgung investiert werden durften. Der Rest war an die Altersversorgung gebunden. Nun hat der Gesetzgeber diesen Anteil auf 20 Prozent erhöht. In Zahlen ausgedrückt bedeutet das, dass pro Förderberechtigter maximal 2.100 Euro in die genannten Versicherungen investiert werden können.

Auch Selbständige profitieren

Selbständige mussten in der Vergangenheit immer eine Weile warten, bis auch für sie etwas getan wurde. So konnten und können von Riester nur Angestellte profitieren, Freiberufler und Selbständige dagegen kamen in den ersten Überlegungen nicht vor, als die Riester-Verträge entwickelt wurden.
Mittlerweile gibt es schon recht lange die Rürup-Rente, die das Gegenstück für Selbständige zur Riester-Rente ist. Auch hier hat der Gesetzgeber Veränderungen vorgenommen. Ab 2014 kann eine separate Versicherung abgeschlossen werden, die für den Fall der Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung die Folgen mindert.