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In Deutschland muss jeder PKW zwingend mit einer Haftpflichtversicherung ausgestattet sein - sonst konnte man das Kfz überhaupt nicht erst zulassen. Wie aber sieht das eigentlich bei Booten und Yachten aus? Müssen auch diese eine Versicherung haben? Nein, das müssen sie nicht zwingend. Zwar ist es in einigen Ländern und auf einigen Gewässern, sowie auch auf Segelveranstaltungen Pflicht, eine entsprechende Wassersporthaftpflichtversicherung nachzuweisen, generell gibt es in Deutschland jedoch keine Pflicht für eine solche Versicherung. Wie sinnvoll aber ist eine Bootsversicherung?

Wassersporthaftpflicht und Bootskasko

Bevor man die Frage nach der Sinnhaftigkeit von Bootsversicherungen klärt, muss man zunächst einmal klären, welche Bootsversicherungen es denn eigentlich gibt? Da wäre auf der einen Seite die Wassersporthaftpflichtversicherung, die einzig und alleine für den Fall abgeschlossen wird, dass man einer anderen Person einen materiellen Schaden zufügt oder ggf. sogar eine andere Person verletzt. Ist dies der Fall und liegt ein Haftpflichtschaden nach BGB vor, so greift die Wassersporthaftpflichtversicherung und übernimmt die Kosten des Schadens.

Eine andere Sache sind die so genannten Bootskaskoversicherungen, die es in den unterschiedlichsten Ausgestaltungen gibt. Während es bei kleineren Booten vollkommen ausreichend ist, den Motor und das wichtigste Zubehör über eine Versicherung Boot abzusichern, ist bei größeren Yachten eine solche Versicherung Boot nicht mehr ausreichend. In diesem Fall ist eine Versicherung Yacht die richtige Wahl, denn eine Versicherung Yacht deckt neben der Versicherung für den Motor in aller Regel zusätzlich auch den gesamten Rest des Schiffes mit ab. Egal was dem Schiff also zustößt, wie schlimm ein Schadenereignis auch ausfällt - mit einer guten Bootskaskoversicherung ist man auf jeden Fall rundum geschützt.

Und Schadenbeispiele kann es viele geben: Am häufigsten sind mit Abstand Einbrüche und sogar ganze Bootsdiebstähle. Immer häufiger wurden in den letzten Jahren Boote aufgebrochen, auch weil sich immer mehr kostbares High-Tech-Equipment an Bord befindet, wie z.B. Echolote, Kartenplotter, GPS-Geräte und dergleichen. Solche Schäden sind dann nur über eine hochwertige Bootskaskoversicherung abgedeckt.

Der Preis einer guten Bootsversicherung

Während die Preise für eine Wassersporthaftpflichtversicherung in der Regel nur wenig variieren, fallen die Preise für Bootskaskoversicherungen hochgradig unterschiedlich aus. Ausschlaggebend für den Preis ist hier z.B. wie stark das Boot motorisiert ist, wo sich der Liegeplatz befindet und auch, ob es nachts bewacht wird oder nicht. Auch die Fragen, wer mit dem Boot fährt oder wo sich das Boot im Winter befindet, sind für die Prämienermittlung nicht ganz unwichtig und werden von vielen Versicherern in die Preise einkalkuliert.

Häufige Fragen

Frage: Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn ich eine Bootsversicherung abschließen möchte?

Antwort: Notwendig ist zum einen eine Kopie der Zulassungsbescheinigung inklusive der Angabe über das zugeteilte Kennzeichen. Unter Umständen verlangen einige Anbieter auch eine Kopie des Bootsführerscheins. Gleiches gilt für einen Kaufvertrag (sofern vorhanden) und aussagekräftige Fotos des Bootes.
Selbstverständlich gehört zu einer Bootsversicherung auch der unterschriebene und korrekt ausgefüllte Antrag.

Frage: Schließt die Bootsversicherung auch meinen Außenbordmotor mit ein?

Antwort: Ja, wenn Sie sich für den Baustein der Vollkaskoversicherung entscheiden. Zu beachten ist die Versicherungssumme. Wenn Ihr Boot beispielsweise 20.000,- Euro wert ist und der Motor 8.000,- Euro kostet, setzt sich die Versicherungssumme aus diesen beiden Zahlen zusammen, beträgt also 28.000,- Euro. Setzen sie die Versicherungssumme zu niedrig an, besteht eine Unterversicherung, im Schadensfall erhalten Sie also unter Umständen nicht die volle Entschädigung.

Frage: Sind Boote, die unter ausländischer Flagge fahren, mitversichert?

Antwort: Ja, im Moment sind Boote mit folgenden Flaggen versicherbar: Deutschland, Norwegen, Dänemark, Frankreich, Belgien, Griechenland, Italien, Großbritannien, Luxemburg, die Niederlande, Malta, Österreich, Spanien, Slowenien und Portugal. Ob noch weitere Länder hinzukommen, hängt von der Versicherungsgesellschaft ab.

Frage: Ist auch das Inventar mit versichert und wenn ja, bis zu welchem Betrag?

Antwort: In welchem Umfang das Inventar mit versichert ist, hängt von der Versicherungsgesellschaft und dem Deckungsumfang ab. In der Regel ist das Inventar zwischen 20 und 40 Prozent des Schiffs- bzw. Bootswertes versichert. Beim versicherten Wert handelt es sich um den jeweiligen Tageswert, der die Antriebsanlage und nautische Geräte einschließt.

Frage: Ist es zulässig, wenn ich mein Boot vermiete oder verleihe?

Antwort: Für den Versicherungsschutz besteht da ein gravierender Unterschied. Wenn Sie Ihr Boot vermieten, ist damit der Versicherungsschutz ausgeschlossen. Sofern Sie es dagegen unentgeltlich verleihen, ist dies über die Bootsversicherung abgedeckt. Sollten Sie Schutz im Falle einer Bootsvermietung wünschen, müssen Sie dies extra im Antrag angeben. Viele Versicherer nehmen gegen einen höheren Beitrag dann auch Vermietungen mit in den Vertrag auf.