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Die Pflege-Bahr hilft Ihnen, auch im Falle von Pflegebedarf bestens versorgt zu sein. Bei und erfahren Sie alles, was Sie dazu wissen müssen.
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Ratgeber Pflegerente

Wann greift die Pflegerente? Wer braucht Sie? Was kostet sie und was leistet sie? In unserem Ratgeber befassen wir uns intensiv mit diesen und weiteren Fragen.
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Günstig versorgt!

Wer gesundheitlich gut vor unschönen Ereignissen abgesichert sein möchte, sollte selbst vorsorgen. Das ist sicher eine deutliche Parallele, auf welche eine grundlegende Einigung ohne größere Mühen gelingt. Allerdings besteht gleichfalls eine wichtige Frage: Wie gelingt eine möglichst umfassende und im unschönen Bedarfsfall garantierte Vorsorge? Dies ist eine wichtige Frage, welche sich bezüglich einer schützenden Versicherung oder ihrer verwandtschaftlichen Pflegerente leider nicht leicht beantworten lässt. Besser ist, die zusätzliche Pflegeversicherung ganz genau an die eigenen Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse anzupassen. Keine zusätzliche Pflegeversicherung ist ein absolutes Standardmodell, welches auf alle interessierten Personenkreise zutrifft. Außerdem existieren hinsichtlich des großen Marktes der zeitgemäßen Pflegerenten oder -versicherungen preislich große Unterschiede. Deshalb lässt sich auf einen persönlichen Vergleich nicht verzichten. Günstig ist jedoch, dass dies heutzutage dank eines guten Versicherungsvergleichsrechners so leicht sein kann und sich dabei auch noch so schnell erledigen lässt. Das war früher mal wesentlich schwerfälliger.

Die gereiften Modelle der Pflegerente und -versicherung

Schon im Jahre 1995 bot der vorsorgliche Versicherungsmarkt entsprechende zusätzliche Modelle zur weiteren Unterstützung des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Das allgemeine Ziel lautet, pflegebedürftige Personen finanziell zu unterstützen.

Gezahlt werden die erforderlichen Leistungen abgeschlossenen Versicherungen später als sogenanntes Pflegegeld oder als hilfreiche Kostenübernahme. Das reguläre Pflegegeld zahlen die betreffenden Pflegeversicherungen im auftretenden Bedarfsfall dann aus, wenn die eigentliche Pflege von der eigenen Familie übernommen wird. Die zweite Form, die erwähnte Kostenübernahme, gilt hingegen bei ambulanter oder stationärer Pflege. Die mögliche Höhe der individuellen Leistungen hängt von der vereinbarten Pflegestufe ab. Derzeit bieten die jeweiligen Versicherer drei unterschiedliche Pflegestufen an. Hierbei gilt jedoch viel zu regeln. Als generelle Grundlage gilt das rechtlich bindende Sozialgesetzbuch.

Die eigene Vorsorge und gesetzlich zugesicherte Leistungen

Das derzeit gültige Sozialgesetzbuch regelt genau, wann ein potentieller Leistungsempfänger berechtigt ist, entsprechende Leistungen zu beziehen. Schließlich gilt, einige entscheidende Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte eine versicherte Person leistungsberechtigt sein, zielen gute Versicherungen darauf ab, die belastende Finanzierung der notwendigen Pflegemaßnahmen teilweise sicherzustellen. Leider gilt oftmals nur eine teilweise Versorgung. Während den letzten Jahren stiegen die schwer allein zu tragenden Pflegekosten sehr stark. So genügen die aus den abgeschlossenen Versicherungen verfügbaren Mittel bei weitem nicht aus. Der eventuell künftig Pflegebedürftige stellt mit einem privaten Pflegevorsorgepaket eine ausreichende Versorgung sicher. Dank privaten Pflegeversicherungen lässt sich die klaffende Versorgungslücke schließen. Eventuell helfen hier sogar staatliche Förderungen. Wichtig ist jedoch, ein gründlicher Vergleich nach individuellen Vorstellungen. Die einzelnen Renten und Versicherungen bieten sehr unterschiedliche Sätze und ebenso verschiedene Leistungspakete. Daher ist ein umfassender Vergleich sehr wichtig.

Häufige Fragen

Frage: Sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend?

Antwort: Leider nein. Auch heute noch kann die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich als Teilschutz betrachtet werden. Private Vorsorge ist also unabdingbar, wenn Sie im Pflegefall gut versorgt sein wollen.

Frage: Mit welchen Kosten muss ich im Pflegefall rechnen?

Antwort: Das ist nicht so einfach zu beantworten, weil sich die Versorgungslücke nach der Pflegestufe richtet. Bei Pflegestufe I fehlen Ihnen voraussichtlich Beträge im dreistelligen Eurobereich. Kommen Sie in die Pflegestufe III, können sich Differenzen im vierstelligen Bereich zeigen.
Hinzu kommen Faktoren wie häusliche oder stationäre Pflege und die Kosten des jeweiligen Pflegeheims, wenn Sie nicht zu Hause versorgt werden können.

Frage: Bekomme ich am Ende der Laufzeit Geld zurück, wenn ich vorher keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Antwort: Nein. Die Pflegeversicherung ist eine reine Risikoversicherung. Wenn Sie also keine Leistung in Anspruch nehmen, haben Sie keine Möglichkeit, die eingezahlten Beiträge zurück zu bekommen.

Frage: Kommt es bei Pflegerente zu einer Besteuerung bei der Auszahlung?

Antwort: Nein, eine Besteuerung findet nicht statt.

Frage: Kann ich die Beiträge für meine private Pflegeversicherung steuerlich geltend machen?

Antwort: Das können sie. Jedoch müssen Sie die steuerlichen Freibeträge beachten. Bei dem Großteil der Arbeitnehmer sind diese Freibeträge bereits durch die allgemeinen Sozialversicherungsbeiträge ausgeschöpft. In letzter Konsequenz könnte man also sagen, dass die steuerliche Geltendmachung meist nicht möglich ist.