Wählen Sie die Leistungen Ihrer Zusatzversicherung für den Top-Experten, z.B.:
<ul>
<li>Einschaltung eines Top-Experten innerhalb von fünf Werktagen</li>
<li>Zweitmeinung</li>
<li>500,00 EUR Aufwandspauschale zur freien Verfügung</li>
<li>500,00 EUR Ersatzpauschale, wenn Fünf-Tagefrist nicht eingehalten wird</li>
</ul>
Dazu unten Leistungswünsche für Ihre Zusatzversicherung für Top-Experten definieren, Beitrag berechnen und auf Reiter Detailinformationen über versicherte Leistungen informieren.
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Zusatzversicherung für die schnelle Vermittlung zum Top-Experten
Im Krankenhaus
Vermittlung eines Arzttermines bei einem anerkannten Top-Experten in Deutschland
- innerhalb von fünf Werktagen - montags bis freitags
- bei bestimmten schweren und möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankungen
Ausführliche Empfehlung (Zweitmeinung) zur weiteren Behandlung
Organisation des Termins beim Top-Experten
- wenn Operation erforderlich ist
Aufwandspauschale in Höhe von 500 €
- zur freien Verfügung
- z.B. für die Anreise zum Top-Experten und die Kosten für die ambulante Sprechstunde
Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr, bei folgenden Diagnosen:
- Angeborene Fehlbildungen, wie z. B. Herzklappenfehler oder Lippen-Kiefer-Gaumenspalte
- Bösartige Tumorerkrankungen, wie z. B. Blutkrebs
- Chronische körperliche Erkrankungen, wie z. B. Zuckerkrankheit, Rheuma, Asthma bronchiale, Epilepsie oder Morbus Crohn
- Komplikationen nach Unfallverletzungen, wie z. B. Knochenfehlstellung oder Bewegungseinschränkung
Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr, bei folgenden Diagnosen:
- Bösartige Tumorerkrankungen, wie z. B. Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs
- Gutartige Tumore des Nervensystems, wie z. B. Tumor der Hirnhaut oder des Hörnerven
- Herzerkrankungen, wie z. B. Verengung der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen
- Arterielle Gefäßerkrankungen, wie z. B. Erweiterung der Bauchschlagader, Verengung der Beinschlagader
- Erkrankungen der Wirbelsäule mit Beeinträchtigung von Nerven, wie z. B. Bandscheibenvorfall
- Erkrankungen und Verletzungen des Kniegelenks und des Schultergelenks, wie z. B. Arthrose, Kreuzbandriss
- Komplikationen nach Unfallverletzungen, wie z. B. Lähmungserscheinung, Bewegungseinschränkung
Hinweis
Tarif KBCK ist nur gültig in Verbindung mit:
- stationärem Krankenversicherungsschutz eines privaten Krankenversicherers mit Leistungen für 1- oder 2-Bett-Zimmer und Chefarzt-Behandlung ab Höchstsatz der Gebührenordnung für Ärzte
Klartext - wir möchten, dass Sie uns verstehen!