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Was ist eine Pferdehaftpflichtversicherung

Als Besitzer eines Pferdes ist man grundsätzlich, unabhängig von persönlichem Verschulden, für Schäden, die von dem Pferd verursacht werden, haftpflichtig. Dies nennt sich Gefährdungshaftung und dieses Risiko soll die Pferdehaftpflichtversicherung abdecken.

Als Besitzer eines Pferdes ist man grundsätzlich, unabhängig von persönlichem Verschulden, für Schäden, die von dem Pferd verursacht werden, haftpflichtig. Dies nennt sich Gefährdungshaftung und dieses Risiko soll die Pferdehaftpflichtversicherung abdecken. Dieser Beitrag bezieht sich auf die private Pferdehaltung, bei gewerblicher Pferdehaltung ist eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.

Was leistet die Pferdehaftpflichtversicherung?

Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden auf, die von Ihrem Pferd direkt oder indirekt verursacht werden.
Ein unechter Vermögensschaden wäre z.B. Ihr Pferd verletzt ein anderes so, dass die geplante Teilnahme an einem Turnier oder Rennen nicht möglich ist. Das entgangene Preisgeld ist dann der unechte Vermögensschaden, den die Versicherung ersetzt.
Reißt Ihr Pferd sich beim Führen zur Weide los, springt rum und tritt dabei in ein auf dem Hof geparktes Auto, ist dies ein direkt von Ihrem Pferd verursachter Schaden. Gerät Ihnen das Pferd bei einem Ausritt außer Kontrolle, galoppiert auf die Straße, ein Autofahrer weicht aus, weil er Sie ja nicht überfahren will, und rammt dadurch ein anderes Auto, ist dies ein indirekt durch Ihr Pferd verursachter Schaden.

Welche Risiken sind versichert?

Welchen Umfang die Haftpflichtversicherung hat, ist vom konkreten Vertrag und von ihrem persönlichen Risiko abhängig.

  • Sind Sie z.B. aktiver Turnierreiter, sollten Sie auch Schäden auf Turnieren durch die Versicherung abdecken lassen. Für einen reinen Freizeitreiter ist das natürlich uninteressant.
  • Auch für Freizeitreiter interessant ist dagegen der Einschluss des Fremdreiterrisikos. Das bedeutet, dass der Versicherungsschutz auch dann besteht, wenn das Pferd von einer anderen Person geritten oder geführt wird. Ein Fremdreiter ist aber keine Reitbeteiligung. Eine Reitbeteiligung arbeitet regelmäßig mit dem Pferd, ein Fremdreiter nur gelegentlich.
  • Fall Sie eine Reitbeteiligung haben oder planen, sollte auch sie versichert sein. Schäden an Boxen, Stallungen, Reithallen und Wiesen sollten auch in der Versicherung eingeschlossen sein.
  • Flurschäden, d.h. Schäden, die Ihr Tier in der Landschaft anrichtet, sollten auch mitversichert sein. Auch wenn Sie nur in der Halle reiten, kann Ihr Pferd z.B. aus der Wiese ausbrechen und ein nahe gelegenes Feld platt trampeln.
  • Wenn Ihr Pferd nicht im eigenen Stall steht oder sie eine Person zur Hilfe bei der Versorgung des Pferdes haben, sollten auch Haftpflichtforderungen des Tierhüters, wenn er von dem Pferd selber verletzt wird, mit eingeschlossen sein. Ein Tierhüter ist jemand, der in Ihrem Auftrag das Pferd versorgt.
  • Planen Sie einen Urlaub mit Pferd im Ausland oder die Turnierteilnahme im Ausland? Dann sollten auch Auslandsaufenthalte eingeschlossen sein.
  • Wenn Ihr Pferd ein Hengst ist, kann auch die Versicherung gegen ungewollte Deckakte sinnvoll sein.
  • Wollen Sie Ihre Stute decken lassen? Dann sollte man darauf schauen ob und wie lange das Fohlen mitversichert ist.
  • Möchten Sie mit Ihrem Pferd private Kutschfahrten unternehmen? Dann sollte auch dieses Risiko eingeschlossen sein.
  • Soll Ihr Pferd an Rennen teilnehmen? Dann sollte auch dies durch die Versicherung abgedeckt sein.
  • Meist bieten Versicherungen auch als zusätzlichen Service die Abwehr unberechtigter Forderungen gegen Sie an.

Was ist im Schadenfall wichtig?

Wie bei anderen Versicherungen auch, ist die Schadensbegrenzung (so weit möglich) und die Beweissicherung im Schadensfall wichtig. Wenn es Zeugen gibt, sollte man sich unbedingt Namen, Adresse und Telefonnummer dieser Personen geben lassen.
Der Schadensfall muss so schnell wie möglich der Versicherung angezeigt werden, auch wenn noch keine Forderungen gegen Sie erhoben worden sind. Die Versicherung wird sie dann wahrscheinlich auffordern eine ausführliche Beschreibung des Schadenshergangs zu liefern. Wenn gegen sie ein Verfahren eingeleitet wird, müssen Sie ebenfalls die Versicherung benachrichtigen.

Worauf sollte man beim Versicherungsvergleich achten?

Bevor man sich für eine Versicherung entscheidet, sollte man eine Aufstellung der persönlichen Risiken machen und dann darauf achten, dass diese auch durch die Versicherung abgedeckt werden.
Die zweite Frage ist nach der Höhe der Versicherungssumme. Diese liegt normalerweise zwischen 3 und 25 Millionen Euro.
Der nächste Punkt ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Diese ist meist von der Höhe der Versicherungsprämie abhängig. Je geringer die Selbstbeteiligung ist, desto höher ist normalerweise die Versicherungsprämie.

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