Im Laufe der Zeit tauchen auf den Märkten immer wieder neue Versicherungsprodukte auf. Sinnvoll sind ganz sicher nicht alle davon. Doch die Internetpolice schließt eine Lücke, die sich durch das Zeitalter des Internets aufgetan hat. Dennoch sollte man nicht blindlings einen Antrag unterschreiben. Besser man beschäftigt sich zunächst mit dem Thema.
Was ist eine Internetpolice?Bei der Internetpolice geht es um den Schutz vor Missbrauch im Internet, der zu finanziellen Schäden führt. Man kann grundsätzlich vier verschiedene Bereiche festlegen:
Durch die vielschichtigen Möglichkeiten des Internets haben sich im Laufe der Zeit Lücken eingeschlichen, die durch die Internetpolice geschlossen werden können. Wo die Gesetzgebung oder die Bestimmungen von Banken, Onlinehändlern und anderen Anbietern nicht für ausreichenden Schutz sorgen, kann dies die Internetpolice leisten.
Was ist zusätzlich versichert?Im Netz lauern weitere Gefahren, die über die Internetpolice abgedeckt werden können. Beispielsweise Mobbing. Dieses Thema betrifft deutlich mehr Menschen als man vermuten würde. Die Folgen sind psychische Belastungen, die so weit reichen können, das professionelle Hilfe, Beratung und Betreuung nötig werden. Durch die Internetpolice sind Leistungen von ausgewählten Diplom-Psychologen oder Psychotherapeuten abgedeckt. Auch Rechtsberatung und Sicherheits-Software gehören zum Leistungspaket der Internetpolice.
Was ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen?Abgesehen von den bereits oben genannten Ausschlüssen gibt es weitere. So sind Schäden nicht versichert, die vom Versicherungsnehmer selbst oder einem Familienmitglied verursacht wurden. Gleichfalls nicht versichert sind Fälle, deren finanzieller Schaden unter 50,- Euro liegt, der Aufwand steht in keiner vernünftigen Relation zum Ergebnis. Die Internetpolice prüft - wie andere Versicherungen auch - zunächst einmal, ob nicht Dritte für den verursachten Schaden haftbar gemacht werden können. Ist das der Fall, verweist sie auf diese. Hinsichtlich des Kaufs oder Verkaufs darf der Vertragspartner seinen Wohn- oder Firmensitz nicht außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) haben. Schäden, die im Zusammenhang mit gewerblichen oder beruflichen Tätigkeiten stehen, gehören nicht zur Internetpolice. Und last but not least sind sittenwidrige oder illegale Geschäfte ausgeschlossen. Hier sind die Grenzen jedoch oft fließend und nicht immer auszumachen. Als Beispiel seien hier die sogenannten Abmahnanwälte genannt, die vermeintlich illegale Downloads zum Anlass nehmen, teure Strafen auszusprechen. Wo unklar ist, ob die Internetpolice einspringt oder nicht, kann es sinnvoll sein, sich um anderen Schutz zu kümmern. In vielen Fällen deckt die gute alte Haftpflichtversicherung Schäden ab. Doch bei Themen wie beruflichen Tätigkeiten oder Abmahnwellen stößt sie meist an ihre Grenzen. In diesen Fällen kann es ratsam sein, sich für eine maßgeschneiderte Rechtsschutzversicherung zu entscheiden.