Wer gesundheitlich gut vor unschönen Ereignissen abgesichert sein möchte, sollte selbst vorsorgen. Das ist sicher eine deutliche Parallele, auf welche eine grundlegende Einigung ohne größere Mühen gelingt. Allerdings besteht gleichfalls eine wichtige Frage: Wie gelingt eine möglichst umfassende und im unschönen Bedarfsfall garantierte Vorsorge? Dies ist eine wichtige Frage, welche sich bezüglich einer schützenden Versicherung oder ihrer verwandtschaftlichen Pflegerente leider nicht leicht beantworten lässt. Besser ist, die zusätzliche Pflegeversicherung ganz genau an die eigenen Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse anzupassen. Keine zusätzliche Pflegeversicherung ist ein absolutes Standardmodell, welches auf alle interessierten Personenkreise zutrifft. Außerdem existieren hinsichtlich des großen Marktes der zeitgemäßen Pflegerenten oder -versicherungen preislich große Unterschiede. Deshalb lässt sich auf einen persönlichen Vergleich nicht verzichten. Günstig ist jedoch, dass dies heutzutage dank eines guten Versicherungsvergleichsrechners so leicht sein kann und sich dabei auch noch so schnell erledigen lässt. Das war früher mal wesentlich schwerfälliger.
Schon im Jahre 1995 bot der vorsorgliche Versicherungsmarkt entsprechende zusätzliche Modelle zur weiteren Unterstützung des gesetzlichen Sozialversicherungssystems. Das allgemeine Ziel lautet, pflegebedürftige Personen finanziell zu unterstützen.
Gezahlt werden die erforderlichen Leistungen abgeschlossenen Versicherungen später als sogenanntes Pflegegeld oder als hilfreiche Kostenübernahme. Das reguläre Pflegegeld zahlen die betreffenden Pflegeversicherungen im auftretenden Bedarfsfall dann aus, wenn die eigentliche Pflege von der eigenen Familie übernommen wird. Die zweite Form, die erwähnte Kostenübernahme, gilt hingegen bei ambulanter oder stationärer Pflege. Die mögliche Höhe der individuellen Leistungen hängt von der vereinbarten Pflegestufe ab. Derzeit bieten die jeweiligen Versicherer drei unterschiedliche Pflegestufen an. Hierbei gilt jedoch viel zu regeln. Als generelle Grundlage gilt das rechtlich bindende Sozialgesetzbuch.
Das derzeit gültige Sozialgesetzbuch regelt genau, wann ein potentieller Leistungsempfänger berechtigt ist, entsprechende Leistungen zu beziehen. Schließlich gilt, einige entscheidende Anspruchsvoraussetzungen zu erfüllen. Sollte eine versicherte Person leistungsberechtigt sein, zielen gute Versicherungen darauf ab, die belastende Finanzierung der notwendigen Pflegemaßnahmen teilweise sicherzustellen. Leider gilt oftmals nur eine teilweise Versorgung. Während den letzten Jahren stiegen die schwer allein zu tragenden Pflegekosten sehr stark. So genügen die aus den abgeschlossenen Versicherungen verfügbaren Mittel bei weitem nicht aus. Der eventuell künftig Pflegebedürftige stellt mit einem privaten Pflegevorsorgepaket eine ausreichende Versorgung sicher. Dank privaten Pflegeversicherungen lässt sich die klaffende Versorgungslücke schließen. Eventuell helfen hier sogar staatliche Förderungen. Wichtig ist jedoch, ein gründlicher Vergleich nach individuellen Vorstellungen. Die einzelnen Renten und Versicherungen bieten sehr unterschiedliche Sätze und ebenso verschiedene Leistungspakete. Daher ist ein umfassender Vergleich sehr wichtig.
Frage: Sind die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht ausreichend?
Frage: Mit welchen Kosten muss ich im Pflegefall rechnen?
Frage: Kommt es bei Pflegerente zu einer Besteuerung bei der Auszahlung?
Frage: Kann ich die Beiträge für meine private Pflegeversicherung steuerlich geltend machen?