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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich

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Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht, wichtig für Hausbesitzer

Unfälle auf nicht gestreuten Wegen oder durch herab fallende Dachziegel – mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht Versicherung können sich Immobilien- und Grundstücksbesitzer davor schützen. Informieren Sie sich in unserem Ratgeber.

Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ist eine Versicherung, die von Menschen benötigt wird, die entweder ein Haus vermieten oder ein unbebautes Grundstück besitzen. Eine Grundbesitzer Haftpflichtversicherung deckt hierbei Schäden ab, die durch eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht oder der Instandhaltungspflicht entstehen. Wer ein Eigenheim selbst nutzt, ist gegen diese Schäden durch eine Privathaftpflicht bereits versichert.

Die Verkehrssicherungspflicht beinhaltet vor allem das Schneeräumen und das Streuen des Gehwegs bei Glätte sowie die Instandhaltung der Wege, während die Instandhaltungspflicht bedeutet, dass etwa das Dach rechtzeitig gedeckt werden muss, falls sich nach einem Sturm Ziegel gelockert haben könnten. Für beide Fälle ist der Hausbesitzer verantwortlich, auch oder gerade, wenn er das Haus nicht selbst nutzt.
Prinzipiell haftet in Deutschland der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks für sämtliche Schäden rund um das Haus. Dies kann sogar bedeuten, dass ein Hauseigentümer zur Verantwortung gezogen wird, falls eine Person auf dem nicht geräumten Weg ausrutscht, obwohl der Mietvertrag vorsieht, dass der Mieter den Streudienst zu versehen hat. Das Haftpflichtrisiko kann hierbei enorm sein und im Fall eines einstürzenden Hauses mit entsprechenden Personenschäden geradezu unvorstellbare Ausmaße annehmen, so dass eine hohe Deckungssumme gewählt werden sollte. Mit einem Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich kann man die für den individuellen Fall geeignete und günstigste Versicherung ermitteln.

Stürzt ein Besucher auf der maroden Treppe so unglücklich, dass er erwerbsunfähig wird, muss der Hauseigentümer mit Geldforderungen in Millionenhöhe rechnen: ­Behandlungskosten, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente.

Deshalb sollte die Versicherungssumme nicht niedriger sein als 3 Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden.

Die Grundbesitzer Haftpflicht überprüft die Frage der tatsächlichen Haftung im Schadensfall, leistet die erforderliche Wiedergutmachung, wehrt aber auch übertriebene oder unberechtigte Schadensersatzansprüche ab. Im Sinne des Versicherungsnehmers leistet sie dadurch anwaltliche Dienste, was nicht zu unterschätzen ist, denn bei einem vermieteten Mehrparteienhaus ist es nicht ungewöhnlich, dass gewisse Mieter versuchen, Ansprüche geltend zu machen, welche nicht immer berechtigt sein müssen.

Allmählichkeitsschäden

Ein guter Versicherer kommt auch für Allmählichkeitsschäden auf. So heißen im Versicherungsdeutsch Schäden, die sich erst allmählich zeigen: Der Versicherte hat beispielsweise bei Renovierungsarbeiten aus Versehen eine Wasserleitung anbohrt, sodass mit der Zeit ein Wasserschaden entsteht.

Sie stehen auch für Schäden ein, die bei kleineren Bauvorhaben entstehen. Bis zu einer festgelegten Bausumme – bei vielen Versicherern bis 50 000 Euro, bei anderen sogar unbegrenzt – sind sie mit der vollen Versicherungssumme des Vertrags abgesichert. Dann kann sich der Versicherte ­eine eigene Bauherren-Haftpflichtpolice sparen, wenn er im Haus eine Sauna oder einen Wintergarten einbaut.

Für unbebaute Grundstücke

Wer nur ein unbebautes Grundstück versichern will, muss wesentlich weniger Beitrag überweisen als ein Hauseigentümer. Dennoch sind auch hier die Preisunterschiede sehr groß.

So kostet der Schutz für ein bis 1 200 Quadratmeter großes Grundstück und ­eine Versicherungssumme von 3 Millionen Euro zwischen 15 und 93 Euro. Diesen Schutz braucht zum Beispiel jeder, der eine brachliegende Wiese gekauft hat, die er vielleicht in einigen Jahren als Baugrundstück nutzen will.

Im Schadensfall muss der Versicherte die Versicherungsgesellschaft innerhalb einer Woche informieren. Ansonsten kann die Gesellschaft die Zahlung verweigern.

Der Tarif einer Grundbesitzer Haftpflicht ist vor allem abhängig von der Größe eines Objekts und dessen Nutzung: Je mehr Parteien in einem Haus wohnen, desto höher wird der fällige Tarif für die Versicherung, da auch das Risiko steigt und die Deckungssumme entsprechend höher ausfallen muss.
In der Regel wird bei vermieteten Objekten der Jahresmietwert oder die Anzahl der vermieteten Wohnungen als Bemessungsgrundlage für den Tarif der Grundbesitzer Haftpflicht gewählt. Da dies sehr unterschiedlich ausfallen kann, empfiehlt sich ein Grundbesitzerhaftpflicht Vergleich, der durch die enorme Zahl von Anbietern nicht nur Geld sondern auch viel Zeit sparen kann und durch seine Neutralität dazu beiträgt, dass tatsächlich die richtige Versicherung abgeschlossen wird.