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Private Krankenversicherung – Schutz nach Maß

Im Ratgeber Krankenversicherung haben wir für Sie Wissen rund um die private Krankenversicherung zusammengestellt. Ihre Fragen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung beantworten wir in der Rubrik Fragen Krankenversicherung.

Die private Krankenversicherung (PKV) bietet sowohl die Krankenvollversicherung als auch unterschiedliche Zusatzversicherungen an.

Wer kann sich in der PKV versichern?

Eine private Vollversicherung ist für Arbeitnehmer möglich, wenn ihr Arbeitseinkommen oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) liegt. Die JAEG ist höher angesetzt als die Beitragsbemessungsgrenze. Selbstständige und Freiberufler dürfen sich grundsätzlich über die private Krankenversicherung versichern, je nach Beruf ist möglicherweise die Befreiung von der Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versicherungswerk erforderlich. Studenten können sich zu Beginn ihres Studiums von der Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und einer privaten Krankenkasse beitreten. Bei Beamten besteht der Sonderfall, dass diese einen Teil der Behandlungskosten als Beihilfe erstattet bekommen und sich somit nur noch für den Restanteil sowie möglicherweise gewünschte Zusatzleistungen privat Krankenversicherern müssen. Ehepartner und Kinder der Mitglieder einer privaten Krankenkasse werden von dieser ebenfalls versichert, sofern sie nicht selbst in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherungspflichtig sind. Die von privaten Krankenversicherern angebotenen Zusatzversicherungen sind speziell für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen gedacht, wenn diese ihren Gesundheitsschutz verbessern wollen. Die PKV bietet Zusatzversicherungen häufig gemeinsam mit anderen Organisationen wie Gewerkschaften an, wodurch der Annahmezwang einer Gruppenversicherung besteht.

Die Geschichte der privaten Krankenversicherung

Die Sozialgesetze des neunzehnten Jahrhunderts sicherten erstmals für die meisten Einwohner Deutschlands die Finanzierung einer erforderlichen ärztlichen Behandlung. Die Krankenkassen waren jedoch für einzelne Bevölkerungsgruppen nicht zugänglich, so dass diese eigene Unterstützungskassen gründeten. Die Gesetzgebung der 1930er Jahre trennte nicht nur zwischen der Krankenversicherung für Angestellte und Arbeiter, sondern erklärte mit Ausnahme ihrer Familienangehörigen alle anderen Personen für grundsätzlich versicherungsfremd. Somit bestand für einen weiteren Personenkreis der Bedarf nach einer privaten Absicherung gegen Krankheitskosten. Nach dem Zweiten Weltkrieg schlossen sich die privaten Krankenversicherer zunächst in der britischen Zone und später in allen westlichen Zonen zu einem Verband zusammen, während die PKV in der sowjetischen Besatzungszone ebenso wie in der späteren DDR verboten wurde. Spätere Gesetzesänderungen erlaubten immer mehr Menschen die Wahl zwischen der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung. Zur Sicherung stabiler Beiträge im Alter wurde 1993 der Standardtarif als zwingend anzubietende Option eingeführt. Dieser ist heute durch den Basistarif ersetzt, dessen Leistungsumfang mit der GKV vergleichbar ist. Infolge einer regelmäßigen Verringerung des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenkassen nimmt seit den 1990er Jahren der Vertrieb von Zusatzversicherungen eine stetig steigende Rolle ein. Die früher in der PKV übliche Berücksichtigung des Geschlechtes bei der Beitragskalkulation ist seit Dezember 2012 nicht mehr erlaubt.

Unterschiede zwischen PKV und GKV – die Beitragsberechnung

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich grundsätzlich nach dem Einkommen, wobei sich die Anrechnung von Nebeneinkünften zwischen einer Pflichtmitgliedschaft und einer freiwilligen Mitgliedschaft unterscheidet. In geringem Umfang haben gesetzliche Krankenkassen heute die Möglichkeit, Tarife mit einem erweiterten Leistungsspektrum gegen einen Beitragszuschlag anzubieten. Die private Krankenversicherung erhebt ihre Beiträge hingegen ohne Berücksichtigung des Einkommens oder Vermögens ihrer Mitglieder. Vielmehr richtet sich der Beitrag in der PKV nach den vereinbarten Leistungen sowie nach dem Gesundheitszustand zu Vertragsbeginn. Sofern die Gesundheitsprüfung Vorerkrankungen offenlegt, erheben die Gesellschaften der PKV für die Krankenvollversicherung außer im Basistarif einen Risikozuschlag. Die Kalkulation der Beiträge in der privaten Krankenvollversicherung führt zu günstigen Tarifen in jungen Jahren, während die zu zahlende Versicherungsprämie im Alter steigt. Zur Eingrenzung der Beitragssteigerung bildet der private Krankenversicherer Altersrückstellungen. Ein weiterer Beitragsunterschied hinsichtlich der GKV und der PKV besteht darin, dass die gesetzliche Krankenversicherung die Familienmitversicherung kennt, während in der privaten Krankenkasse ein gesonderter Vertragsabschluss für jeden Versicherungsnehmer erforderlich ist.

Unterschiede zwischen PKV und GKV – die Bezahlung der Behandlungskosten

Während die gesetzliche Krankenkasse das Arzthonorar über die Kassenärztliche Vereinigung mit dem Arzt abrechnet, begleichen Mitglieder der privaten Krankenversicherung jede Arztrechnung zunächst selbst und bekommen die Kosten von ihrem Versicherungsunternehmen erstattet. Bei mehrtägigen Klinikaufenthalten ist auf Grund der hohen Rechnungssumme abweichend auch in der PKV die direkte Abrechnung zwischen dem Versicherungsträger und dem Krankenhaus üblich. Sofern der Versicherungsvertrag keinen Selbstbehalt vorsieht, übernimmt die PKV die gesamten Behandlungskosten. Zuzahlungen des Patienten für Medikamente oder einzelne Leistungen sind in der privaten Krankenvollversicherung nicht üblich. Bei hochpreisigen Arzneimitteln bieten einige Gesellschaften der PKV die Möglichkeit der Direktabrechnung mit der Apotheke an, so dass ihre Mitglieder die hohen Beträge nicht mehr auslegen müssen. Voraussetzung für die Nutzung dieses Services ist jedoch die Auswahl einer am Programm teilnehmenden Apotheke.

Unterschiede zwischen PKV und GKV – die Leistungen

Während die Leistungen der GKV weitgehend festgelegt sind, besteht in der PKV in vielen Bereichen ein Wahlrecht des Versicherten, ob er einzelne Gesundheitsleistungen versichern will. Im Gegensatz zur PKV erfolgt bei einer entsprechenden Absicherung eine vollständige Kostenübernahme, sofern der Versicherungsvertrag keine Ausnahmen vorsieht. Eine anteilige Kostenerstattung gilt je nach Tarif für Zahnersatz und bei einigen preiswerten Tarifmodellen auch für den Facharztbesuch ohne vorherige Überweisung durch einen Allgemeinmediziner. Verschriebene, aber nicht verschreibungspflichtige Medikamente sind in der PKV grundsätzlich erstattungsfähig. Die Kostenübernahme einer Heilpraktikerbehandlung oder einer naturmedizinischen Versorgung richtet sich nach dem konkreten Tarif. Das gilt auch für das Einbettzimmer oder die Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Offensichtlich erhalten Privatpatienten bei Ärzten gegenüber Kassenpatienten bevorzugt einen Termin, was durch die höhere ärztliche Vergütung erklärbar ist. Im Gegensatz zur GKV gilt der Versicherungsschutz der PKV weltweit und erlaubt die Übernahme der Kosten für einen medizinisch gebotenen Rücktransport. Privat krankenversicherte Arbeitnehmer erhalten von ihrer Krankenkasse kein Krankengeld, der ergänze Abschluss einer Krankentagegeldversicherung ist möglich und ratsam. Des Weiteren zahlen private Krankenkassen keine Kurkosten sowie kein Kinderkrankengeld und kein Mutterschaftsgeld. Mitglieder der PKV können die entsprechenden Leistungen jedoch zusätzlich absichern.

Unterschiede zwischen PKV und GKV – Krankenkassenwechsel

Der Wechsel zu einer anderen Krankenkasse innerhalb der GKV ist gesetzlich geregelt, wobei für die gewählte neue Kasse ein Annahmezwang besteht. Einen solchen kennt die PKV in der Krankenvollversicherung nur im Basistarif. Dennoch ist der Krankenkassenwechsel in der PKV grundsätzlich möglich, zumal ein Großteil der Altersrückstellungen mitgenommen werden darf. Da ein Krankenkassenwechsel in der privaten Krankenversicherung mit zunehmendem Alter weniger wirtschaftlich wird, empfiehlt sich ein sorgfältiger und einen späteren Wechsel überflüssig machender Versicherungsvergleich vor dem Beitritt zur PKV.

Daten und Fakten

In der privaten Krankenvollversicherung sind nach offiziellen Zahlen des Versicherungsverbandes etwa neun Millionen Menschen versichert, während sich die Anzahl der Zusatzversicherungen auf dreiundzwanzig Millionen Verträge beläuft. Im Verband sind dreiundvierzig ordentliche und fünf außerordentliche Versicherer zusammengeschlossen, zusätzlich gehören ihm zwei verbundene Unternehmen an. Die Beitragseinnahmen der privaten Krankenversicherer stammen zu achtzig Prozent aus der Vollversicherung.