Als Besitzer eines Pferdes ist man grundsätzlich, unabhängig von persönlichem Verschulden, für Schäden, die von dem Pferd verursacht werden, haftpflichtig. Dies nennt sich Gefährdungshaftung und dieses Risiko soll die Pferdehaftpflichtversicherung abdecken. Dieser Beitrag bezieht sich auf die private Pferdehaltung, bei gewerblicher Pferdehaltung ist eine gewerbliche Tierhalterhaftpflichtversicherung erforderlich.
Die Pferdehaftpflichtversicherung kommt für Personen-, Sach- und unechte Vermögensschäden auf, die von Ihrem Pferd direkt oder indirekt verursacht werden. Ein unechter Vermögensschaden wäre z.B. Ihr Pferd verletzt ein anderes so, dass die geplante Teilnahme an einem Turnier oder Rennen nicht möglich ist. Das entgangene Preisgeld ist dann der unechte Vermögensschaden, den die Versicherung ersetzt. Reißt Ihr Pferd sich beim Führen zur Weide los, springt rum und tritt dabei in ein auf dem Hof geparktes Auto, ist dies ein direkt von Ihrem Pferd verursachter Schaden. Gerät Ihnen das Pferd bei einem Ausritt außer Kontrolle, galoppiert auf die Straße, ein Autofahrer weicht aus, weil er Sie ja nicht überfahren will, und rammt dadurch ein anderes Auto, ist dies ein indirekt durch Ihr Pferd verursachter Schaden.
Welchen Umfang die Haftpflichtversicherung hat, ist vom konkreten Vertrag und von ihrem persönlichen Risiko abhängig.
Wie bei anderen Versicherungen auch, ist die Schadensbegrenzung (so weit möglich) und die Beweissicherung im Schadensfall wichtig. Wenn es Zeugen gibt, sollte man sich unbedingt Namen, Adresse und Telefonnummer dieser Personen geben lassen. Der Schadensfall muss so schnell wie möglich der Versicherung angezeigt werden, auch wenn noch keine Forderungen gegen Sie erhoben worden sind. Die Versicherung wird sie dann wahrscheinlich auffordern eine ausführliche Beschreibung des Schadenshergangs zu liefern. Wenn gegen sie ein Verfahren eingeleitet wird, müssen Sie ebenfalls die Versicherung benachrichtigen.
Bevor man sich für eine Versicherung entscheidet, sollte man eine Aufstellung der persönlichen Risiken machen und dann darauf achten, dass diese auch durch die Versicherung abgedeckt werden. Die zweite Frage ist nach der Höhe der Versicherungssumme. Diese liegt normalerweise zwischen 3 und 25 Millionen Euro. Der nächste Punkt ist die Höhe der Selbstbeteiligung. Diese ist meist von der Höhe der Versicherungsprämie abhängig. Je geringer die Selbstbeteiligung ist, desto höher ist normalerweise die Versicherungsprämie.
Besteht für den Versicherungsschutz Helmpflicht? Müssen zur Erhaltung des Versicherungsschutzes Weidezäune eine Mindesthöhe haben? Falls Sie ein Pony, Fohlen, Aufzuchtpferd oder Gnadenbrotpferd versichern wollen, gibt es hierfür spezielle, billigere Tarife? Gibt es Rabatte für Mitglieder von Reitvereinen? Wenn Sie Angehöriger des öffentlichen Dienstes sind, wird Ihnen ein verbilligter Tarif angeboten? Werden Rabatte für Dreijahresverträge gewährt?