030 346 46 10 70 kostenlose Beratung

Pferdekrankenversicherung Vergleich

  • Reitbeteiligungen sind mitversichert
  • private Kutschfahrten sind versichert
  • Pferdehaftpflicht und OP kombiniert
vergleichen

Hundehaftpflicht

Schützen Sie sich und Ihre Fellnase vor unangenehmen Überraschungen. Vergleichen Sie jetzt die Angebote!
Hundehaftpflicht Vergleich

Hunde - und Katzenkrankenversicherung

Damit es im Krankheitsfalle kein Wehklagen bei Ihrem Liebling gibt – bei uns können Sie die besten Versicherungen vergleichen.
Hunde - und Katzenkrankenversicherung
4.5 / 5
214 Bewertungen
# 030 / 346 46 10 70 Mo. - Fr.: 09:00 - 17:00
Informationen

Pferde gelten als unberechenbar, den von Natur aus handelt es sich hierbei um Fluchttiere. Geraten sie in Panik, dann können sie nur allzu häufig große Schäden verursachen, die sehr teuer werden können. Dies gilt vor allem dann, wenn es sich um ein kräftiges Tier handelt. Kommt dabei noch eine dritte Person zu Schaden, hat der Halter die Haftung zu übernehmen. Hierbei ist es dann unerheblich, ob den Besitzer grundsätzlich eine Schuld am Unglück trifft. Er ist vom Gesetz her zur Zahlung von Schadenersatz verpflichtet.

Man sieht es Reiter meist auf den ersten Blick an: Sie sind stolz auf Ihr Pferd. Wie sie so dasitzen, erhobenen Hauptes ihren Ritt antreten, das macht Eindruck, die Leidenschaft ist voll und ganz nachvollziehbar. Doch Pferde sind nicht nur wunderschön und elegant, sie sind eben auch groß und machen auch schon einmal den einen oder anderen Fehltritt. Der kann gravierende Folgen haben.

Wenn es nur die beschädigte Pferdebox ist, kann man damit meist noch gerade eben leben. Doch es gibt auch Bisswunden, beispielsweise, wenn sich zwei Pferde nicht vertragen. Auch der Ausbruch aus der Weide oder gar ein Verkehrsunfall kann verheerende Folgen haben. In erster Linie für das Tier. Aber auch für den Halter, der für alle Schäden, die durchs Pferd entstehe, voll haftet.

Für Pferdehalter gilt es, auf unterschiedliche Aspekte bei der Pferdehaltung zu achten. Zunächst einmal ist eine Pferdehaftpflichtversicherung unverzichtbar, wenn man nicht in jeder Minute „auf dünnem Eis“ reiten will. Sinnvoll kann auch eine Pferdekrankenversicherung sein, wenn man sicher sein will, dass im Falles des Falles das Tier optimal versorgt wird. Wer der Meinung ist, dass die Pferdehaftpflichtversicherung nicht ausreicht, kann darüber hinaus Rechtsschutz abschließen.

Durchaus exotischer wirkt auf den ersten Blick eine Pferdelebensversicherung. Und jeder braucht diese spezielle Police wohl auch nicht. Wenn es sich jedoch um besonders wertvolle Tiere handelt, kann sie durchaus sinnvoll sein.

Auf eine gewisse Grundabsicherung sollte kein Pferdehalter verzichten, will er sich nicht einem großen Risiko aussetzen. Welche Produkte für das eigene Pferd am besten passen, sollte in einem individuellen Gespräch geklärt werden.

Häufige Fragen

Frage: Welche Leistungen gehören zur Pferdehaftpflichtversicherung?

Antwort: Letztlich sind im Rahmen der Versicherungssumme alle Schäden abgedeckt, die durch Ihr Pferd verursacht werden können. Und das sind bei diesen eindrucksvollen, kraftvollen Tieren einige. Sie sollten sich jedoch auch gegen Schäden absichern, die durch Gastreiter entstehen können. Empfehlenswert sind die Aufnahme von Flurschäden und ungewollte Deckakte. Sollten Sie ein Turnierpferd oder einen Deckhengst haben, kann auch der Einschluss für Aufenthalte im Ausland ratsam sein.

Frage: Welche Schäden sind in der Pferdehaftpflicht nicht enthalten?

Antwort: Das sind nur wenige, und zwar die, die auch bei anderen Haftpflichtversicherungen ausgeschlossen sind. Wenn Ihr Pferd also einen Schaden anrichtet, der nicht Dritte, sondern Sie selbst betrifft, greift die Pferdehaftpflicht nicht. Dasselbe gilt übrigens auch, wenn Ihr Pferd Sie tritt oder beißt.

Frage: Wer ist eigentlich Tierhalter?

Antwort: Grundsätzlich erst einmal Sie als Halter des Pferdes. Aber Sie können auch Gast- und Fremdreiter mit in die Police einschließen.

Frage: Was Fremdreiterrisiko gemeint?

Antwort: Damit sind andere Personen gemeint, die Sie auf Ihrem Pferd reiten lassen. Ist das der Fall, sollten Sie auf jeden Fall eine entsprechende Klausel in den Vertrag der Pferdehaftpflicht einbauen lassen.

Frage: Was ist der Unterschied zwischen einem Gastreiter/Fremdreiter und einer Reitbeteiligung?

Antwort: Ein Gastreiter/Fremdreiter nimmt nur unregelmäßig auf dem Pferderücken Platz. Eine Reitbeteiligung dagegen findet regelmäßig statt. Eine gute Versicherung deckt sowohl die Schäden durch Fremdreiter/Gastreiter ab als auch die Reitbeteiligung.

Frage: Steigen die Beiträge nach einem Schadensfall?

Antwort: Nicht zwingend, möglich ist es aber. Allerdings haben Sie im Fall der Beitragserhöhung die Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen.