030 346 46 10 70 kostenlose Beratung

Hausratversicherung: Auf den Wert der Einrichtung kommt`s an

Die finanziellen Folgen von Verlust beziehungsweise Zerstörung von Haushalt, Hausrat, Eigentumswohnung oder Eigenheim können Sie durch Abschluss einer Hausrat beziehungsweise Wohngebäudeversicherung absichern. Doch welcher Personenkreis sollte diese Versicherungen abschließen?

Die finanziellen Folgen von Verlust beziehungsweise Zerstörung von Haushalt, Hausrat, Eigentumswohnung oder Eigenheim können Sie durch Abschluss einer Hausrat beziehungsweise Wohngebäudeversicherung absichern. Doch welcher Personenkreis sollte diese Versicherungen abschließen?

Eine Hausratversicherung ist umso wichtiger, je höher der Verlust Ihrer beweglichen Habe Sie treffen würde. Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für Eigentümer einer Eigentumswohnung oder eines Wohngebäudes. Bei beiden Policen gibt es etliches zu beachten.

Überschlagen Sie einmal den gesamten Neuwert Ihrer Wohnungseinrichtung. Wenn Sie Raum für Raum durchgehen, werden Sie sicher staunen, was alles in allem zusammenkommt. Diesem Betrag stellen Sie gedanklich Ihr Erspartes und das monatliche Einkommen ihrer Familie gegenüber.

Angenommen, Ihr Hab und Gut würde durch einen Brand im Haus vollständig zerstört: Wären Sie in der Lage, es durch eigenes Vermögen wieder zu ersetzen? Falls ja, benötigen Sie nur dann eine Hausratversicherung, wenn Sie Ihr Vermögen dafür nicht einsetzen möchten, weil es zum Beispiel für die private Altersvorsorge gedacht ist. Sie können gleich beim Kapitel Wohngebäudeversicherung weiterlesen, sofern Sie Hauseigentümer sind.

Falls nein, dann ist der Abschluss einer Hausratversicherung sehr wichtig. Selbst wenn Sie zu der Mehrzahl der deutschen Haushalte gehören, die schon einen solchen Vertrag haben, sollten Sie sich unsere Tipps zur Vertragsgestaltung und zum Vorgehen im Schadensfall durchlesen. Die folgende Beschreibung der Hausratversicherung bezieht sich auf die von der absoluten Mehrzahl der Versieherer benutzten Versicherungsbedingungen VHB. Hinweise zu besonderen Deckungskonzepten, die sich nicht an diesen Bedingungen orientieren, finden Sie im Abschnitt Wohngebäudeversicherung auf Seite 137.

Welche Gegenstände sind versichert?

Grundsätzlich sind alle beweglichen Gegenstände, die die Mitglieder Ihres Haushaltes ge- oder auch verbrauchen, versichert. Das gilt auch für fremde Gegenstände, die Sie zum Beispiel geliehen haben.

Für bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme gilt dies außerdem für folgende Wertgegenstände: Bargeld, Urkunden einschließlich Wertpapieren, Schmuck, Edelsteine, Perlen, Briefmarken, Münzen, Medaillen, Gegenstände aus Gold oder Platin, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Gobelins und Kunstgegenstände. Reichen die 20 Prozent der Versicherungssumme für die Wertgegenstände nicht aus, kann man sie durch besondere Vereinbarung und gegen zusätzlichen Beitrag erhöhen.

Grundsätzlich sind alle fest mit dem Gebäude verbundenen Gegenstände nicht versichert. Es gibt aber Ausnahmen: Wenn Sie als Mieter zum Beispiel eine Einbauküche eingebaut haben, die Sie bei Ihrem Auszug wieder ausbauen könnten, gehört diese zum Hausrat.

Generell ausgeschlossen sind jegliche Land- und Wasserfahrzeuge. Mit einer Sonderklausel können Sie Ihr Fahrrad versichern. Dazu später mehr.

Gegen welche Gefahren ist der Hausrat versichert?

Bei den Standardbedingungen ist der Hausrat nicht gegen alle Gefahren des täglichen Lebens abgesichert. Und da ein Brand im Verständnis des Laien noch lange kein Brand im versicherungstechnischen Sinne sein muss, werden Sie in der Aufstellung der versicherten Gefahren immer ein Bei¬spiel finden, was darunter zu verstehen ist und was nicht.

Vereinbarung von Sonderbedingungen

Durch Sondervereinbarungen können Sie den Schutz er-weitern. So können Sie zum Beispiel die Entschädigungsgrenze für Wertgegenstände erhöhen, Schäden durch auslaufendes Wasser aus Aquarium oder Wasserbetten absichern, sich gegen die Folgen von Elementarschäden wie zum Beispiel Überschwemmungen oder Erdrutsche schützen, Ihre hochwertigen technischen Geräte gegen Überspannungsschäden absichern.

Im Zeitalter von Computer, Video, Super-TV oder ISDN-Anlage sollte gerade die letzte Klausel in keinem Hausratsvertrag mehr fehlen. Viele Anbieter versichern diese Schäden mittlerweile automatisch ohne Aufpreis mit.

Versicherte Gefahr Beispiel für einen Versicherungsfall Beispiel für einen nicht Versicherungsfall
Leitungswasser, das ist Wasser, das bestimmungswidrig aus dem Rohrsystem der Wasserversorgung oder den damit verbundenen anderen Einrichtungen ausläuft.
  • Wasser flutet aufgrund eines Rohrbruchs in die Wohnung.
  • Der Zu- oder Ablaufschlauch der Spülmaschine platzt.
  • Schäden durch eine Überschwemmung*
  • Das Aquarium platzt*
  • Ein Eimer fällt um.
  • Sturm ab Windstärke 8 und die Folgeschäden
  • Ein Sturm schlägt einen Baum aufs Dach.
  • Regenwasser tritt ein und beschädigt die Möbel.
  • Der Sturm peitscht Flugdreck durch ein geöffnetes Fenster.
  • Die Gartenmöbel werden draußen zerstört.
  • Hagelund Folgeschäden
  • Hagelkörner zerstören ein Fenster. Gardinen und Möbel werden ruiniert.
  • Auf der Flucht vor dem Hagel haben Sie einen tragbaren Fernseher auf der Terrasse stehen lassen.
  • Raub, das ist
  • die Wegnahme mit unmittelbarer Gewalt,
  • die Wegnahme mit Drohung körperlicher Gewalt,
  • das Ausnutzen der plötzlichen Beeinträchtigung der Widerstandskraft zur Wegnahme.
  • Der Laptop wird Ihnen entrissen, obwohl Sie die Tasche festhalten.
  • Sie werden mit einem Messer bedroht, damit Sie den Laptop hergeben.
  • Sie werden an einem schwülen Tag ohnmächtig und bestohlen.
  • Ein Dieb schleicht sich von hinten heran und stiehlt den Laptop aus der Tasche, ohne dass Sie es bemerken.
  • Sie liegen sturztrunken am Boden, als man Sie bestiehlt.
  • Einbruchdiebstahl und Vandalismus danach:
  • Jemand bricht gewaltsam in ein Gebäude ein.
  • Jemand eröffnet mit einem illegalen Nachschlüssel ein Gebäude oder ein verschlossenes Behältnis.
  • Der Dieb schlägt das Fenster ein und räumt die Wohnung aus.
  • Ein Schrank im Fitnesscenter wird aufgebrochen und geleert.
  • Ein Navigationsgerät wird aus dem Auto gestohlen, das im Parkhaus steht.
  • Die Diebe finden nicht, was sie suchen und verwüsten die Wohnung.
  • Der Dieb dringt durch die geöffnete Terrassentür ein.
  • Der Dieb betritt die Wohnung mit einem Originalschlüssel, den er unter der Fußmatte gefunden hat.
  • Das Fahrrad wird mitgenommen.*
  • Haben Sie oder ein anderes Mitglied Ihres Haushaltes ein teures Fahrrad? Dann sollten Sie über eine Erweiterung Ihrer Hausratversicherung durch eine Klausel nachdenken, die Sie vor den finanziellen Folgen des Fahrraddiebstahls schützt. Falls Ihr Versicherer diese Klauseln nicht im Programm hat oder das Rad besonders teuer ist, können Sie bei einigen wenigen Gesellschaften auch eine separate Fahrradversicherung abschließen.

    Bevor Sie sich danach aber zu sicher fühlen, lesen Sie genau in den Bedingungen nach, wann Ihr Rad überhaupt abgesichert ist. So zahlen zum Beispiel die meisten Hausratversicherer nicht, wenn das Fahrrad zwischen 22:00 Uhr am Abend und 6:00 Uhr am Morgen auf der Straße steht. Selbst wenn Sie es mit Ketten am Baum festbinden. In diesem Fall hilft nur: Versicherer wechseln.

    Wo ist der Hausrat versichert?

    Ihre Habe ist zunächst einmal in der Wohnung und in den Nebengebäuden inklusive privat genutzter Garage versichert, deren Adresse im Versicherungsschein genannt ist. Während eines Umzugs ist der Hausrat in beiden Wohnungen geschützt.

    Mit einer Begrenzung auf zehn Prozent der Versicherungssumme, höchstens jedoch 10.000 Euro, ist der Hausrat nach den heute verwendeten Bedingungen weltweit auf Reisen versichert.

    Im Zusammenhang mit Urlaubsfahrten kommt es oft zu einem weiteren Ärgernis, wenn Gegenstände aus dem Auto gestohlen werden. Ein Einbruchdiebstahl liegt auch dann vor, wenn jemand innerhalb eines Gebäudes ein verschlossenes Behältnis aufbricht. Übertragen auf das Auto bedeutet dies: Befindet sich der Wagen, der in diesem Fall das verschlossene Behältnis darstellt, in einem Gebäude, etwa in einer Garage, sind die Gegenstände, die sich darin befinden, versichert. Steht das Auto auf der Straße, ist es zwar immer noch ein verschlossenes Behältnis, es befindet sich jedoch nicht in einem Gebäude und damit sind Gegenstände, die im Auto liegen, unversichert.

    Nachdem sich einige Gerichte nicht einig waren, ob diese Regelung sich für den rechtsunkundigen Laien aus den Versicherungsbedingungen ergibt, haben nun eine Reihe von Gesellschaften ihre Bedingungen dahingehend geändert, dass auch der Aufbruch auf der Straße grundsätzlich versichert ist. Wenn nicht gerade wieder einmal grobe Fahrlässigkeit unterstellt wird. Dazu gleich mehr.

    Wert des Hausrats und die Unterversicherung

    Sind Gegenstände zerstört oder gestohlen worden, zahlt die Versicherung die Summe, die Sie benötigen, um gleich¬wertige Sachen neu zu kaufen. Diesen Wert nennt man Wiederbeschaffungswert. Für beschädigte Sachen ersetzt der Versicherer die Reparaturkosten und bei einer Wertminderung einen Ausgleich in Geld.

    Insbesondere bei technischen Geräten kann dies dazu führen, dass Sie weitaus weniger Geld bekommen, als Sie ursprünglich dafür ausgegeben haben. Hatzum Beispiel ein PC vor zwei Jahren noch 700 Euro gekostet, so müssen Sie für ein vergleichbares Gerät heute nur noch die Hälfte oder sogar weniger aufwenden.

    Sind Teile Ihres Hausrats lediglich beschädigt, werden die für die Reparatur benötigten Kosten ersetzt. Darüber hin¬aus erhält man die Kosten für das Aufräumen und zum Bei¬spiel den Abtransport des Brandabfalls. Ist die Wohnung unbenutzbar, werden die Kosten für das Hotel und die Unterbringung des Hausrats für maximal 100 Tage übernommen. Ist durch einen Versicherungsfall der Hausschlüssel abhandengekommen, wird die Schlossänderung übernommen. In gemieteten Wohnungen gibt es auch noch Ersatz bei Leitungswasserschäden für Tapeten und Bodenbeläge.

    Bevor Sie nun einen Vertrag abschließen oder vielleicht Ihren bestehenden ändern oder zu einem anderen Versicherungsunternehmen wechseln, müssen Sie den Gesamtwert Ihres Hausrats ermitteln, der dann der Versicherungssumme entspricht. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

    Konkrete Wertermittlung

    Sie gehen mit einer Liste durch die Wohnung und ermitteln konkret den Anschaffungspreis für jeden Gegenstand. Das ist zwar sehr aufwendig, hat aber den Vorteil, dass Sie weder über- noch unterversichert sind und keine zu hohe Versicherungsprämie zahlen müssen. Außerdem haben Sie gleichzeitig eine Liste erstellt, mit der Sie zum Beispiel nach einem Einbruchdiebstahl ermitteln können, was fehlt.

    Doch kein Vorteil ohne Nachteil: Neben dem großen Aufwand, der nötig ist, werden Sie in vielen Fällen nicht mehr wissen, wie hoch der Neupreis für die Anschaffungen war. Der entscheidende Haken ist jedoch, dass die Versicherung im Schadensfall von Ihnen nicht nur den Nachweis über die gestohlenen oder zerstörten Gegenstände verlangt, sondern darüber hinaus noch prüft, ob Sie möglicherweise unterversichert sind. Welche Folgen dies haben kann, lässt sich am besten an einem Beispiel darstellen.

    Gesamtwert ihres Flausrats: 200.000 €
    Versicherungssumme ihrer Police 100.00 €
    Schaden nach einem Zimmerbrand: 50.000 €

    Nun könnte man meinen, dass der Schaden vollständig ersetzt wird, da er noch unter der Versicherungssumme liegt. Weit gefehlt. Da die Versicherungssumme nur der Hälfte des Wertes Ihres Hausrats entspricht, erhalten Sie auch nur den halben Schadensersatz in Höhe von 25.000 Euro.

    Problem Unterversicherung

    Liegt eine Unterversicherung vor, wird die Ersatzleistung in dem Verhältnis gekürzt, die dem Verhältnis von Versicherungssumme zum Gesamtwert des Hausrats entspricht. Dieser Problematik können Sie ausweichen, indem Sie die Versicherungssumme entsprechend der Größe ihrer Wohnung in Quadratmetern berechnen.

    Quadratmeter-Lösung

    Bei dieser Berechnung unterstellen Sie, dass sich in Ihrer Wohnung Gegenstände im Wert von 600 Euro je Quadrat¬meter befinden. Die Versicherungssumme ergibt sich aus der Multiplikation der Quadratmeter mit diesem Betrag. Bei einer Wohnungsgröße von 100 Quadratmetern ergäbe sich damit eine Versicherungssumme in Höhe von 60.000 Euro.

    Nachteil dieses Verfahrens: Diese Berechnung ist nicht sehr genau. Sie kann zu einer erheblichen Über- oder Unterversicherung führen. Insbesondere im letzteren Fall sollten Sie sie auf keinen Fall anwenden. Am besten wählen Sie einen Versicherer mit Vertretungsnetz aus und ermitteln gemeinsam mit dem Vertreter der Gesellschaft den Wert Ihres Hausrats.

    Sollte sich dann im Schadensfall wiederum herausstellen, dass Sie unterversichert sind, kann die Gesellschaft dies nicht zu ihren Gunsten ins Feld führen. Der Fehler bei der Wertermittlung würde dann bei ihrem eigenen Mitarbeiter liegen. Auf diesen Fehler kann sie sich dann nicht zulasten des Versicherten berufen.

    Vorteil dieser Methode: Sie ersparen sich eine aufwendige Ermittlung des Preises eines jeden Gegenstandes. Die Versicherung wird im Schadensfall nicht prüfen, ob Sie unterversichert sind. Denn wenn Sie die Quadratmeterpauschale wählen, wird die sogenannte Unterversicherungsverzichtsklausel Teil Ihres Vertrages.

    Stellt sich nach einem Schaden heraus, dass Sie doch unterversichert sind, erhalten Sie trotzdem die volle Versicherungssumme. Mit den Werten unseres Beispiels,

    Gesamtwert ihres Flausrats: 200.000 €
    Versicherungssumme ihrer Police 100.00 €
    Schaden nach einem Zimmerbrand: 50.000 €

    erhalten Sie in diesem Fall dank der »Unterversicherungsverzichtsklausel« 50.000 Euro und nicht nur 25.000 Euro ausgezahlt.

    Häufige Probleme im Schadensfall

    Insbesondere nach einem großen Einbruchdiebstahl fällt es Versicherten oft sehr schwer, den Nachweis zu erbringen, was genau gestohlen wurde. Oder haben Sie vielleicht die Quittungen aller Anschaffungen für Ihren Haushalt aufbewahrt?

    Es empfiehlt sich daher, in regelmäßigen Abständen mit einer Videokamera oder einem Fotoapparat den gesamten Haushalt zu dokumentieren. Wenn Sie Ihrer Versicherung im Schadensfall beweisen können, dass Sie etwas besessen haben, wird sich die Gesellschaft erfahrungsgemäß danach nicht mehr bei der Ermittlung des Neupreises für ein gleichwertiges Gerät querstellen.

    Für die Zukunft sollten Sie an einer sicheren Stelle im Haus ein Kästchen oder eine Mappe aufbewahren, in das oder in die Sie ungeordnet einfach sämtliche Quittungen hineinlegen Ordnen können Sie sie immer noch dann, wenn Sie sie tatsächlich einmal benötigen.

    Ein Einbruch in die Wohnung ist für die meisten Menschen schon unter psychischen Gesichtspunkten sehr schlimm. Man fühlt sich bedroht und hat vielleicht Angst, dass sich der Vorfall wiederholt und möglicherweise sogar Gewalt angewandt wird. Besonders ärgerlich ist es, wenn dann noch zusätzlich die Versicherung die Zahlung ganz oder zum Teil mit der Begründung verweigert, man habe den Schadensfall selbst grob fahrlässig herbeigeführt. Nach der Definition der Juristen ist dies dann der Fall, wenn man die elementarsten Vorsorgemaßnahmen, die einem jeden vernünftig denkenden Menschen als selbstverständlich erscheinen, außer Acht gelassen hat. Wann diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist allerdings auch unter Versicherungen und Gerichten umstritten.

    Dieses Urteil bestätigt folgende Tendenz in der Rechtsprechung: Verlassen Sie ein Zimmer, in dem Kerzen brennen, wissentlich für einen längeren Zeitraum, müssen Sie die Kerzen löschen. Andernfalls kann bei einem Brand die Versicherung mit dem Vorwurf der groben Fahrlässigkeit die Zahlung zumindest teilweise, schlimmstenfalls ganz verweigern.

    Ähnliches gilt, wenn man das Haus verlässt. Wer weiß, dass er über einen längeren Zeitraum nicht im Hause sein wird, muss vor dem Gehen sämtliche Fenster und Türen verschließen. Es reicht auch nicht, dass die Haustür ins Schloss gezogen wird. Sie muss mit dem Schlüssel abgeschlossen werden.

    Wer aber unverhofft auf einem geplanten ganz kurzen Gang - etwa zum Mülleimer -aufgehalten wird und dann vergisst, dass zum Beispiel ein Fenster auf Kipp steht, erhält den Schadensersatz, wenn ein Dieb diese Abwesenheit ausnutzt.

    Sehr ärgerlich können für Sie als Betroffenem die immer ausgefeilteren Einbruchsmethoden sein. Wenn nämlich die Polizei keine unmittelbaren Spuren feststellt, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass die Versicherung den Schadensersatz verweigert. Sie wird Ihnen wahrscheinlich unterstellen, zum Beispiel eine Terrassentür offen gehabt zu haben. So paradox dies klingt: Besondere Sicherungsmaßnahmen an Türen und Fenster »zwingen« potenzielle Diebe dazu, brutaler vorzugehen und so ihre Spuren zu hinterlassen.

    Die Versicherungsgesellschaft leistet übrigens nach einem Einbruch nur dann, wenn Sie die Polizei gerufen, eine Anzeige erstattet und eine vollständige Stehlgutliste, also eine Auflistung aller gestohlenen Gegenstände, erstellt haben.